Freitag, 15 November 2024
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Urheberrecht bei Fotos – Verzicht auf Urheberbenennung

Urheberrecht bei Fotos – Verzicht auf Urheberbenennung

Sog. Stockfotos werden vielfach verwendet. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass der in den AGB formulierte Verzicht auf Benennung des Urhebers wirksam ist (Az.: 11 U 95/21).

Fotografien kรถnnen nach dem Urheberrecht geschรผtzt sein. Dabei umfasst der Urheberschutz sowohl die Urheberpersรถnlichkeitsrechte als auch die Verwertungsrechte. Das Verwertungsrecht wird verletzt, wenn das Foto von einem Dritten verรถffentlicht wird, ohne dass der Fotograf ihm ein Nutzungsrecht eingerรคumt hat. Liegt ein Nutzungsrecht vor, aber das Foto wird ohne Nennung des Namens des Fotografen verรถffentlicht, ist das Urheberpersรถnlichkeitsrecht verletzt. Auf die Namensnennung kann nur verzichtet werden, wenn dies vereinbart wurde, erklรคrt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwรคlte Urheberrecht gehรถrt zu den Schwerpunkten in der Beratung der Kanzlei.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 29.09.2022 entschieden, dass der Verzicht auf die Benennung des Urhebers in den Allgemeinen Geschรคftsbedingungen (AGB) vereinbart werden kann.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Fotograf mit einem Microstock-Portal einen sog. Upload-Vertrag geschlossen. Dem Portal wurde dabei ein Nutzungsrecht an den Fotos eingerรคumt, das auch das Recht auf die Gewรคhrung von Unterlizenzen fรผr die Kunden des Portals vorsieht. Eine Kundin hatte nun Fotos des Fotografen auf ihrer Webseite benutzt, ohne ihn als Urheber zu nennen. Der Fotograf klagte deshalb auf Unterlassung und Schadenersatz.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das OLG Frankfurt stellte fest, dass der Klรคger wirksam auf sein Recht zur Urhebernennung im Rahmen des Vertrags mit der Plattform verzichtet habe. In den AGB dazu heiรŸt es, dass die Plattform und ihre Nutzer das Recht, aber nicht die Verpflichtung haben, den Fotografen als Urheber zu benennen. Damit habe der Urheber auf sein Urheberbenennungsrecht wirksam verzichtet, so das OLG.

Ein Urheber entscheide sich bewusst fรผr die Nutzung von Microstock-Portalen und vermeidet dadurch einen eigenen zeitlichen und finanziellen Vermarktungsaufwand. Gerade die fehlende Verpflichtung zur Urhebernennung mache das Angebot der Plattform fรผr Kunden attraktiv und sei fรผr eine groรŸe Verbreitung von erheblicher Bedeutung, was unterm Strich auch dem Urheber zugutekomme, fรผhrte das OLG aus. Eine unangemessene Benachteiligung des Urhebers liege nicht vor.

Die Kanzlei MTR Rechtsanwรคlte stellt ihren Mandanten einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt zur Seite.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/ip-recht/urheberrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwรคlte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwรคlte sind international tรคtig und befinden sich in Kรถln, Berlin, Bonn, Dรผsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Mรผnchen, Stuttgart.

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