BGA-Urteil: Mitarbeiterzeiterfassung Pflicht fรผr Unternehmen in Deutschland
Arbeitszeiterfassung ist Pflicht fรผr Unternehmen in Deutschland. Dies bestรคtigte die Tage ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt mit dem Aktenzeichen 1ABR 22/21, das durch die Presse ging.
Muss das ausgerechnet jetzt sein? Das ist die zuweilen รคrgerliche Reaktion in vielen deutschen Unternehmern, die bislang ohne Zeiterfassungssystem arbeiten. Sie sind besorgt, dass sie in Zeiten bedrohlich steigender Preise nun aufgefordert sind, tief in die Tasche zu greifen. Jetzt, wo รผberall jeder Euro zwei Mal umgedreht wird, um sich fรผr die absehbare wirtschaftliche Krise zu wappnen und den Winter mit seinen horrenden Energiekosten zu „รผberleben“, fehlt in kleineren und mittleren Unternehmen das Verstรคndnis dafรผr, nun fรผr ein Zeiterfassungssystem viel und unnรถtig Geld ausgeben zu mรผssen.
Doch hier irren diese Unternehmer:innen doppelt. Denn erstens schreibt das Gesetz nicht vor, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter:innen nicht auch per Stundenzettel erfasst werden kรถnnten, wobei vielen klar ist, dass diese analoge Variante nur eine schlechte Notlรถsung sein kann. Zum zweiten irren sie aber auch in der Annahme, dass moderne Zeiterfassungssysteme immer teuer sein mรผssen. In der Regel sind sie in jedem Falle gรผnstiger als die Erfassung der Arbeitszeiten per Stundenzettel und hรคndisch gefรผhrter Excel-Dateien. Unabhรคngig davon gibt es sehr leistungsfรคhige digitale System, die bereits fรผr wenige hundert Euro zu haben und zu installieren sind.
Diese Systeme bieten oft alles, was der Gesetzgeber erwartet und lassen sich einfach auf die konkreten Erfordernisse des jeweiligen Unternehmens anpassen. Diese zumeist web- bzw. cloud-basierten und bei ausgesuchten Anbietern auch mobilen Soft- und Hardware-Lรถsungen, sind per plug&play zu einzurichten und kรถnnen per Token oder auch manchmal bereits per Finger-Print genutzt werden. Letzteres vereinfacht die Handhabung deutlich und spart Ressourcen fรผr den Betrieb und die Auswertung der erfassten Daten.
Einige System sind zudem darauf ausgerichtet, mit den Unternehmen zu wachsen und sind entsprechend skalierbar. Die erfassten Daten stehen meist elektronisch zu Verfรผgung geben Auskunft zu Nettoarbeitszeiten, Urlauben, Pausen, krankheitsbedingten Ausfรคllen, projektbezogenen Aufwรคnden und helfen so oft auch die Effektivitรคt und Transparenz zu verbessern – was sich in aller Regel oft auch positiv auf das Arbeitsklima und Produktivitรคt auswirkt. Erfreulicher Weise gibt es einige Anbieter, die ihre ohnehin schon preiswerten System ohne weitere Folgekosten und dann auch noch zur Probe anbieten. So kann man als unternehmerische Entscheider:in eigentlich nichts falsch machen. Denn nur, wenn das System in Praxis-Test รผberzeugt, muss es bezahlt werden.
So stellt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vielleicht in einem anderen Licht dar. Denn so ist es vielleicht ein sehr positiver Impuls fรผr eine weitere Digitalisierung von unternehmerischen Prozessen, die am Ende dazu beitragen, das einzelne Unternehmen besser zu managen und leistungsfรคhiger werden.
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