Mittwoch, 18 Dezember 2024

Drittes Entlastungspaket wegen stark gestiegener Energiepreise

am

Energiekrise, Inflation 2022. Was tun Deutschland und die EU gegen die dramatische Preisentwicklung?

Um Hรคrten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der Bรผrger/innen sowie der Unternehmen ..

Um Hรคrten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der Bรผrger/innen sowie der Unternehmen hat die Bundesregierung eine Drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Mrd. Euro beschlossen. Die erforderlichen Gesetzesรคnderungen werden zurzeit auf den Weg gebracht werden. Es geht insbesondere um Zustimmung der EU-Kommission und die beihilferechtliche Prรผfung.

Die MaรŸnahmen umfassen kurzfristige Hilfen fรผr:

-Rentnerinnen, Rentner und Versorgungsempfรคngerinnen und -empfรคnger des Bundes, erhalten zum 1. Dezember 2022 eine einkommensteuerpflichtige Einmalzahlung von 300,00 Euro

-Studierende, Fachschรผlerinnen und -schรผler sowie Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld bekommen eine vom Bund finanzierte Einmalzahlung in Hรถhe von 200,00 Euro

-Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind

Fรผr den Bรผrger geht es hier um

-die Verschiebung der weiteren Anhebung des CO2-Preises um ein Jahr auf Januar 2024

-die Anhebung der Midijobgrenze auf 2.000,00 Euro

-grundlegende Reformen beim Wohngeld und die Einfรผhrung des Bรผrgergeldes anstelle des Arbeitslosengeldes II ab 2023

Zudem gibt es fรผr Unternehmer eine Vielzahl steuerlicher MaรŸnahmen, auch :

-temporรคre Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas รผber das Erdgasnetz von 19 auf 7 Prozent

-die Entfristung der Homeoffice-Pauschale, und Anhebung von 600,00 Euro auf 1.000,00 Euro

-die vollstรคndige Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer, bereits ab dem Jahr 2023

-die steuerliche Befreiung von Unternehmenszahlungen an Beschรคftigte bis zu 3.000,00 Euro und

-der Abbau der kalten Progression bei der Einkommensteuer

Durch die beiden ersten Entlastungspakete vom Februar 2022 und Mรคrz 2022 wurden UnterstรผtzungsmaรŸnahmen in Hรถhe von 30 Mrd. Euro umgesetzt. Da der Druck auf die Energiepreise nicht nachlรคsst, wurde das III. Entlastungspaket beschlossen.

Mit dem von der Bundesregierung im September 2022 beschlossenen Gesetzesentwurf fรผr ein Inflationsausgleichsgesetz soll die Mittelschicht entlastet und vor schleichenden Steuererhรถhungen durch die kalte Progression geschรผtzt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht die folgenden ร„nderungen beim Einkommensteuertarif fรผr 2023 vor:

-Anhebung des Grundfreibetrages um 285,00 Euro auf 10.632,00 Euro ab 2023 und weitere 300,00 Euro auf 10.932,00 Euro ab 2024

-Der Spitzensteuersatz soll ab 2023 erst bei 61.972,00 Euro jรคhrlich greifen anstatt wie bisher bei 58.597,00 Euro jรคhrlich. Einkommen ab 277.836,00 Euro jรคhrlich sind davon ausgenommen

Um Strukturbrรผche in der Wirtschaft und einen nachhaltigen Schaden der Wettbewerbsfรคhigkeit zu vermeiden, wurden umfangreichende MaรŸnahmen beschlossen.

-Verlรคngerung des Kurzarbeitergeldes fรผr Unternehmen und Beschรคftigte

-Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird ebenso verlรคngert

Daneben werden die bestehenden Hilfsprogramme fรผr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 fortgefรผhrt.

-KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland, das zinsgรผnstige Kredite fรผr Unternehmen bereitstellt, die vom Krieg in der Ukraine beziehungsweise von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind; die Haftungsfreistellung bei diesem Programm wird verbessert
-Erweiterungen der wรคhrend der Corona-Pandemie eingefรผhrten Bund-Lรคnder-Bรผrgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquiditรคt
-Energiekostendรคmpfungsprogramm zur Entlastung von energie- und handelsintensiven Unternehmen
-Margining-Finanzierungsinstrument, das die Liquiditรคt von den Unternehmen sicherstellt, die an Terminbรถrsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln
-in Einzelfรคllen: Unterstรผtzung von Unternehmen mit groรŸer volkswirtschaftlicher Bedeutung mit Eigenkapital
-Prรผfung der Mรถglichkeit, zukunftsfรคhige Unternehmen zu stabilisieren, die ihre Produktion aufgrund einer Gasmangellage oder nicht tragfรคhiger Energiepreise aussetzen mรผssen.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Fรถderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, soll ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstรผtzung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt werden. Hierbei geht es darum, kurzfristig Liquiditรคt sicherzustellen.
Die wesentlichen Programmeckpunkte sind:
-Investitions- und Betriebsmittelkredit fรผr mittelstรคndische und groรŸe Unternehmen (ohne UmsatzgrรถรŸenbegrenzung)
-Weitgehende Haftungsfreistellung fรผr die Hausbanken
Zugangsvoraussetzung sind nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenรผber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.
-Umsatzrรผckgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
-nachgewiesene Produktionsausfรคlle in den Lรคndern Ukraine, Belarus und Russland
-nachgewiesene Produktionsausfรคlle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
-SchlieรŸung von Produktionsstรคtten in RUS, UKR oder BLR
-besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3 Prozent vom Umsatz).
-Vergรผnstigter Zinssatz
-Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre

Die KfW wird die Programme in den nรคchsten Wochen an den Start bringen.

Fรผr Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten Kostenzuschuss fรผr den Zeitraum Februar 2022 bis September 2022 geben. Dadurch soll verhindert werden, dass die gefรถrderten Unternehmen ihre Kosten an ihre Kundinnen und Kunden abwรคlzen.
Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst. Es wird drei Fรถrderstufen geben.
Weitere Auskรผnfte zur Beantragung kann die Hausbank oder der Steuerberater erteilen.

Wir bieten individuelle, maรŸgeschneiderte und passgenaue Lรถsungen aus einer Hand fรผr nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und GrรถรŸe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprรผfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
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Bildquelle: istockphoto-1387479646-612×612

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