Um bei Reklamationen erfolgreich zu sein, sind einige Regeln zu beachten
Schmutzige Pools, Baulรคrm oder schlechtes Essen: Vor allem die Erfahrungen aus den letzten Ferien – Stichwort Personalmangel – stimmen nicht optimistisch. Hรคlt der Osterurlaub nicht das ein, was er in Katalogen oder Online-Portalen verspricht, kรถnnen Reisende durchaus eine Reisepreisminderung erwirken oder sogar eine vollstรคndige Rรผckerstattung verlangen. Es gibt jedoch einige Regeln, die beachtet werden mรผssen, damit die Beschwerde erfolgreich ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Schumacher und Partner hat in den letzten Jahren rund 20.000 Beschwerden bearbeitet und die wichtigsten Empfehlungen zusammengefasst.
Gerade bei Pauschalreisen mรผssen Reisende vor Ort aktiv werden, um einen Anspruch geltend zu machen. Wenn ein Problem festgestellt wird, wird dringend empfohlen, sich umgehend an die „Reiseleitung vor Ort“ zu wenden, damit das Problem so schnell wie mรถglich behoben werden kann. Dieser Kontakt muss auf den Reiseunterlagen stehen. Dies sollte schriftlich erfolgen, damit es dokumentiert ist.
Mรคngelbeseitigung verlangen
„Die Mรคngelbeseitigung muss in diesem Fall ausdrรผcklich verlangt werden“, erklรคrt Volker Henn-Anschรผtz, Seniorpartner der Kanzlei. Es ist vorteilhaft, Fristen fรผr Organisatoren festzulegen. Einer Fristsetzung bedarf es nur, wenn das Reisebรผro nicht unverzรผglich Abhilfe schaffen kann. Wer beispielsweise seinen Flug verpasst, weil der Bus Verspรคtung hat, kann ohne Fristsetzung ein Taxi zum Flughafen nehmen.
Nach Ablauf der Frist und ohne Beseitigung des Mangels durch das Reisebรผro kann der Reisende vom Reiseveranstalter Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Kann der Mangel nicht behoben werden, hat der Reiseveranstalter eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Auรerdem muss er den Reisepreis mindern, wenn die Ersatzleistung nicht mindestens gleichwertig ist.
Kรผrzung verlangen
„Wichtiger Hinweis: Ansprรผche mรผssen beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden, nicht beim Reisebรผro oder bei der Vermittlungsplattform“, sagt Henn-Anschรผtz. Reisende sollten eine Reisepreisminderung verlangen und die aufgetretenen Reisemรคngel so genau wie mรถglich beschreiben. Hier ist es wichtig, Beweismittel zu sichern. Was besonders im Streitfall hilfreich ist: Fotos oder auch Videos (bei Lรคrmbelรคstigung) des Mangels, schriftliche Bestรคtigung der Airline bei Flugverspรคtungen, Zeugen, die das Problem bestรคtigen kรถnnen. Briefe sind per Einwurfeinschreiben an den Vertragspartner zu senden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schumacher und Partner, ein Legal-Tech-Experte im Bereich Reiserecht, kann in solchen Fรคllen eine optimale Beratung anbieten. Mit Hilfe von IT-Prozessen werden diese Fรคlle unterstรผtzt und zรผgig behandelt. So lohnt sich eine rechtliche Durchsetzung von Reisepreisminderungsansprรผchen auch bei geringeren Betrรคgen.
Schumacher & Partner ist eine national und international operierende Rechtsanwaltskanzlei mit sieben Standorten im gesamten Bundesgebiet und Kooperationspartnern im In- und Ausland. Hauptsitz der Sozietรคt ist Dรผsseldorf. Aktuell arbeiten 120 Personen bei Schumacher & Partner. Neben der juristischen Beratung steht immer die wirtschaftlich sinnvolle Lรถsung im Vordergrund. Schumacher & Partner berรคt Personen und Unternehmen in allen relevanten Rechtsgebieten deutschlandweit.
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