ARAG Experten รผber Recht und Pflichten von Arbeitnehmern wรคhrend eines Streiks
Nachdem ein unbefristeter Streik der Brieftrรคger im letzten Moment abgewendet werden konnte, sieht es in anderen Branchen nicht ganz so gut aus. Dort drohen weitere Warnstreiks im รถffentlichen Dienst. So bleiben Kitas, medizinische Einrichtungen oder Bus-Tรผren in vielen Bundeslรคndern derzeit geschlossen, Mรผll bleibt liegen, Flieger bleiben am Boden. Was das fรผr Arbeitnehmer, Eltern, Patienten und andere Betroffene bedeutet, erklรคren die ARAG Experten.
Streik im Gesundheitswesen
Wird die Arbeit in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen niedergelegt, kann das fatale Folgen fรผr Patienten haben. Daher gibt es laut ARAG Experten im Gesundheitswesen Einschrรคnkungen des Streikrechts. Bestehen Zweifel an einer reibungslosen Notfallversorgung, kรถnnen Streiks gerichtlich untersagt werden. Ist eine Notfallversorgung gewรคhrleistet, dรผrfen auch Mitarbeiter im Gesundheitswesen streiken. Dann mรผssen Patienten damit rechnen, dass nicht notwendige Operation und Untersuchungen verlegt werden.
Kita zu – was nun?
Wรคhrend Unterrichtsausfall fรผr Schรผler in der Regel ein Fest ist, sind arbeitende Eltern meist in der Zwickmรผhle, vor allem, wenn die Kinder noch klein sind und betreut werden mรผssen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Eltern ebenfalls zu Hause bleiben dรผrfen, wenn der Nachwuchs per Anordnung nicht in die Schule kann oder wenn in der Kita spontan gestreikt wird.
Allerdings mรผssen Eltern vorher jegliche zumutbare Anstrengung unternehmen, eine alternative Betreuung zu finden. Ist dies nicht gelungen, dรผrfen sie bei vollem Anspruch auf Lohnfortzahlung dem Arbeitsplatz fernbleiben und ihre Kinder zu Hause betreuen. Einzige Ausnahme sind Arbeitsvertrรคge, die dies ausdrรผcklich ausschlieรen. Doch die ARAG Experten raten Arbeitnehmern, dies mit dem Chef abzusprechen. Vielleicht ist es ja auch mรถglich, im Home-Office zu arbeiten, solange Schule oder Kita geschlossen bleiben.
Sich selber krankzumelden und damit eine nicht bestehende Arbeitsunfรคhigkeit vorzutรคuschen, ist hingegen keine gute Idee und kann sogar eine fristlose Kรผndigung zur Folge haben. Und: Der Anspruch, zu Hause bleiben zu dรผrfen, gilt nur bei kurzfristigen, unvorhersehbaren Schlieรungen. Wird ein Streik angekรผndigt oder schlieรt die Kita in Ferienzeiten, mรผssen Eltern eine andere Lรถsung finden.
Wenn der Weg zur Arbeit steinig ist
Die ersten Warnstreiks im รถffentlichen Nahverkehr sowie an einigen Flughรคfen haben schnell die gewรผnschte Wirkung gehabt – der Verkehr kam ins Stocken. Sollte es zum geplanten eintรคgigen Streik der Gewerkschaften Verdi (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ) und EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) am 27. Mรคrz kommen, kรถnnten die Auswirkungen vor allem fรผr Berufspendler massiv sein. Nach Auskunft der ARAG Experten allerdings kein Grund fรผr Arbeitnehmer, nicht oder unpรผnktlich zur Arbeit zu erscheinen oder dienstliche Termine nicht wahrzunehmen. Denn das sogenannte Wegerisiko und die damit verbundene Pflicht, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen, trรคgt der Arbeitnehmer. Tut er es nicht, muss der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt zahlen. Dann gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Da der Streik bereits angekรผndigt ist, raten die ARAG Experten, sich rechtzeitig um Alternativen zu kรผmmern und wenn sich der Arbeitsweg schwierig gestaltet, rechtzeitig das Gesprรคch mit dem Chef zu suchen. Auch hier kรถnnte die Arbeit im Homeoffice eine Mรถglichkeit sein. Eine andere – und vor allem freiwillige – Variante wรคre der Abbau von รberstunden oder ein kurzfristiger Urlaubsantrag. Dazu kรถnnen Mitarbeiter laut ARAG Experten aber nicht verpflichtet werden.
Wenn in der Luft nichts mehr geht
Streik ist hรถhere Gewalt – zumindest dann, wenn es sich nicht um einen „wilden Streik“ von Airline-Angestellten handelt, sondern wenn Beschรคftigte des รถffentlichen Dienstes streiken. Bei einem gebuchten Flug gibt es in diesem Fall von der Airline grundsรคtzlich keine Entschรคdigungszahlungen. Trotzdem weisen die ARAG Experten auf einige Rechte hin, die wartende Fluggรคste einfordern sollten. Ob Ersatzflug, alternativer Transport mit der Bahn, Erstattung des Ticketpreises – nach der Fluggastrechte-Verordnung der Europรคischen Union haben Flugreisende diverse Ansprรผche, die die ARAG Experten hier zusammengetragen haben.
Streikende Arbeitnehmer
Wer selbst zu den streikenden Arbeitnehmern gehรถrt, muss sich – sofern es sich um einen legalen und keinen wilden Streik handelt – nicht bei seinem Arbeitgeber abmelden. Die Arbeitspflicht ist fรผr die Dauer des Streiks aufgehoben, allerdings gibt es auch keinen Lohn. Eine Kรผndigung, Abmahnung oder andere Sanktionen durch den Chef sind unzulรคssig. Gewerkschaftsmitglieder erhalten – im Gegensatz zu Nichtmitgliedern – Streikgeld. Die Hรถhe betrรคgt pro vollem Streiktag maximal das 2,5-Fache des monatlichen Mitgliedsbeitrages. Der liegt bei Verdi fรผr Beschรคftigte zurzeit bei einem Prozent des Bruttoverdienstes. Wer also 2.500 Euro brutto verdient, zahlt 25 Euro monatlich und erhรคlt maximal 62,50 Euro pro Streiktag.
Das Streikrecht ist laut ARAG Experten ein Grundrecht (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz). Es gibt allerdings einige Kriterien, die ein rechtmรครiger Streik erfรผllen muss. So muss er beispielsweise von einer Gewerkschaft organisiert sein. Es dรผrfen aber auch Arbeitnehmer, Auszubildende und Leiharbeiter streiken, wenn sie nicht der Streik ausrufenden Gewerkschaft angehรถren. Zudem muss das Ziel der Arbeitsniederlegung tariflich zulรคssig und regelbar sein, die Forderungen mรผssen also realistisch sein. Bevor es zum Streik kommt, mรผssen alle Verhandlungen ausgeschรถpft und gescheitert sein. รbrigens: Beamte dรผrfen sich zwar in Gewerkschaften organisieren, streiken dรผrfen sie laut ARAG Experten aber nicht. Da ihre Arbeitsvertrรคge mit dem Staat geschlossen und daher tariflich nicht verhandelbar sind, fehlt ein grundsรคtzliches Kriterium fรผr einen legalen Streik.
Weitere interessante Informationen unter:
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Die ARAG ist das grรถรte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitรคtsversicherer. Sie ist der weltweit grรถรte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Lรคndern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG รผber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Mรคrkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine fรผhrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschรคft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.
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