Freitag, 15 November 2024

Sicherheit ist das alles beherrschende Thema für Gold-Käufer!

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Neujahrs Interview 2023 mit Dr. Franz Hölzl, Vorstand der Auvesta Edelmetalle AG

Im diesjährigen Neujahrs Interview mit dem Auvesta-Vorstand Dr. Hölzl erhalten Goldkäufer und Goldinteressierte wieder umfangreiche und informative Einblicke sowie Ausblicke zu aktuellen Themen. Dr. Hölzl spricht darin unter anderem über die Folgen der Inflation auf die Kaufkraft der Bürger.

Ausführlich spricht er darüber, für wie groß er die Gefahr einer Enteignung sowie Besteuerung von Anlagegold durch den deutschen Staat einschätzt und warum die auch im vergangenen Jahr wieder häufig mit Bestnoten ausgezeichnete Auvesta den Eigentumsübertrag aller eingelagerten Edelmetallen für so bedeutsam hält.

Im Rückblick auf das Jahr 2022 ging es bei Kundengesprächen laut Dr. Hölzl nicht nur um das Edelmetall als Anlageklasse. Die Auvesta-Kunden beschäftigten vor allem auch Themen wie Altersvorsorge, Kapitalanlage in Zeiten von Krieg und Inflation sowie die hohen Energiekosten. „Und natürlich ging es auch darum, was Edelmetalle, speziell Gold, dabei für den Anleger bedeuten kann“, so der Auvesta-Vorstand.

Im Jahr 2023 rechnet Dr. Hölzl mit einer niedrigeren durchschnittlichen Inflationsrate als im vergangenen Jahr, die er Mitte des Jahres in etwa bei 6,5 bis 8,5 Prozent sieht. Das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von zwei Prozent werde folglich wahrscheinlich weiterhin deutlich überschritten werden.

Für alle Kapitalforderungen bewirke dies somit einen weiteren Verlust der Kaufkraft, da die Ertragszinsen nach wie vor geringer sein werden als die vom Auvesta-Vorstand prognostizierte Inflationsrate. Für Kapitalanleger entstehe dabei ein doppelter Vermögensverlust, da Zinsgewinne auch noch versteuert werden müssen.

Ein weiteres Thema, dem Dr. Hölzl im Interview auf den Grund geht, sind die Gefahren für Gold durch Enteignung und Besteuerung. „Wenn der deutsche Staat auf das Eigentum seiner Bürger zugreifen will, sprich Enteignung von Anlagegold, dann bedarf es gravierender Änderungen im Gesetz“, sagt der Auvesta-Vorstand.

Dabei verweist er auf die EU-Richtlinie, die Anlagegold definiert und dieses von der Umsatzsteuer ausnimmt sowie auf die Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes, in denen die Durchführung von Enteignungen festgelegt ist. Gemäß Artikel 14 sind Enteignungen einzig zum Zwecke des Allgemeinwohles zulässig und es bedarf einer angemessenen Entschädigung. Artikel 15 besagt, dass lediglich Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel enteignet werden dürfen. Und Anlagegold fällt somit nicht darunter.

Eine Besteuerung der Gewinne durch die Investition in Anlagegold wurde dagegen bereits in anderen EU-Staaten realisiert. Dr. Hölzl erklärt: „Das bedeutet, der Staat würde beginnen, Gewinne mit Edelmetallen nicht nur während einer Spekulationsfrist (von derzeit einem Jahr), sondern beispielsweise einer viel längeren Spekulationsfrist zu besteuern. Oder der Staat würde Gewinne generell, wie bei Aktienfonds und Wertpapieren, besteuern. (…)“

Da bei einer Besteuerung immer der Verkaufserlös mit dem Kaufpreis verglichen werde, sieht Dr. Hölzl für die Anleger darin eine doppelte Gefahr. Er ist der Meinung, dass es fairer wäre, wenn die Besteuerung nur auf den Kaufkraftgewinn erfolgen würde.

Ein weiteres Thema, dass der Auvesta sehr am Herzen liegt, ist die genaue Eigentumszuordnung aller eingelagerten Edelmetalle. So legt Dr. Hölzl im diesjährigen Neujahrs-Interview genau dar, dass eine Eigentumsübertragung nur dann juristisch gesichert stattfinde, wenn eine übertragene Sache exakt und für einen Dritten, der nicht im Vorgang involviert ist, nachvollziehbar dargestellt werde.

„Das heißt, eine bloße Zusage auf eine bestimmte Grammanzahl an einem gelagerten Gesamtbestand wäre meiner Ansicht nach kein wirksamer Eigentumsübertrag.“, erklärt er.

Es müsse also ganz genau spezifiziert werden, welche Gramm von welchem Barren welchem Anleger gehören, damit es keine Forderung gegen einen Sammelbestand an Edelmetallen ist. Sonst könne im Ernstfall eine Eigentumszuordnung möglicherweise nicht standhalten, was für den Anleger im Extremfall sogar einen Vermögensverlust zur Folge haben könnte.

Daher sagt Dr. Hölzl ganz klar:
„In einem Unternehmen, das keine Eigentumszuordnung hat, möchte ich nicht die Verantwortung als Vorstand tragen müssen.“

Des Weiteren äußert sich Dr. Franz Hölzl im Neujahrs-Interview 2023 auch noch zu folgenden Themen:
Die Mittelverwendungs-Kontrolle bei Auvesta, das Drittparteienrisiko im Hochsicherheitslager, ob Gasmangel eine Gefahr für die Gold Produktion ist, ein persönlicher Ausblick und Wunsch von Dr. Hölzl, u.v.m.

Interessierte Anleger finden das vollständige Interview hier: https://www.auvesta.de/pdf/neujahrs-interview-2023-de.pdf

Seit 2009 ist Auvesta auf den An- und Verkauf und die Lagerung von physischem Gold, Silber, Platin und Palladium spezialisiert. Auvesta ist ein international operierendes Unternehmen und einer der führenden Anbieter von Edelmetallen, als Barren und Münzen.

Auvesta Homepage
https://www.auvesta.com

Kontakt
Auvesta Edelmetalle AG
Dr. Franz Hölzl
Industriestraße 4
83607 Holzkirchen
+49 80 24 474 1144
service@auvesta.com
https://www.auvesta.com/

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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