Dienstag, 03 Dezember 2024
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Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum heutigen Tag des Grundgesetzes an Bund und Lรคnder, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind Kinderrechte im Grundgesetz ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen fรผr alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stรคrken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die groรŸe Chance, langfristig eine tragfรคhige Grundlage fรผr ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

„Bundestag und Bundesrat mรผssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen groรŸen Schritt fรผr eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es muss rechtlich normiert werden, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Fรถrderung und das Recht auf Beteiligung haben. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel fรผr die Kinderrechte, die unabhรคngig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenรผber dem Staat gelten. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert“, betont Anne Lรผtkes, Vizeprรคsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Bei der Aufarbeitung der Corona-MaรŸnahmen war immer wieder zu hรถren, dass die Vernachlรคssigung der Kinderinteressen ein Fehler war und zukรผnftig ausgeschlossen werden muss. Das kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes am besten mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz bewerkstelligt werden. Bereits seit vielen Jahren gibt es auf Bundesebene eine breite Unterstรผtzung fรผr die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz, denn dadurch wรผrde der Staat insgesamt stรคrker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung fรผr kindgerechte Lebensverhรคltnisse und um gleiche Entwicklungschancen fรผr alle Kinder und Jugendlichen geht. Und auch angesichts der aktuellen Debatten รผber eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und hรคufige Fรคlle von Vernachlรคssigung wรคre dies ein wichtiges Signal. Der Gesetzgebungsprozess dazu muss baldmรถglichst starten, damit das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages umgesetzt werden kann. Denkbar wรคre dafรผr auch, dass die Bundeslรคnder jetzt einen AnstoรŸ geben, damit der Prozess in Schwung kommt“, so Lรผtkes weiter.

„Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dรผrfen darรผber hinaus auch im Hinblick auf eine zukunftsfรคhige Gesellschaft nicht auรŸer Acht gelassen werden. SchlieรŸlich entspricht eine starke Subjektstellung von Kindern einem verรคnderten gesellschaftlichen Verstรคndnis. Dieses sollte sich auch im Grundgesetz niederschlagen, das in den letzten Jahrzehnten unzรคhlige Male an aktuelle Bedingungen angepasst wurde. Als ausdrรผcklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes kรถnnten Kinderrechte die Anwendung sรคmtlichen Rechts prรคgen. Dies wรผrde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behรถrden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenรผber dem Staat stรคrken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsรคchlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Anne Lรผtkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes bereits vor einiger Zeit erstelltes Rechtsgutachten hatte sich fรผr die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschรคtzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine vรถlkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden mรผssen. Deshalb wรผrden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verstรคndnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berรผcksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezรผglich der Aufnahme eines ausdrรผcklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der MaรŸgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren fรผr die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die รœberwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnรผtzige Verein finanziert sich รผberwiegend aus privaten Spenden, dafรผr stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstรผtzt MaรŸnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhรคngig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fรถrdern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollstรคndige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und VerwaltungsmaรŸnahmen sowie der รœberwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Kontakt
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Uwe Kamp
Leipziger StraรŸe 116-118
10117 Berlin
030-308693-11
e15af3f7888b0bc9d72ade55ecfcbfd52f4be205
http://www.dkhw.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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