Freitag, 15 November 2024
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Die neue Gebührenordnung für den Fortbestand von Tierarztpraxen

Nach über 20 Jahren: neue Tierarztgebührenordnung sorgt für Wirtschaftlichkeit und den Einzug von innovativen Untersuchungsverfahren in Tierarztpraxen. Das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft stärkt die Veterinärmediziner. Im Gespräch mit Andreas Kraft darüber, welche Neuerungen und Vorteile die neue Gebührenordnung für Tierärzte und Tierbesitzer mit sich bringt.

Fortschritt in der Medizin benötigt Veränderung. Moderne Untersuchungsverfahren bei Tieren sind wichtig für die zielführende und schnelle Behandlung. Mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird der Weg für Medizin 4.0 geebnet. Mit der neuen GOT können Tierarztpraxen innovative Untersuchungsmethoden wirtschaftlich abrechnen und komplizierte Behandlungen vereinfachen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt dem Beruf des Tierarztes damit einen Teil der Attraktivität zurück sowie wirtschaftliches Arbeiten, motiviert damit neue Fachkräfte, die den Beruf des Tierarztes ausüben möchten oder als Team in der Praxis. Durch die neue Gebührenordnung ist das BMEL zuversichtlich, die tierärztliche Versorgung in der Zukunft zu gewährleisten, sowohl im Notdienst als auch im Nutztierbereich.

Herausforderung für Tiermediziner nach der Novellierung der Gebührenordnung

„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat 2020 eine Studie in Auftrag gegeben, in welcher die Gebührenhöhe der Tierärzte überprüft wurden. Die Studie kam zum Ergebnis, dass die einfache Gebührenhöhe nicht mehr ausreicht, um die Sicherung der Tierarztpraxen zu gewährleisten“, erläutert Andreas Kraft, Tiermediziner aus Berlin und Mitgründer der debevet. Die wichtigsten Neuerungen der Gebührenordnung sollen die Wirtschaftlichkeit der Tierarztpraxen unterstützen. Hierbei setzt die GOT ab 22. November 2022 einen neuen Preisrahmen vor, an dem es sich zu orientieren gilt. Einzelne Leistungen können mit dem Ein- bis Dreifachen, sowie im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des Gebührensatzes berechnet werden. Dabei entscheidet der Tierarzt je nach Behandlungsfall und Schwierigkeitsgrad, welcher Verrechnungssatz abgerechnet wird. Die Novellierung sieht vor, dass für jeden Tierarzt die Berechnung von Wegegeld verpflichtend ist, sowie bei nichtlandwirtschaftlicher Nutzung eine Berechnung einer Hausbesuchsgebühr. „Damit werden aktive Zeiten nun abgerechnet, aber es kommen zahlreiche neue Herausforderungen für die Erfassung, Abrechnung, Rechnungsstellung und dem Verwaltungsaufwand für Tiermediziner und Praxen hinzu“, erklärt Andreas Kraft von der Tierarztsoftware debevet, der aus seiner aktiven Praxiszeit weiß, wieviel Zeit oftmals auf der Straße verloren geht. Damit die Preiskalkulation in der jeweiligen Tierarztpraxis gelingt und kein Chaos in der Buchhaltung entsteht, lohnt es sich, auf eine Software für das Tierarztpraxismanagement zu setzen. „Bei der Entwicklung der debevet Tierarztsoftware haben wir genau auf diese Schnittstellen mit Vereinfachung für Nutzer gesetzt“, fügt Andreas Kraft hinzu.

Wie können Tierärzte ihre Tierarztpraxis optimieren?

Damit die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geforderte flächendeckende Tierärzteversorgung stabil bleibt und ausgebaut werden kann, ist es notwendig, dass Tierarztpraxen in (Tier-)Medizin 4.0 investieren, in die digitalisierte Veterinärmedizin. Was heißt das genau? „Im Grunde geht es um die digitale Vernetzung von Mensch, Tier und Medizintechnologie, die Optimierung aller Prozesse“, erklärt Andreas Kraft. Die neue Gebührenordnung gibt den Tierarztpraxen die Chance, nicht nur neue moderne Untersuchungsmethoden wirtschaftlich abzurechnen, sondern auch für den Umbau zur Medizin 4.0 – reibungsloser Ablauf vom Termin über die Behandlung, Rechnung, Buchhaltung bis zum Warenwirtschaftssystem. Automatisierung bedeutet auch Zeitersparnis und Vereinfachung durch die Vernetzung Praxis und Patient. Tierarztpraxen haben oftmals Bedenken, ob es sich lohnt, die Arztpraxis mit einer Rund-um-Tierarzt-Software zu verknüpfen, die vom Auftrag bis zur Befundübermittlung alle Daten übernimmt und die Abrechnung die Patienten automatisch erstellt. „Wir haben mit debevet dahingehend eine Software für Tierarztpraxen entwickelt, die vom Termin im Wartezimmer bis zur Abrechnung über zur Warenwirtschaft, die Tierarztpraxis unterstützt und betriebliche Prozesse verschlankt und Zeit einspart“, erklärt Andreas Kraft vom debevet Team. Der Aufwand ist gering, um mit debevet die Transformation zur Medizin 4.0 in der Tierarztpraxis zu gestalten. „Wir empfehlen jeder Tierarztpraxis, unsere kostenlose Version zu testen, um sich selbst von der Software überzeugen zu lassen. Die Verbindung unserer Tierarztsoftware mit der neuen Gebührenordnung führt einfach und schnell zum effizienten, modernes und sorgenfreien Tierarztmanagement“, berichteten zahlreiche Tiermediziner, die mit debevet ihre Praxis erfolgreich in die Zukunft führen, so Andreas Kraft.

Haben Tierbesitzer durch die GOT einfach nur Mehrkosten?

Natürlich wird es durch die neue Gebührenordnung teurer, wenn Tierbesitzer mit ihrem Haustier oder Nutztier einen Termin beim Tierarzt wahrnehmen. Dennoch sollten für Tierbesitzer die Vorteile und der Mehrwert nicht vergessen werden. Tierbesitzer müssen ab dem 22. November tapfer sein. Eine gute Nachricht ist, dass einige Behandlungen wie das Röntgen günstiger werden. „Im Wesentlichen will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die flächendeckende Verfügbarkeit von Tierarztpraxen mit GOT, der ersten Erneuerung seit 20 Jahren, sicherstellen“, gibt Andreas Kraft zu bedenken. Mit der neuen Gebührenordnung soll auch dem Fachkräftemangel bei Tierärzten entgegengewirkt werden. Aber vor allem ermöglichen digitale und innovative Technologien eine bessere und genauere Untersuchung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft spricht in seiner Erklärung vom Beispiel, dass Tumore oder andere nicht sofort sichtbare Krankheiten durch moderne Untersuchungsverfahren effizienter diagnostiziert werden können. Aufwändige weitere Untersuchungen werden dadurch reduziert oder fallen ganz weg.

Fazit für die neue Gebührenordnung für Tierärzte

Mediziner sind davon überzeugt, dass die neue Gebührenordnung neue Anreize schafft und die Tiermedizin zur Medizin 4.0 voranschreitet. Damit die tierärztliche Versorgung für unsere Haustiere und die heimische Landwirtschaft gesichert werden kann, musste die neue Gebührenordnung verabschiedet werden. Die Tierarztpraxen stehen vor der Herausforderung, den digitalen Wandel innerhalb der betrieblichen Prozesse zu bewältigen, um sich verstärkt um die tierärztliche Behandlung kümmern zu können.

V.i.S.d.P.:

Maximilian Bausch
Digitalisierungsexperte

Über den Autor:
Maximilian fährt auf die Automatisierung als Tool der Vereinfachung der Arbeit ab. Die Weiterentwicklung ist seine Passion. Ohne Automatisierung läuft nichts mehr, weder Industrie, Handwerk noch die Dienstleistung. Die Generationen X, Y und Z sind komplett digitalisiert und die Zukunft gestaltet sich neu – Grenzen verschwinden. Maximilian zählt sich zu den jungen Native Digitals mit der Idee, die Automatisierung übergreifend einzusetzen. In seinem Blog bausch-enterprise.de befasst er sich mit künstlicher Intelligenz und Digitalisierung. Er baut auf die Zukunftswerkstatt, um mit Vorurteilen und Ängsten vor Automatisierung abzubauen. Damit den Weg für Wirtschaftlichkeit und Effizienz von Unternehmen positiv zu begleiten, indem Kommunikation und Diskussion aufgegriffen werden. Du erreichst uns unter abowi.com.

Tierarzt-Software aus der Cloud – debevet für die Kleintierpraxis, Nutztierpraxis, Pferdepraxis sowie für Tierphysiologen, Tierchiropraktiker als auch Tierheilpraktiker mit Sitz in Berlin und seit 2011 am Markt. Schnell, zuverlässig und einfach, das bietet debevet alles, was Sie für einen reibungslosen Ablauf in Ihrer Tierarztpraxis benötigen: Vom Termin ins Wartezimmer über die Behandlung zur Rechnung bis hin zur Buchhaltung und Warenwirtschaft.

Kontakt
Debevet UG
Andreas Kraft
Eitel-Fritz-Straße 7
14129 Berlin
07721 402907151
service@debevet.de
https://www.debevet.de/

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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