Ciao, ciao Finanzamt?

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ARAG Experte Tobias Klingelhรถfer informiert รผber die Steuerpflicht von Rentnern

Rentner, die eine Steuererklรคrung fรผr das Jahr 2021 abgeben mรผssen, haben dafรผr bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer seine Steuererklรคrung mit Hilfe – z. B. von Steuerberatern – machen lรคsst, kann sich bis Ende August 2023 Zeit lassen. Kรผnftig kรถnnten trotz Rentenerhรถhung weniger Renter steuerpflichtig sein, weil erstmals auch der Grundfreibetrag fรผr 2022 angehoben wurde. Wer wann wie viel zahlen muss, weiรŸ ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhรถfer.

Wann mรผssen Rentner Steuern zahlen?
Tobias Klingelhรถfer: Um eines vorwegzuschicken: Renten sind grundsรคtzlich einkommenssteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig. Ich rate Rentnern dringend, nicht erst auf die Aufforderung des Finanzamtes zu warten, sondern vorher zu prรผfen, ob sie steuerpflichtig sind. Steuern sind eine Bringschuld und wenn Fristen versรคumt werden, zรถgert der Fiskus nicht lange und es kann ein monatlicher Verspรคtungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuersumme fรคllig werden.

Alles, was รผber dem jรคhrlichen Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Und dieser liegt fรผr das Steuerjahr 2021 bei 9.744 Euro fรผr alleinstehende und doppelt so viel fรผr verheiratete Rentner. Dieser Satz gilt fรผr die Steuererklรคrung 2021, die bis Ende Oktober 2022 bzw. Ende August 2023 abgegeben werden muss. Im Juli dieses Jahres wurde der Freibetrag allerdings erhรถht. Fรผr das Steuerjahr 2022 ist ein Betrag von 10.347 Euro bzw. doppelt so viel fรผr verheiratete Rentner steuerfrei.

Und da sich Rentenbezรผge und auch steuerpflichtige Einkรผnfte im Laufe der Jahre รคndern kรถnnen, sollten Rentner regelmรครŸig prรผfen, ob sie Steuern zahlen mรผssen. Denn wรคhrend Renten steigen kรถnnen und damit den Grundfreibetrag evtl. รผbersteigen, ist der steuerfreie Teil der Rente ein feststehender Betrag, der wรคhrend der gesamten Rentenzeit nicht mehr geรคndert wird.

Gibt es weitere Freibetrรคge und Einsparmรถglichkeiten?
Tobias Klingelhรถfer: Neben kleineren Pauschalen wie z. B. Werbungskosten von 102 Euro oder Sonderausgaben von 36 Euro kรถnnen auch Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll abgesetzt werden. Aber vor allem der Rentenfreibetrag kann abgezogen werden. Er hรคngt vom Renteneintrittsalter ab. Pauschal kann man sagen: Je spรคter der Renteneintritt, desto geringer der Freibetrag. Wer beispielsweise 2005 in Rente ging, durfte 50 Prozent steuerfrei abziehen. 2022 liegt der Rentenfreibetrag nur noch bei 18 Prozent und wer 2040 in Rente geht, wird 100 Prozent versteuern mรผssen. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, kann man sogar online รผber eine so genannte Rentenbezugsmitteilung bei der Rentenversicherung anfordern.

Darรผber hinaus kรถnnen Rentner aber auch viele andere Ausgaben steuerlich geltend machen, wie beispielsweise Ausgaben fรผr Medikamente, fรผr Handwerker oder weitere Versicherungsbeitrรคge. Zwar berechnet das Finanzamt hier je nach Hรถhe der Einkรผnfte eine sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“, doch diese fรคllt bei Rentnern mit hรคufig eher kleinen Einkรผnften meist nicht allzu hoch aus. Der Restbetrag ist steuersparend in der Steuererklรคrung abziehbar.

Wie viel dรผrfen Rentner dazuverdienen, ohne versteuert zu werden?
Tobias Klingelhรถfer: Grundsรคtzlich muss das Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das Einkommen von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbststรคndigen. Die Einkommenshรถhe, die auf der Steuererklรคrung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. Was als Hinzuverdienst zur Rente gilt, wird in Paragraf 34 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Teil 6 geregelt. Das sind etwa Einkรผnfte aus Kapitalvermรถgen oder aus einer nichtgewerblichen Vermietung oder Verpachtung. Auch Betriebs- oder Witwenrenten gehรถren zu steuerpflichtigen Einkรผnften. Wird mit all diesen Einnahmen der Grundfreibetrag รผberschritten, mรผssen Rentner eine Steuererklรคrung abgeben.

Keine – beziehungsweise sehr geringe – Steuern fรผr die zusรคtzlichen Einnahmen fallen nur dann an, wenn es sich um einen Hinzuverdienst von bis zu 450 Euro (ab Oktober bis zu 520 Euro) handelt. Einnahmen bis zu dieser Hรถhe zรคhlen nรคmlich als Mini-Job und werden pauschal mit nur zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entfรคllt. Was anderes kann jedoch gelten, wenn Rentner รผber den Minijob noch weitere Einkรผnfte haben.

Weitere interessante Informationen zur Rente unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das grรถรŸte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitรคtsversicherer. Sie ist der weltweit grรถรŸte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Lรคndern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG รผber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Mรคrkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine fรผhrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschรคft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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