Freitag, 15 November 2024
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Urlauber unter Strom

ARAG Experten geben Tipps zum Umgang mit nachtrรคglichen Strompreiserhรถhungen

Urlaub als Selbstversorger in Ferienwohnung oder -haus wird angesichts steigender Reise-Preise immer attraktiver. Auch schรคtzen Ferienhaus-Fans die Privatsphรคre und das grรถรŸere Platzangebot im Gegensatz zu einem Aufenthalt im Hotelzimmer. Laut Statistischem Bundesamt verbringen knapp zwei Drittel aller Urlauber aus Deutschland ihren Urlaub in einer Ferienwohnung. In der Regel gelten fรผr Ferienwohnungen und -hรคuser Pauschalpreise, die alle Nebenkosten beinhalten. Doch in einigen Lรคndern – allen voran Dรคnemark – ist es durchaus รผblich, die Nebenkosten separat nach Verbrauch abzurechnen. Welche Tรผcken sich hier verbergen kรถnnen, verraten die ARAG Experten.

Es gilt, was im Vertrag steht
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in der Europรคischen Union (EU) keine einheitliche Regelung gibt, ob und in welchem Umfang Nebenkosten der Ferienhausmiete nachtrรคglich zulรคssig sind. Allerdings kรถnnen einmal geschlossene Vertrรคge in den meisten EU-Mitgliedstaaten nicht einfach einseitig geรคndert werden, eine nachtrรคgliche Preiserhรถhung ist also nicht zulรคssig. Sollte es dennoch mรถglich sein, dass Vermieter nachtrรคglich die Preise anpassen dรผrfen, wie etwa in ร–sterreich, gelten dafรผr strenge Regeln, die im Einzelfall geprรผft werden mรผssen.

Strompreiserhรถhung durch die Hintertรผr?
Wรคhrend immer mehr Hotels dazu รผbergehen, von ihren Gรคsten einen Energiepreis-Aufschlag pro Nacht und Kopf zu nehmen, um gestiegene Energiekosten aufzufangen, sind Vermieter von Ferienwohnungen oder -hรคusern meist im Nachteil. Denn in den meisten Fรคllen sind alle Kosten fรผr Unterkunft und Verbrรคuche pauschal im Mietpreis enthalten. Hier kann eine nachtrรคgliche Erhรถhung fรผr Strom oder andere Nebenkosten laut ARAG Experten nur dann erfolgen, wenn sie in den Allgemeinen Geschรคftsbedingungen (AGB) ausdrรผcklich erlaubt ist und diese wirksam sind.

Was Betroffene tun kรถnnen
Urlauber mรผssen zunรคchst schriftlich รผber eine Strompreiserhรถhung informiert werden. Dann kรถnnen sie zwar vom Vertrag zurรผcktreten, mรผssen aber mit entsprechenden Stornokosten rechnen, die – je nรคher der Urlaub rรผckt – immer hรถher werden. Fรผr die meisten Urlauber ist es ohnehin keine Option, dass die Reise ins Wasser fรคllt. Daher raten die ARAG Experten, schriftlichen Widerspruch einzulegen. Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, dass man nicht mit der Erhรถhung einverstanden ist und auf den im Vertrag vereinbarten Preis besteht. Ist die Erhรถhung grundsรคtzlich rechtlich in Ordnung, hรคngen die nรคchsten Schritte von der Kulanz des Vermieters ab: Urlauber kรถnnen versuchen, die zusรคtzlichen Kosten zu drรผcken oder den Vermieter um Ratenzahlung bitten.

Vorausschauend buchen
Wer vorher das Kleingedruckte aufmerksam liest, ist nachher klar im Vorteil. Die ARAG Experten raten, bei Passagen in den AGB, die eine nicht weiter definierte Erhรถhung erlauben, einen anderen Anbieter zu suchen. Werden Verbrรคuche separat berechnet, ist es ratsam, die Strom-, Wasser- oder Gasstรคnde bei An- und Abreise zu dokumentieren und die Abrechnung genau zu prรผfen. Hierbei kรถnnen Fotos der Zรคhlerstรคnde hilfreich sein. Auch wenn diese Abrechnungsvariante transparent erscheint, warnen die ARAG Experten vor schwer vorhersehbaren Zusatzkosten. Selbst wenn viele Vermieter oder Buchungsportale Richtwerte fรผr Verbrรคuche nennen, kรถnnen die tatsรคchlichen Kosten am Ende deutlich hรถher liegen. Daher sollten Urlauber darauf achten, dass zumindest die konkreten Preise pro Kilowatt Strom und Kubikmeter Wasser vertraglich festgehalten sind. Von Vertrรคgen, die nach der Abreise zum tagesaktuellen Tarif abrechnen, raten die ARAG Experten ab.

Was bei Feriendomizilen noch zu beachten ist
Ferienhรคuser oder -wohnungen sind รคuรŸerst beliebt und gut gebucht. Last-Minute-Angebote sind in diesem Segment รคuรŸerst rar. Die ARAG Experten warnen daher vor vermeintlichen Schnรคppchen: Ist das Mietobjekt auch kurz vor Ferienbeginn noch verfรผgbar, zudem deutlich preiswerter als vergleichbare Angebote und liegt in einer beliebten Region, sollten die Alarmglocken schrillen. Es kรถnnte sich dabei um ein Fake-Angebot handeln.

Seriรถse Anbieter erkennen
Ein seriรถser Anbieter verlangt keine รผberhรถhten Anzahlungen, Sofortzahlungen รผber die gesamte Summe und rรคumt keine unglaubwรผrdigen Rabatte ein. Die Hรถhe der ersten Anzahlung, die sofort nach Buchung fรคllig wird, liegt laut ARAG Experten in der Regel bei 20 bis 30 Prozent des Mietpreises. Die restliche Zahlung erfolgt je nach Anbieter etwa einen Monat vor Anreise. Am besten sollten Urlauber per รœberweisung, Paypal oder Kreditkarte zahlen, so bleibt der Geldtransfer nachvollziehbar.

Ein weiterer lohnenswerter Check auf Seriositรคt ist zudem das Impressum. Denn in Deutschland herrscht Impressumspflicht. Dort stehen etwa Informationen wie der Handelsregistereintrag, die Gesellschaftsform, eine gรผltige Telefonnummer oder ein Kontaktformular. Auf einschlรคgigen Portalen kรถnnen Urlauber meist sehen, wie lange ein Anbieter schon vermietet. Bewertungen anderer Gรคste kรถnnen darรผber hinaus einen Hinweis auf die Wertigkeit der Ferienimmobilie geben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das grรถรŸte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitรคtsversicherer. Sie ist der weltweit grรถรŸte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Lรคndern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG รผber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Mรคrkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine fรผhrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschรคft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

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