Freitag, 15 November 2024
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Verhalten im Steuerstrafverfahren

Verhalten im Steuerstrafverfahren

Beim Verdacht der Steuerhinterziehung wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Am Ende kรถnnen Geldstrafen und Freiheitsstrafen stehen. Eine anwaltliche Vertretung ist daher unbedingt zu empfehlen.

Fรผr die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens kann es verschiedene Auslรถser geben. So kรถnnen beispielsweise die Ergebnisse einer Betriebsprรผfung die Finanzbehรถrden auf die Spur bringen oder auch die Informationen auf einer angekauften Steuer-CD oder Finanzdaten, die durch den automatischen Informationsaustausch zwischen mehr als 100 Staaten รผbermittelt werden.

Zunรคchst geht es um einen Anfangsverdacht und die Steuerfahndung ermittelt, ob ausreichend Beweise fรผr eine Anklage vorliegen. Ziel der Verteidigung sollte es zunรคchst sein, die Einstellung des Steuerstrafverfahrens zu erreichen, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Rechtsanwรคlte Das Verfahren kann aus verschiedenen Grรผnden eingestellt werden.

Am Beginn des Verfahrens ermittelt die Steuerfahndung, ob ausreichend Beweise fรผr die Erhebung einer Anklage vorliegen. Dazu kann es Durchsuchungen oder auch Vernehmungen geben. Hier sollten sich die Beschuldigten zu keinen unbedachten ร„uรŸerungen hinreiรŸen lassen, sondern ihre Aussagen mit ihrem Rechtsanwalt absprechen bzw. von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Gleichzeitig kann in dieser Phase der Ermittlung der Tatverdacht mรถglicherweise auch erschรผttert werden, so dass das Steuerstrafverfahren gemรครŸ ยง 170 Abs. 2 StPO wegen fehlendem Tatverdacht eingestellt wird. Das bedeutet, dass nicht ausreichend Beweise fรผr die Erhebung einer Anklage vorliegen oder bereits Verjรคhrung eingetreten ist oder eine wirksame Selbstanzeige vorliegt.

Ebenso kann versucht werden, eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens wegen Geringfรผgigkeit gemรครŸ ยง 153 StPO und ยง 398 Abgabenordnung (AO) zu erreichen. In diesem Fall besteht zwar ein hinreichender Tatverdacht, allerdings liegt nur ein geringes Vergehen vor, so dass das Verfahren eingestellt werden kann. Mรถglich ist auch die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Dazu muss die Schuld des Tรคters ebenfalls als gering erachtet werden und Gericht und der Beschuldigte der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Auflage zustimmen. Bei einer Hinterziehungssumme bis 10.000 Euro kann noch von einer geringen Schuld ausgegangen werden.

Lรคsst sich ein Strafprozess nicht vermeiden, ist eine individuelle gut abgestimmte Verteidigungsstrategie erforderlich, um die Vorwรผrfe zu entkrรคften oder zumindest ein geringes StrafmaรŸ zu erreichen.

Im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwรคlte kรถnnen beraten.

https://www.mtrlegal.com/kanzlei/rechtsanwaelte/michael-rainer.html

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