Sonntag, 23 Februar 2025

Inflationsausgleichsprämie

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Essen – Bezüglich der Inflationsausgleichsprämie hat Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, noch zwei interessante Hinweise, die sich aus den bisherigen Veröffentlichungen ergeben.

1. Auch Minijobber können die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten. Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ganz egal, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Demnach können auch Minijobberinnen und Minijobber diese bekommen.

2. Gesellschafter-Geschäftsführer können unserer Ansicht nach ebenfalls die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei erhalten. Bei der Corona-Prämie hatte das Bundesfinanzministerium 2020 zumindest vor einer verdeckten Gewinnausschüttung gewarnt, falls für die Zahlung keine überzeugenden betrieblichen Gründe vorliegen, sondern eine Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis.

Steuerberater Roland Franz räumt ein, dass aus sämtlichen Veröffentlichungen, die bisher zur Inflationsausgleichsprämie erfolgt sind, nicht hervor geht, dass dies anzuwenden ist.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
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Dr. Alfried Große
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Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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