Freitag, 20 Dezember 2024
StartHealthSchnelltestzentren in NRW setzen die neue Teststrategie des Landes um

Schnelltestzentren in NRW setzen die neue Teststrategie des Landes um

Neue Test- und Quarantรคneverordnung des Landes zum 30. November in Kraft getreten

Bereits am 30. November ist die neue Teststrategie des Landes NRW in Kraft getreten. Personen, die ein positives Selbsttestergebnis erhalten haben, mรผssen diesen mittels eines Schnelltests oder eines PCR-Tests kontrollieren lassen. Bei einem positiven Ergebnis gilt eine Isolierung von fรผnf Tagen.

Das Land NRW hat die Coronaverordnungen dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasst und folgt damit den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Natรผrlich setzen auch die Schnelltestzentren in NRW die neue Verordnung um, nach der nur noch in wenigen Fรคllen kostenfreie Bรผrgertestungen mรถglich und notwendig sind. Mit der neuen Test- und Quarantรคnestrategie des Landes entfallen auรŸerdem ab sofort alle Bรผrgertestungen fรผr 3,00 Euro. Wer keinen Anspruch auf einen kostenfreien Coronaschnelltest hat, muss deshalb in den Schnelltestzentren NRW 9,50 Euro fรผr einen Coronaschnelltest bezahlen. Diese kostenpflichtigen Schnelltests sind nach wie vor fรผr jede Bรผrgerin und jeden Bรผrger mรถglich.

Kostenlose Testungen sind vor Ort aktuell in erster Linie mรถglich fรผr Menschen, die einen positiven Selbsttest vorweisen kรถnnen. Diesen mรผssen sie durch einen Schnell- oder PCR-Test kontrollieren lassen. Um das kostenfreie Testangebot wahrzunehmen, ist der positive Selbsttest zum Testtermin mitzubringen. Er gilt als Nachweis fรผr das Schnelltestzentrum. In den Schnelltestzentren NRW werden zur Kontrolle Antigen-Schnelltests von geschultem Personal durchgefรผhrt. Wer stattdessen einen PCR-Test durchfรผhren lassen mรถchte, wendet sich dafรผr an das jeweils zustรคndige Gesundheitsamt oder den Hausarzt.

Fรคllt das Testergebnis des Kontrolltests positiv aus, besteht eine Verpflichtung zu einer fรผnftรคgigen Isolation. Der erste Tag nach der Testung wird dabei als Tag 1 der Isolation gewertet. Die Isolationspflicht endet ohne zusรคtzliche Mitteilung nach fรผnf Tagen. Es ist nicht mรถglich, sich frรผher freizutesten. Eine Freitestung nach der Isolationspflicht ist derzeit auรŸerdem nicht mehr notwendig, die Schnelltestzentren NRW empfehlen jedoch, trotzdem nach fรผnf Tagen einen Selbsttest durchzufรผhren und sich bei einem weiterhin positiven Testergebnis รผber die fรผnf Tage hinaus zu isolieren. Hierzu kรถnnen sich Erkrankte von ihrem Hausarzt selbstverstรคndlich krankschreiben lassen. Personen mit Symptomen oder einem Positiv-Ergebnis kรถnnen sich ihre AU sogar telefonisch einholen. Eine wichtige Ausnahme von dieser Regelung: Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen mรผssen einen negativen PCR- oder Schnelltest vorweisen, um wieder arbeiten zu dรผrfen. Dieser wird jedoch nicht mehr staatlich finanziert. Fรผr Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen gilt ab dem Tag des positiven Kontrolltests ein Beschรคftigungsverbot.

Ebenso haben auch asymptomatische Personen Anspruch auf einen Coronaschnelltest, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt. Menschen, die in Krankenhรคusern, Reha-Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Dialysezentren, Tageskliniken, Obdachlosenunterkรผnften und รคhnlichen Einrichtungen leben oder solche Einrichtungen regelmรครŸig als Patienten oder Angehรถrige besuchen, dรผrfen sich kostenfrei in Schnelltestzentren testen lassen. Pflegende Angehรถrige gehรถren ebenfalls zu dieser Personengruppe, genau wie Leistungsberechtigte mit persรถnlichem Budget und Personen, die bei diesen beschรคftigt sind. Online finden Betroffene Musterformulare, um ihren Status und somit ihre Berechtigung auf einen kostenfreien Coronaschnelltest nachzuweisen.

Zwischen dem positiven Selbsttest und dem Ergebnis des Kontrolltests empfiehlt das Gesundheitsministerium ebenso wie die Schnelltestzentren NRW, sich bestmรถglich zu isolieren und Kontakte zu anderen zu meiden. Bereits vor Auftreten von Symptomen besteht eine Ansteckungsgefahr, je stรคrker die Symptome einer Coronainfektion ausgeprรคgt sind, desto hรถher ist das Ansteckungsrisiko. Wer also symptomatisch ist oder einen positiven Selbsttest durchgefรผhrt hat, sollte nach Mรถglichkeit zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen Menschen meiden.

Grundsรคtzlich empfehlen die Schnelltestzentren NRW, in Menschenmengen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen, sich regelmรครŸig die Hรคnde zu waschen und bei jedweden Krankheitssymptomen den Kontakt zu anderen zu meiden. Vorbeugung ist nach wie vor der beste Schutz vor einer Coronainfektion.

Weitere Informationen finden Sie auf schnelltestzentrum.nrw.

Die Schnelltestzentren NRW ermรถglichen Bรผrgerinnen und Bรผrgern schnelle und eindeutige Ergebnisse bei einer mรถglichen Infektion mit dem Coronavirus. Es handelt sich dabei um zugelassene Joysbio SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests, die eine Sensitivitรคt von 98,72 Prozent aufweisen. Die Tests werden von medizinischem Fachpersonal durchgefรผhrt. Das Testergebnis liegt nach etwa 15 bis 20 Minuten in digitaler Form vor. Sollte das Testergebnis ungรผltig sein, erhalten die getesteten Personen automatisch einen zweiten, kostenfreien Schnelltest.

Wer Symptome hat und wissen mรถchte, ob er an SARS-CoV-2 erkrankt ist, darf hingegen nicht in kommerziellen/unternehmerischen Testzentren getestet werden. Diese Bรผrger*innen mรผssen sich laut Gesundheitsamt beim Hausarzt oder an die staatlichen Testzentren wenden.

Kontakt
permendo GmbH
Markus Zilligers
Elisabeth-Selbert-Str. 5a
40764 Langenfeld
02173 8930193
info@permendo.com
https://schnelltestzentrum.nrw/

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