Seit Monaten wird in Deutschland รผber das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beraten. Allzu viel Zeit sollten Bundesrat und Bundestag sich damit aber nicht mehr lassen: Eigentlich hรคtte die Whistleblower-Richtlinie der EU schon bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden mรผssen.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, Whistleblower vor negativen Konsequenzen aufgrund ihrer Meldung zu schรผtzen. Hinweisgeber sollen รผber unternehmensinterne Meldestellen oder externe Meldestellen Hinweise zu Gesetzesverstรถรen, Fehlverhalten und Missstรคnden abgeben kรถnnen. Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt ab dessen Inkrafttreten fรผr Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, Unternehmen zwischen 50 Mitarbeitern haben fรผr die Einrichtung einer internen Meldestelle bis 17. Dezember 2023 Zeit. Bei Verstรถรen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz drohen Buรgelder. Betroffene Unternehmen sollten sich deshalb rechtzeitig um die Einrichtung einer internen Meldestelle kรผmmern. Wann das HinSchG in Kraft treten wird, steht aktuell jedoch noch nicht fest. Der Grund: Uneinigkeit in der Regierung.
Erst Aufsplittung, jetzt wieder Einigung
Die Auseinandersetzung zwischen der Ampelkoalition und der Union bezรผglich des Hinweisgeberschutzgesetzes hat sich รผber Monate hinweggezogen. Am 10. Februar 2023 war das Hinweisgeberschutzgesetz an der Zustimmung des Bundestags gescheitert. Ein Verfahrenstrick sollte die Situation retten: Durch eine Aufsplittung des Gesetzentwurfs sollte die Zustimmung des Bundesrats nur fรผr einen der beiden Entwรผrfe nรถtig sein. Der neue Entwurf fรผr den Hinweisgeberschutz stimmt weitgehend mit dem Gesetzentwurf des Bundestags vom 16. Dezember 2022 รผberein. Er beinhaltet jedoch nicht die รnderung des Beamtenstatusgesetzes. Diese ist nรถtig, um vor allem auch Landesbeamten Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu ermรถglichen. Eine solche รnderung wรผrde der Zustimmung des Bundesrats bedรผrfen. Im zweiten Gesetzentwurf ist die zustimmungsbedรผrftige รnderung enthalten. Somit hรคtte einer der Gesetzentwรผrfe ohne die Zustimmung des Bundesrats durchgewunken werden kรถnnen.
Am 30. Mรคrz hรคtte der Bundestag รผber diese Aufsplittung, die neu in der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik ist, beraten sollen. Das Thema wurde aber kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Nun sollen Ampelkoalition und Union sich also doch noch einigen. Am 05. April 2023 hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wann dieser sich beraten soll, steht aktuell noch nicht fest. Somit ist wieder alles offen und jeder Kompromiss ist denkbar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Gesetzesentwurf zugunsten von Kompromisslรถsungen noch einmal angepasst wird.
Was ist der Grund fรผr die Uneinigkeit?
Was ist der Hintergrund des Streits um das Hinweisgeberschutzgesetz? Kritikpunkte sind vor allem eine womรถglich hohe bรผrokratische und finanzielle Belastung durch das Gesetz, gerade fรผr kleine Betriebe. Diese Kritik kann jedoch entkrรคftet werden, da Whistleblower-Softwares schon fรผr einen zweistelligen Betrag pro Monat zu haben sind. Solche digitalen Hinweisgebersysteme sind leicht zu implementieren und benutzerfreundlich. Mit nur wenigen Klicks kรถnnen Whistleblower eine Meldung abgeben und mit dem Hinweisempfรคnger kommunizieren. Ein Meldestellenbeauftragter kรผmmert sich um die Entgegennahme und Verwaltung eingehender Meldungen. So bleibt der Aufwand fรผr Unternehmen รผberschaubar und auch die Kosten sind nicht unverhรคltnismรครig hoch. Ungeachtet der Kritik steht fest: Das Hinweisgeberschutz wird kommen, so oder so. Es handelt sich also nicht mehr um eine Grundsatzdebatte.
Fรผr den 12. Mai 2023 ist eine weitere Sitzung des Bundesrats anberaumt. Bis dahin wird es vermutlich zu einer Einigung gekommen sein. Es ist entsprechend damit zu rechnen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz Mitte des Jahres in Kraft treten wird.
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