Mittwoch, 18 Dezember 2024

Compliance-Regulatorik: Diese Neuerungen kommen 2023 auf Unternehmen zu

am

Expertenausblick von Assent

Neben dem LkSG, das seit Anfang Januar gilt, kommen zahlreiche weitere Aktualisierungen und Erweiterungen bei Compliance-Vorschriften auf Hersteller zu. Deren Missachtung kรถnnte schwerwiegende Folgen fรผr Unternehmen haben, unter anderem Geldstrafen, Beschlagnahmung von Waren, Verlust des Marktzugangs und Vertrauensverlust seitens der Kunden. Was der Kernpunkt der neuen Vorschriften ist und wann diese in Kraft treten, erklรคrt Magnus Piotrowski von Assent Inc., einem fรผhrenden Anbieter im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements in Lieferketten.

1) REACH: Neun weitere Materialien auf der Liste gefรคhrlicher Substanzen
Mitte Januar 2023 hat die Europรคische Chemikalienagentur (ECHA) neun weitere Materialien in die Liste gefรคhrlicher Substanzen aufgenommen. Bei der Liste handelt es sich um eine Kandidatenliste, d.h. Unternehmen ist die Verwendung dieser Substanzen nicht untersagt. Hersteller sind allerdings verpflichtet, bei einer Konzentration der jeweiligen Substanz ab 0,1% im Produkt den Kunden und Konsumenten Hinweise zu einer gefahrlosen Nutzung zu geben.
Des Weiteren wird im Februar 2023 der Vorschlag zum erweiternden Verbot von Perfluorcarbonsรคuren (PFAS) in der EU mittels REACH (Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) erwartet. Weitere Verbote des Einsatzes aller Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen weltweit sind ebenfalls geplant oder in Arbeit.

2) รœberarbeitung der RoHS-Richtlinie
Die EU-RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) wird gegenwรคrtig einer รœberarbeitung unterzogen, wodurch die Richtlinie zu einer Verordnung erhoben werden kรถnnte. Diese Neuerung wรผrde Unternehmen vor Herausforderungen stellen, denn im Gegensatz zu Richtlinien sind Verordnungen Gesetz in allen EU-Mitgliedsstaaten und werden einheitlich umgesetzt.
Wir erwarten auรŸerdem, dass die EU-RoHS-Richtlinie bald um den hรคufig eigesetzten Flammhemmer Tetrabrombisphenol A (TBBPA) erweitert wird. Das wird unter anderem die Hersteller betreffen, die Elektro- und Elektronikgerรคte benutzen.

3) EU-Richtlinie zur Zwangsarbeit
Die EU-Richtlinie, die den Import, den Export sowie die Verfรผgbarmachung von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten innerhalb der EU untersagt, wird voraussichtlich in zwei Jahren in Kraft treten. Gleichwohl sollten Unternehmen noch 2023 mit der Anpassung an die Richtlinie anfangen, weil sie einen umfassenden Aufwand erfordern wird. Unternehmen mรผssen unter anderem stรคrkere Beziehungen zu ihren Zulieferern aufbauen und Datensammlungsprozesse bezรผglich Zwangsarbeit entwickeln. AuรŸerdem werden Hersteller aufgefordert, eine Methode zur Identifizierung und SchlieรŸung von Datenlรผcken zu schaffen. Eine Orientierung, welche Erwartungen Unternehmen umsetzen mรผssen, gibt der US Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA), welcher 2022 in Kraft getreten ist. Jedoch wird ist der EU- Vorschlag deutlich weiterreichender.

4) Erweiterte ร–kodesign-Verordnung ESPR
Im Mรคrz 2022 verรถffentlichte die Europรคische Kommission einen Entwurf zu einer erweiterten ร–kodesign-Verordnung unter dem Kรผrzel ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation). Der Rahmenplan wird Anforderungen unter anderem an den CO2- und รถkologischen FuรŸabdruck, die Energie- und Ressourceneffizienz sowie Recycling stellen. Die Anforderungen durch ESPR sind breit und erste Vorbereitungen darauf sollten schon bald beginnen, da die ESPR die anderen vorgestellten Anforderungen aus REACH/PFAS, RoHS, Soziale Aspekte der Lieferkette/Verhinderung von Zwangsarbeit und ร–kodesign zusammenfรผhren wird. Das Ziel ist der digitale Produktpass.

5) Zahlreiche weitere ร„nderungen in Vorbereitung
Dies ist aber lediglich eine Auswahl der Richtlinien bzw. Initiativen, die in diesem Jahr voraussichtlich erlassen bzw. aktualisiert werden. Weitere Beispiele sind: Die Verordnung zur รœberprรผfung toxischer Chemikalien (TSCA) oder das Customs Trade Partnership Against Terrorism (CTPAT) oder die gesamte Welt der nachhaltigen Berichtserstattung unter der Corporate Sustainability Reporting Richtline (CSRD). Zudem tritt ab Januar 2024 die zweite Stufe des Gesetzes zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) in Kraft und parallel arbeitet die EU am Europรคischen Gegenstรผck – der Corporate Sustainability Due Diligence Richtline (CS3D).

Angesichts all dieser Entwicklungen sollten Unternehmen und deren Verantwortliche sicherstellen, dass bestehende Compliance-Systeme existierende Anforderungen effektiv umsetzen und den aktuellen Stand widerspiegeln, um den neuen Anforderungen gerecht werden zu kรถnnen.

รœber Assent Inc. (Assent)
Assent ist eine Lรถsung fรผr das Nachhaltigkeitsmanagement in der Lieferkette, die Herstellern hilft, verantwortungsvolle Produkte auf den Markt zu bringen. Assent wurde von Regulierungsexperten und Kunden geformt und bietet die fehlende Grundlage fรผr unternehmensรผbergreifende Nachhaltigkeit. Assent deckt auf, was verborgen ist, validiert, was gut ist, und hilft, unerwรผnschte รœberraschungen zu vermeiden, damit zukunftsorientierte, komplexe Produktionsunternehmen weltweit heute und in Zukunft erfolgreich sein kรถnnen. Assent ist eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen Kanadas mit Hauptsitz in Ottawa und fรผhrend im Nachhaltigkeitsmanagement der Lieferkette. Erfahren Sie mehr unter https://www.assent.com/de/

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