Donnerstag, 19 Dezember 2024

Ab in den Dauerurlaub

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ARAG Experten informieren รผber den Ruhestand im Ausland

Energie, Miete, Lebensmittel – wรคhrend die Preise in Deutschland in den letzten Monaten drastisch gestiegen und fรผr viele kaum mehr zu stemmen sind, locken manch andere Lรคnder mit deutlich gรผnstigeren Lebenshaltungskosten. Nicht nur fรผr Rentner ein lohnenswerter Schritt. Auch immer mehr Arbeitnehmer packen ihre Koffer und verbringen zumindest einen Teil ihres Arbeitslebens im Ausland. Rentenansprรผche erwerben sie dort trotzdem. ARAG Experten verraten, was Rentner in beiden Fรคllen wissen sollten.

Rentner haben die Wahl!
Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen mรถchte. Die Deutsche Rentenversicherung รผberweist bereits heute laut eigenen Angaben 1,8 Millionen Renten in รผber 150 Lรคnder. Wer als Rentner nicht lรคnger als sechs Monate im Jahr auรŸerhalb Deutschlands verweilt, erhรคlt seine Rente schon immer in voller Hรถhe auf ein Konto seiner Wahl. Mรถgliche Abzรผge drohen nur, wenn die Rente auf einem auslรคndischen Konto landet, denn Kursverluste und Bankspesen รผbernimmt die Deutsche Rentenversicherung nicht. Doch auch wer seinen Lebensmittelpunkt auรŸerhalb Deutschlands hat, also dauerhaft im Ausland lebt, erhรคlt seine Rente laut ARAG Experten in voller Hรถhe. Voraussetzung ist nur, dass der gewรคhlte Altersruhesitz innerhalb der Europรคischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz liegt oder es sich um ein Land handelt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Deutschland hat aktuell mit 20 nicht EU-Staaten zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln den Erwerb von Rentenansprรผchen und das Zahlen von Renten in das jeweilige Land.

Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfรคhigkeit?
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfรคhigkeit erhalten diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschrรคnkt arbeiten kรถnnen. Ist der Betroffene voll erwerbsgemindert, steht ihm die Rente auch im Ausland zu. Anders, wenn die gesundheitlichen Einschrรคnkungen eine Teilzeitarbeit erlauben, der Arbeitsmarkt in Deutschland dies aber nicht hergibt. Die dann bewilligte volle Erwerbsminderungsrente wird nach Information der ARAG Experten nur weitergezahlt, wenn der Betroffene in einen Mitgliedsstaat der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in Staaten, in denen eine entsprechende bilaterale Regelung mit Deutschland besteht, auswandert. Wer woanders lebt, kommt dagegen oftmals nicht mehr in den Genuss der vollen Erwerbsminderungsrente.

Rente aus dem Ausland in Deutschland genieรŸen
Die Beitrรคge zur Rentenversicherung sind grundsรคtzlich in dem Land zu bezahlen, in dem auch das Einkommen bezogen wird. Wer im Ausland arbeitet, erwirbt somit in der Regel auch Rentenansprรผche im Ausland – und in dem dort vorherrschenden Sozialversicherungs- oder Rentensystem. Wer spรคter nach Deutschland zurรผckkehrt und hier auch sein auslรคndisches Altersruhegeld beziehen mรถchte, kann das in aller Regel tun. Dies gilt allerdings nur fรผr im Ausland gezahlte Rentenbeitrรคge in Mitgliedsstaaten der EU und in den sogenannten Abkommensstaaten, mit denen entsprechende Vertrรคge bestehen. Welche Leistungen ein Arbeitnehmer letztendlich fรผr seine im Ausland bezahlten Rentenbeitrรคge erhรคlt, hรคngt von den Regelungen des jeweiligen Staates ab. Grundsรคtzlich mรผssen sich Rentner immer an den Trรคger wenden, an den sie die betreffenden Rentenbeitrรคge gezahlt haben. Wer aber in Deutschland wohnt, kann die Auslandsrente nach Auskunft der ARAG Experten auch รผber die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Die Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung hilft weiter, wenn es um auslรคndische Renten in Deutschland geht.

Auch im Ausland gilt die Steuerpflicht
Egal, ob Ruhestรคndler ihre Rente im Inland oder im Ausland beziehen – sie sind steuerpflichtig. Ob die Steuern dabei in Deutschland oder am auslรคndischen Ruhesitz zu zahlen sind, hรคngt laut ARAG Experten zunรคchst vom Wohnsitz ab: Rentner, die nur vorรผbergehend ins Ausland ziehen oder die neben ihrem Auslandswohnsitz ihren deutschen Wohnsitz behalten, sind in Deutschland unbeschrรคnkt steuerpflichtig und mรผssen ihre Steuererklรคrung beim zustรคndigen deutschen Finanzamt abgeben. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist dagegen in Deutschland nur noch beschrรคnkt steuerpflichtig. Wo in diesem Fall die Steuern zu zahlen sind, wird durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die Deutschland mit vielen Staaten geschlossen hat. Ein Nachteil fรผr Rentner, die in Deutschland nur beschrรคnkt steuerpflichtig sind: Sie kommen nicht in den Genuss des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 10.908 Euro pro Person, denn der gilt nur fรผr Steuerzahler, die hierzulande unbeschrรคnkt steuerpflichtig sind. Auch die Vorteile des Ehegattensplittings gibt es fรผr beschrรคnkt Steuerpflichtige nicht. Wer allerdings mehr als 90 Prozent seiner Einkรผnfte aus Deutschland bezieht, kann den Antrag stellen, in Deutschland unbeschrรคnkt steuerpflichtig zu bleiben – und so auch weiterhin in den Genuss von Grundfreibetrag und Ehegattensplitting kommen. Der Antrag ist beim Finanzamt Neubrandenburg einzureichen, das fรผr alle im Ausland lebenden Rentner zustรคndig ist.

Richtig vorbereitet ins Ausland
Die ARAG Experten raten Auswanderern zu einigen Vorbereitungen. Neben der Deutschen Rentenversicherung sollten Rentner auch ihre deutsche Krankenversicherung รผber den Schritt ins Ausland informieren, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung auch dort gewรคhrleistet bleibt. Zudem sollten sie wichtige Dokumente, wie beispielsweise Geburts- oder Heiratsurkunde, in die jeweilige Landessprache รผbersetzen und beglaubigen lassen. Falls es ins nicht-europรคische Ausland geht, kรถnnte es sein, dass ein internationaler Fรผhrerschein nรถtig wird. Der kann laut ARAG Experten in der Regel bei Fรผhrerscheinstellen, Fahrerlaubnisbehรถrden oder Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt werden. Ein letzter Blick sollte den diversen Versicherungspolicen gelten. Nicht immer sind Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherungen auch im Ausland gรผltig. Falls doch, muss den Versicherern die neue Wohnadresse im Ausland mitgeteilt werden. Vertrรคge oder Abonnements, die nicht mitgenommen werden kรถnnen, wie z. B. mit dem Energie-Versorgungsunternehmen oder dem Fitness-Club, sollten rechtzeitig gekรผndigt werden, um unnรถtige Zahlungen zu vermeiden. Wenn dann noch ein Nachsendeantrag bei der Post gestellt ist, kann der neue Lebensabschnitt im Ausland beginnen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das grรถรŸte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitรคtsversicherer. Sie ist der weltweit grรถรŸte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Lรคndern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG รผber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Mรคrkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine fรผhrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschรคft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Dรผsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto FaรŸbender
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Sitz und Registergericht Dรผsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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