Freitag, 31 Januar 2025

Vertragshilfe24 – Rückdeckungsversicherungen jetzt rückabwickeln

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Vertragshilfe24 klärt auf, dass Rückdeckungsversicherungen in Form einer Lebensversicherung das Haftungsrisiko erhöhen.

Es war lange Zeit übliche Praxis. Geschäftsführer haben für sich selbst und das Spitzenpersonal zusätzliche Pensionsansprüche eingeplant. Das war zur Gewinnung von Top-Personal eine sinnvolle Idee, stellte die Entscheider zugleich vor ein großes Problem. Eigentlich hätten diese Pensionsansprüche in Form einer Rückstellung bilanziell eingeplant werden müssen. Dies reduziert jedoch die liquiden Mittel, die jedes Unternehmen benötigt, um das Geschäft auszubauen.

So war ein besonderes Finanzierungsmodell eine willkommene Lösung. Statt die Rückstellungen selbst im Unternehmen vorzunehmen, wurden Beiträge für eine Versicherung gezahlt. In der Regel handelte es sich dabei um Lebensversicherungen, mit deren Auszahlungen die Pensionsansprüche bedient werden sollten.

Für die Unternehmen erschien das attraktiv, denn die Pensionsansprüche sollten pünktlich bedient werden können, ohne dass Kapital ungenutzt gebunden war. Doch nun zeigt sich: Die Auszahlungen der Lebensversicherungen fallen regelmäßig wesentlich niedriger aus als geplant. Viel zu hohe Kosten und geringe Erträge sorgen dafür, dass die Anbieter ihre Ankündigen nicht erfüllen können.

Für betroffene Unternehmen ist das aus gleich zwei Gründen ärgerlich. Die Versicherungen handeln gemäß der Vertragsbedingungen. Sie haben eine bestimmte Auszahlungshöhe nicht garantiert und so haben Unternehmen keinerlei Handhabe, mehr Geld zu verlangen, wenn sie am Vertrag festhalten. Hinzu kommt: Die Pensionsansprüche müssen trotzdem in voller Höhe bedient werden. Wer in der Vergangenheit von einer guten Liquidität profitiert hat, findet also plötzlich eine riesige Lücke in der Bilanz.

Für Entscheider und Berater von Unternehmen wird es zusätzlich gefährlich. 2021 wurde das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz StaRUG) reformiert. Nun werden die Geschäftsführer, Steuerberater und weitere Personen mit Entscheidungsbefugnis besonders in die Pflicht genommen. Sie müssen zeitnah prüfen, ob Unternehmen Risiken für eine Insolvenz drohen könnten.

Bei Pensionszusagen mit Rückdeckungsversicherungen ist das eindeutig der Fall. Experten und Medien berichten immer häufiger über dieses Thema und dennoch wissen selbst Geschäftsführer noch viel zu selten, welches persönliche Haftungsrisiko sie eingehen. Wer als Betroffener erfahren möchte, was jetzt zu tun ist, sollte sich dieses Interview mit der n-tv-Finanzexpertin Carola Ferstl ansehen:
https://vertragshilfe24.de/kmu-haftung/

Was sollten Entscheider jetzt tun?

Das Portal Vertragshilfe24 rät von einer schnellen Kündigung ab, denn in diesem Fall sind alle Ansprüche unwiederbringlich verloren. Das kann bei einer großen Investition für Unternehmen enorme finanzielle Schäden bedeuten. Schäden, die im schlimmsten Fall in der Insolvenz enden. Stattdessen raten die Experten der Vertragshilfe24 dazu: Lebensversicherung rückabwickeln, wenn sie als Rückdeckungsversicherung genutzt wird.

Die Rückabwicklung der Lebensversicherung hat mehrere Vorteile: Es werden, anders als bei der Kündigung, alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchgesetzt. Es ist möglich, ein Maximum der zustehenden Gelder zu retten.
Entscheider kommen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nach.
Die Unternehmen erhalten frei verfügbares Kapital, um die Pensionsansprüche bedienen zu können.

Wer als Entscheider oder Berater mehr darüber erfahren möchte, wie er sich persönlich und das Unternehmen absichert, findet in diesem Artikel wertvolle Informationen: https://vertragshilfe24.de/lebensversicherung-rueckabwickeln-rueckdeckungsversicherung/

Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.

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