Zu den grundlegenden Pflichten von Kaufleuten und Handelsgesellschaften gehรถrt die Erstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss zeigt die Vermรถgens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens auf und ist fรผr Geschรคftspartnerinnen und Geschรคftspartner, Glรคubigerinnen und Glรคubiger eine Quelle, um sich einen รberblick รผber die wirtschaftlichen Verhรคltnisse eines Unternehmens zu verschaffen.
Neben der Erstellung des Jahresabschlusses sind Kapitalgesellschaften auch zur Verรถffentlichung oder Hinterlegung verpflichtet. Bisher waren die Bilanzen beim Bundesanzeiger zu verรถffentlichen. Fรผr die Geschรคftsjahre nach dem 31. Dezember 2021 sind die Unterlagen der beim Unternehmensregister fรผhrenden Stelle elektronisch zu รผbermitteln.
Welche Gesellschaften sind zur Verรถffentlichung verpflichtet? Hier einmal die wichtigsten Fakten
-Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschrรคnkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschrรคnkt)
-Personenhandelsgesellschaften ohne eine natรผrliche Person als persรถnlich haftender Gesellschafter wie beispielsweise: Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG); mit dem Eintritt einer natรผrlichen Person als persรถnlich haftender Gesellschafter entfรคllt grundsรคtzlich die Offenlegungspflicht
-Banken, Versicherungsunternehmen, Emittenten von Vermรถgensanlagen, ยง 23 Vermรถgensanlagengesetz (VermAnlG), Investmentvermรถgen und Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Energieversorgungsunternehmen
Welche Unterlagen offenzulegen sind, hรคngt grundsรคtzlich von der Grรถรe des Unterneh-mens ab.
Die Einstufung als Kleinstgesellschaft bzw. als kleine, mittelgroรe oder groรe Gesellschaft richtet sich grundsรคtzlich nach ยงยง 267, 267a des Handelsgesetzbuches (HGB). Als Kleinstgesellschaften sind solche Unternehmen einzustufen, die zumindest zwei der drei folgenden Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht รผber-schreiten:
– bis 350.000 Euro Bilanzsumme
– bis 700.000 Euro Umsatzerlรถse
– durchschnittliche Zahl von bis zu 10 beschรคftigten Arbeitnehmern
Kleine Unternehmen im Sinne des ยง 267 Absatz 1 HGB kรถnnen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses lediglich eine verkรผrzte Bilanz aufzustellen.
Mittelgroรe Unternehmen im Sinne des ยง 267 Absatz 2 HGB kรถnnen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Erleichterungen der ยงยง 276, 288 Absatz 2 HGB nutzen.
Groรe Unternehmen mรผssen grundsรคtzlich sรคmtliche der in ยง 325 Absatz 1 HGB genannten Unterlagen offenlegen.
Vom Abschlussstichtag des Geschรคftsjahrs an berechnet hat das verpflichtete Unternehmen ein Jahr Zeit zur Offenlegung.
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des ยง 264a des Handelsgesetzbuches (HGB) haben spรคtestens mit der Eintragung in das Handelsregister nach ยงยง 242, 264 i. V. m. ยง 325 HGB eine Verpflichtung zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses. Die Offenlegungspflicht besteht unabhรคngig davon, ob das Unternehmen in dem betreffenden Geschรคftsjahr die Geschรคftstรคtigkeit bereits aufge-nommen hat.
Die handelsrechtlichen Buchfรผhrungs- und Rechnungslegungspflichten bestehen bis zur Lรถschung eines Unternehmens aus dem Handelsregister fort. Auch wenn keine Geschรคftstรคtigkeit mehr ausgeรผbt wird, das Gewerbe abgemeldet wurde oder das Unternehmen ruht, mรผssen die Jahresabschlussunterlagen erstellt und offengelegt werden. Das gilt auch fรผr Unternehmen, die seit der Eintragung noch keinen Geschรคftsbetrieb aufgenommen haben.
Auch im Falle der Insolvenzerรถffnung entfallen die Verpflichtungen nicht, da mit der Insolvenzerรถffnung ein neues Geschรคftsjahr beginnt, die Buchfรผhrungs- und Rechnungslegungspflichten obliegen dem Insolvenzverwalter.
Unternehmer sollten unbedingt beachten: Kommt eine Gesellschaft ihrer Verpflichtung der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen beim Betreiber des Bundesanzei-gers bzw. bei der das Unternehmensregister fรผhrenden Stelle nicht fristgerecht nach, wird vom Bundesanzeiger oder Unternehmensregister das Bundesamt fรผr Justiz (BfJ) unterrichtet. Das BfJ wird daraufhin von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren durch-zufรผhren. Das Ordnungsgeld betrรคgt mindestens 2.500 Euro und hรถchstens 25.000 Euro.
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