StaRUG erhรถht das persรถnliche Haftungsrisiko fรผr GmbH-Geschftrsfรผhrer
In den vergangenen Jahrzehnten mussten Unternehmen fรผr Spitzenpersonal mรถglichst attraktiv sein, wenn sie im Wettbewerb um die besten Kรถpfe bestehen wollten. Allein mit einem hohen Gehalt lieรen sich Top-Manager nicht mehr gewinnen. Eine Lรถsung: Attraktive Pensionsansprรผche. Die Herausforderung bestand jedoch in der Finanzierung, denn selbstverstรคndlich sollte mรถglichst viel Kapital zur freien Verfรผgung bestehen bleiben. Viele Unternehmen setzten daher auf eine vermeintlich clevere Lรถsung.
Die Pensionsansprรผche wurden mit einer sogenannten Rรผckdeckungsversicherung abgesichert. Abgeschlossen wurde hรคufig eine Lebensversicherung, deren Auszahlungen hoch genug sein sollten, um die Ansprรผche zu bedienen. Die Unternehmen ersparten sich dadurch hohe bilanzielle Rรผckstellungen und konnten trotzdem lukrative Pensionsansprรผche in Aussicht stellen. Aber Lebensversicherungen leisten nicht das, was versprochen wurde. Deshalb kann sich dieses Vorgehen fรผr viele Unternehmen jetzt bitter rรคchen. Denn Lebensversicherungen werden in vielen Fรคllen nicht das auszahlen, womit geworben wurde. Seit Jahrzehnten sinken der Hรถchstrechnungszins und die รberschรผsse. Somit erhalten die Kunden wesentlich geringere Auszahlungen als sie eingeplant haben. Das Fachmagazin Finanzwelt berichtete bereits im Juni 2022 รผber dieses Problem: https://www.finanzwelt.de/post/insolvenzgefahr-durch-rueckdeckungsversicherungen
Die Ansprรผche bleiben den Fรผhrungskrรคften selbstverstรคndlich dennoch erhalten. Was betroffene Unternehmen in eine gefรคhrliche Situation fรผhrt. Es droht eine bilanzielle Unterdeckung und somit im schlimmsten Fall die Insolvenz.
Doch damit noch nicht genug. Denn nicht nur die Unternehmen sind einem Risiko ausgesetzt, auch die Entscheider und Berater. Sie sind laut StaRUG dazu verpflichtet, finanzielle Gefรคhrdungen zu erkennen und schnellstmรถglich gegenzusteuern. Geschรคftsfรผhrer, Unternehmens- und Steuerberater sollten also dringend prรผfen, ob in ihrem Unternehmen Lebensversicherungen als Rรผckdeckungsversicherung eingesetzt werden. Versรคumen sie dies oder handeln sie nicht angemessen, um finanzielle Schรคden abzuwenden, droht eine persรถnliche Haftung. Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Beitrag:
https://vertragshilfe24.de/rueckabwicklung-rueckdeckungsversicherung/
Vertragshilfe24 unterstรผtzt bei Rรผckabwicklung der Lebensversicherung.
Das Portal Vertragshilfe24 hat sich darauf spezialisiert, betroffene Unternehmen bei der Rรผckabwicklung der Vertrรคge zu unterstรผtzen. Die Rรผckabwicklung der Lebensversicherung hat mehrere Vorteile: Es werden, anders als bei der Kรผndigung, alle Ansprรผche gegenรผber dem Versicherer durchgesetzt. Es ist mรถglich, ein Maximum der zustehenden Gelder zu retten. Entscheider kommen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nach. Die Unternehmen erhalten frei verfรผgbares Kapital, um die Pensionsansprรผche bedienen zu kรถnnen.
Wer als Entscheider oder Berater mehr darรผber erfahren mรถchte, wie er sich persรถnlich und das Unternehmen absichert, findet auf dieser รbersichtsseite der Vertragshilfe24 die wichtigsten Informationen: https://vertragshilfe24.de/starug/
Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsvertrรคgen die Mรถglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rรผckabzuwickeln.
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