Freitag, 15 November 2024
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Steuerhinterziehung kann hart bestraft werden

Steuerhinterziehung kann hart bestraft werden

Der Vorwurf einer Steuerstraftat kann ernsthafte Konsequenzen haben. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fรคllen bis zu 10 Jahren.

Das Steuerstrafrecht kennt harte Sanktionen fรผr eine Steuerstraftat. Laut der Abgabenordnung (AO) drohen bei Steuerhinterziehung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fรผnf Jahren. In besonders schweren Fรคllen sind Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vorgesehen.

In den Verdacht einer Steuerstraftat kann man leicht kommen und oft werden steuerliche Vorschriften auch unbewusst nicht beachtet. Da die strafrechtlichen Konsequenzen erheblich sein kรถnnen, ist es daher zunรคchst wichtig zu unterscheiden, ob eine Steuerordnungswidrigkeit oder eine Steuerstraftat vorliegt, erklรคrt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwรคlte

GemรครŸ ยง 378 AO liegt bei der sog. leichten Steuerverkรผrzung noch eine Steuerordnungswidrigkeit vor. Von einer Steuerordnungswidrigkeit ist auszugehen, wenn die Steuern zwar leichtfertig verkรผrzt wurden, aber kein Vorsatz vorliegt. Das Problem liegt fรผr den Beschuldigten hรคufig darin, dass er glaubhaft darlegen muss, dass er nur leichtsinnig gehandelt hat und nicht vorsรคtzlich Steuern verkรผrzen wollte. Bei einer Steuerordnungswidrigkeit droht ein BuรŸgeld bis maximal 50.000 Euro. Auch bei einer Steuergefรคhrdung gemรครŸ ยง 379 AO liegt noch eine Ordnungswidrigkeit vor.

Steuerhinterziehung ist hingegen eine Steuerstraftat. Voraussetzung ist jedoch, dass der Beschuldigte mit Vorsatz gehandelt hat. Nach ยง 370 AO liegt Steuerhinterziehung vor, wenn der Steuerpflichtige durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen Steuern verkรผrzt oder sich andere nicht gerechtfertigte Steuervorteile verschafft hat. Wurden steuerlich erhebliche Tatsachen gegenรผber dem Finanzamt ganz oder teilweise verschwiegen bzw. unrichtige Angaben gemacht, liegt Steuerhinterziehung vor. Dabei gilt schon der Versuch als strafbar und es drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Daher ist beim Vorwurf der Steuerhinterziehung eine kompetente Verteidigung durch im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwรคlte unerlรคsslich.

Wurde die Steuerhinterziehung von den Finanzbehรถrden noch nicht entdeckt, besteht auch noch die Mรถglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Diese kann aber nur strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig vor Entdeckung der Straftat gestellt wurde und vollstรคndig ist. Schon kleine Fehler kรถnnen dazu fรผhren, dass die Selbstanzeige scheitert. Daher sollten auch bei einer Selbstanzeige im Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwรคlte hinzugezogen werden.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstrafrecht.html

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