StartReisenWohnungstausch: Alternative zu Ferienwohnung und Hotel - Verbraucherinformation der ERGO Group

Wohnungstausch: Alternative zu Ferienwohnung und Hotel – Verbraucherinformation der ERGO Group

Wie das funktioniert und welche rechtlichen Regelungen gelten

92 Prozent der Deutschen wollen 2023 verreisen. Eine spannende Alternative zu den รผblichen Ferien-Unterkรผnften ist ein Wohnungstausch. รœber spezielle Vermittlungsplattformen im Internet kรถnnen Urlauber ihr Zuhause fรผr einen bestimmten Zeitraum mit anderen tauschen. Wie der Wohnungstausch im Urlaub funktioniert und was dabei rechtlich zu beachten ist, erklรคren Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung und Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Wie funktioniert ein Wohnungstausch?

Viele Deutsche sehnen sich im Urlaub nach einem erholsamen Tapetenwechsel. Doch muss es immer der klassische Aufenthalt im Hotel oder Ferienhaus sein? Fรผr wen es in Ordnung ist, die eigenen vier Wรคnde eine Zeit lang Fremden zu รผberlassen, fรผr den kann ein Wohnungstausch eine spannende Alternative sein. „Es gibt mittlerweile spezielle Online-Portale, die diesen Service anbieten“, erklรคrt Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung. „Interessierte Urlauber legen dort ein Profil an und inserieren ihr eigenes Zuhause – am besten auf Englisch, das erhรถht die Tauschchancen.“ AnschlieรŸend kรถnnen sie sich eine Unterkunft im gewรผnschten Zielland suchen. „Ist ein Tauschpartner gefunden, kรผmmert sich der Anbieter um die Kontaktaufnahme und Vermittlung“, so die Reiseexpertin Dreyer. Urlauber zahlen meist lediglich eine Mitgliedsgebรผhr zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr, weitere Kosten fallen oft nicht an.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Urlauber vor dem Tausch einen schriftlichen Vertrag mit dem Tauschpartner abschlieรŸen. „Viele Portale stellen dafรผr sogenannte Tauschvereinbarungen zur Verfรผgung“, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Das Dokument sollte unter anderem folgende Informationen enthalten: An- und Abreisedatum, Adresse, Notfallnummern und -kontakte, Personenanzahl, Regelungen zu Telefon, Internet, Fahrrรคdern und Co. sowie Hinweise zu Schlรผsselรผbergabe und Versicherungsschutz. „Es ist sinnvoll, diese Informationen schriftlich festzuhalten, um mรถgliche Unstimmigkeiten von vornherein auszuschlieรŸen. รœberraschungen am Urlaubsort und anschlieรŸende Konflikte lassen sich so vermeiden“, erlรคutert Rassat. „Ist vorab alles geklรคrt, kรถnnen Urlauber ihre Auszeit in vollen Zรผgen genieรŸen.“ Die Juristin empfiehlt auรŸerdem, den Vertrag per Post zu verschicken. So ist sichergestellt, dass die angegebene Adresse korrekt ist. รœbrigens: Auch Mieter kรถnnen ihre Wohnung tauschen. „Sie sollten den Vermieter jedoch vorab รผber die Identitรคt der Tauschpartner informieren und ihn um Erlaubnis fragen. Denn streng genommen handelt es sich hier auch ohne Bezahlung nicht um Besuch, sondern um eine Gebrauchsรผberlassung der Wohnung, welche die Zustimmung des Vermieters erfordert“, sagt die Rechtsschutzexpertin Rassat. Nicht zuletzt sollten auch die Nachbarn Bescheid wissen: So vermeiden Mieter, dass jemand die Polizei ruft, wenn plรถtzlich Fremde in der Wohnung ein- und ausgehen. Wenn die Tauschpartner Schรคden an der Wohnung verursachen oder gegen die Hausordnung verstoรŸen, kann der Vermieter den Mieter dafรผr zur Verantwortung ziehen. Auch eine รœberbelegung durch zu viele Personen muss dieser nicht hinnehmen.

Vorbereitungen fรผr den Tausch

Damit sich die Gรคste wohlfรผhlen und anschlieรŸend eine gute Bewertung im Portal hinterlassen, empfiehlt Dreyer Gastgebern, einige Vorbereitungen zu treffen. Die Wohnung sollte aufgerรคumt und sauber sein. Zudem sollten Handtรผcher, Bettwรคsche, Platz in Kรผhlschrank und Schrรคnken sowie eine Liste mit wichtigen Informationen wie zum Beispiel dem WLAN-Passwort zur Verfรผgung stehen. „Als Gast gilt: Sorgfรคltig mit dem fremden Eigentum umgehen und die Unterkunft mรถglichst so verlassen, wie sie bei der Anreise vorgefunden wurde“, ergรคnzt die Expertin der ERGO Reiseversicherung.

Absicherung fรผr den Fall der Fรคlle

Damit mรถgliche Missgeschicke abgesichert sind, sollten Urlauber den passenden Versicherungsschutz nicht vergessen. Manche Anbieter bieten als Teil des Mitgliedsbeitrags zusรคtzliche Versicherungsleistungen an. Kommt der Tausch wegen Krankheit doch nicht zustande, bieten viele Vermittlungs-Plattformen zudem einen Rรผcktrittsschutz. Der Anbieter kรผmmert sich dann um Ersatz oder beteiligt sich anteilig an Hotelkosten, damit Urlauber die Reise trotzdem antreten kรถnnen. Andere zahlen auch eine Entschรคdigung. AuรŸerdem sollten Urlauber an eine Reisekrankenversicherung denken. Die ERGO Reiseversicherung bietet beispielsweise in Zusammenarbeit mit Air Doctor die Mรถglichkeit, รผber eine App weltweit schnell und unkompliziert einen Arzt zu finden.
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