Freitag, 15 November 2024
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Kein Kita-Platz! Was tun?

Fรผr viele Eltern und Familien beginnt jetzt eine nervรถse Zeit: Wird der Nachwuchs bei der gewรผnschten Kita angenommen? Oder welche Alternativen bietet die Stadt? Gibt es รผberhaupt welche? Aktuell fehlen allein in Nordrhein-Westfalen etwa 101.500 Kitaplรคtze, alleine in der Stadt Dรผsseldorf sind es immerhin 2.000! Hier die wichtigsten Tipps, wie Eltern ihren Anspruch geltend machen kรถnnen.

Wichtig Die Rechtslage ist eindeutig, die wirkliche Situation leider hรคufig eine andere: Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren haben Anspruch auf eine Betreuung bei einer Tagesmutter oder einen Kita-Platz, ab 3 Jahren dann auf einen Kita-Platz. Das gilt fรผr den Platz im Wunschkindergarten nur, solange dort Plรคtze frei sind. Generell soll die Kita in einer „ertrรคglichen“ Entfernung zum Wohnort liegen (nach Meinung der Gerichte etwa 5 Kilometer oder maximal 30 Minuten Fahrzeit). Eltern kรถnnen mindestens eine Betreuungszeit von 20 Wochenstunden verlangen, je nach beruflicher Situation sogar bis zu 45 Stunden.

Keine Fehler bei der Anmeldung
Die Eltern mรผssen selbst aktiv werden und einen Kindergartenplatz suchen. Die Anmeldung erfolgt eigentlich รผber die Jugendรคmter. Diese haben die Aufgabe jedoch zumeist an externe Dienstleister gegeben, die entsprechende Anmeldeportale betreiben. Hier ist das Datum der Anmeldung maรŸgeblich. ErfahrungsgemรครŸ sollten die Eltern damit frรผhzeitig beginnen und sich auf Wartelisten der Einrichtungen setzen lassen.

Ein typisches Szenario: Die Eltern haben ihr Kind fรผr eine Wunsch-Kita angemeldet und hรถren nichts vom Jugendamt. Dann ist es wichtig, dass sie Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen. Dies gilt auch, wenn die Eltern selbst keine passende Kita gefunden haben. Das Jugendamt wird dann mit der Suche nach einem Kita-Platz beginnen. Dabei ist den Eltern eines Kindergartenkindes auch ein Wechsel der Betreuungsform zwischen Tageseinrichtung und Kindertagespflege zuzumuten.

Kostenรผbernahme bei alternativer Betreuung
Zunรคchst: Eltern verlieren ihren gesetzlichen Betreuungsanspruch, wenn sie den von der Kommune zugewiesenen und zumutbaren Kita-Platz ablehnen. Denn die Kommune ist hiermit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen. Auch die Kosten fรผr die Betreuung des Kindes in einer privaten Kinderkrippe mรผssen die Eltern in einem solchen Fall („zumutbares Betreuungsangebot“) selbst tragen. Hingegen muss die Kommune die Kosten fรผr die alternative Betreuung zahlen, wenn sie keinen Kita-Platz anbieten kann.

รœbernehmen mรผssen die Kommunen gegebenenfalls auch mรถgliche Verdienstausfรคlle und Schadenersatz, wenn die Eltern aufgrund eines Verschuldens der Kommune keinen Kita-Platz fรผr ihr Kind bekommen haben. Hier liegt die Beweispflicht bei den Eltern – und dieser Schritt sollte nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen.

Platz einklagen?
Tritt der Fall ein, dass kein Kita-Platz in der Kommune frei ist, erhalten die Eltern einen „Ablehnungsbescheid“ vom Jugendamt. Dagegen kรถnnen die Eltern innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt der Klageweg zum Verwaltungsgericht.

Eine solche Klage ist nur sinnvoll, wenn in der Stadt oder Kommune Kita-Plรคtze nachweislich frei sind. Sind alle belegt, lehnt das Verwaltungsgericht die Klage ab, da es ja nicht selbst Kindergartenplรคtze schaffen kann. Hier stรถรŸt der Rechtsanspruch in vielen Kommunen auf die faktische Grenze der Ist-Situation…

Portale wie KitaplatzNRW.de helfen
Unterstรผtzung bei dem Prozess bieten Plattformen wie KitaplatzNRW.de. Sie helfen bei der Kommunikation mit dem Jugendamt, der Antragstellung und, falls nรถtig, spรคter mit der Klage vor dem Sozialgericht. Ein weiteres hรคufiges Hilfeszenario besteht darin, Eltern mit Migrationshintergrund und sprachlichen Defiziten durch das Amtsdeutsch zu helfen.

Die wichtigsten Tipps bei der Kita-Anmeldung:
1.Frรผhzeitig die Suche beginnen.
2.Datum der Anmeldung selbst dokumentieren (Screenshot, E-Mail).
3.Schriftliche Nachfrage beim zustรคndigen Jugendamt.
4.Alternatives Betreuungsangebot auf Zumutbarkeit prรผfen.
5.Widerspruch in der Frist und dokumentiert einreichen.
6.Beratung mit Anwalt vor mรถglicher Klage bei Verwaltungsgericht.

Autorin: Nicole Nickisch ist Rechtsanwรคltin in der Kanzlei Schumacher und Partner (Dรผsseldorf) und spezialisiert auf Sozialrecht.

Schumacher & Partner ist eine national und international operierende Rechtsanwaltskanzlei mit sieben Standorten im gesamten Bundesgebiet und Kooperationspartnern im In- und Ausland. Hauptsitz der Sozietรคt ist Dรผsseldorf. Aktuell arbeiten 120 Personen bei Schumacher & Partner. Neben der juristischen Beratung steht immer die wirtschaftlich sinnvolle Lรถsung im Vordergrund. Schumacher & Partner berรคt Personen und Unternehmen in allen relevanten Rechtsgebieten deutschlandweit.

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