Corona-Hilfen – Empfindliche Strafen bei Subventionsbetrug
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Staat zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Wer falsche Angaben gemacht hat, muss mit รrger wegen Subventionsbetrug rechnen.
Die staatlichen Hilfen wรคhrend der Corona-Pandemie sollten schnell und mรถglichst unkompliziert flieรen, damit die Unternehmen durch die Krise kommen und nicht reihenweise in die Insolvenz rutschen. Eine Insolvenzwelle ist ausgeblieben und nun schauen die Behรถrden nachtrรคglich genauer hin, ob die Antragssteller die Voraussetzungen fรผr die Subventionen tatsรคchlich erfรผllt haben, oder ob die staatliche Unterstรผtzung mit Hilfe falscher Angaben erschlichen wurden. Betroffene Unternehmen sollten die รberprรผfungen ernst nehmen. Wer falsche Angaben gemacht hat, muss mit einer Anzeige wegen Subventionsbetrug rechnen, warnt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Rechtsanwรคlte
Tausende Ermittlungsverfahren sollen bereits laufen und der Vorwurf von Subventionsbetrug kann schnell im Raum stehen. Dabei ist zu beachten, dass es nicht nur strafbar ist, bewusst falsche Angaben gemacht zu haben, sondern auch schon bei leichtfertigen Handeln รrger droht. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Beschluss vom 4. Mai 2021 deutlich gemacht, dass Subventionsbetrug vorliegt, wenn falsche Angaben bei der Beantragung von Corona-Hilfen gemacht wurden (Az. 6 StR 137/21).
Entdecken die Behรถrden bei der รberprรผfung der Antrรคge auf Corona-Hilfe Anhaltspunkte fรผr unrichtige Angaben, werden sie die Ermittlungen ausweiten und z.B. auch Steuerangaben des Unternehmens prรผfen. Kommt es am Ende zu einer Verurteilung, ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen.
Wenn jemand Corona-Hilfen beantragt hat und ihm spรคter aufgefallen ist, dass er zumindest teilweise unrichtige Angaben gemacht hat, ist er verpflichtet die Angaben nachtrรคglich zu korrigieren. Diese strafbewehrte Korrekturverpflichtung kann auch dann bestehen, wenn die Antragsvoraussetzungen nachtrรคglich ganz zum Teil entfallen sind.
Nicht nur der Antragsteller kann fรผr die falschen Angaben zur Rechenschaft gezogen werden, auch dem jeweiligen Unternehmen droht ggf. eine Geldbuรe.
Daher sollten Vorwรผrfe des Subventionsbetrugs keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden und Betroffenen sollten umgehend handeln. Im Wirtschaftsstrafrecht versierte Rechtsanwรคlte kรถnnen beraten.
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