StartPolitikVorsorgevollmacht und das neue Ehegattennotvertretungsrecht seit 1.1.2023 – Kostenloses Webinar am 17.4.2023

Vorsorgevollmacht und das neue Ehegattennotvertretungsrecht seit 1.1.2023 – Kostenloses Webinar am 17.4.2023

News abonnierenPressekontakt16.03.2023, 13:25 Politik, Recht & Gesellschaft/ PR Agentur: Betreuungswerk Berlin

Kommunales Bildungswerk Berlin

(openPR) Das Leben eines jeden Menschen kann sich von heute auf morgen ändern. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann nicht nur dazu führen, dass man auf medizinische Hilfe angewiesen ist, sondern auch dazu, dass man wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Dann braucht man jemanden, der einen bei der Regelung dieser Angelegenheit rechtsgeschäftlich vertreten kann.

Was vielen Menschen nicht bekannt ist: Selbst nächste Verwandte dürfen Sie im Falle Ihrer Hilfebedürftigkeit nicht ohne weiteres rechtlich vertreten. Dies ist nur möglich mit einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht („Vorsorgevollmacht“) oder als gerichtlich bestellter Betreuer.

Seit 1. Januar 2023 gibt es eine Ausnahme: Das neue Ehegattennotvertretungsrecht. Dieses stellt ein Notvertretungsrecht für Ehegatten dar. Im Falle, dass ein Ehegatte z.B. nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung bewusstlos und/oder nicht mehr einwilligungsfähig ist, darf der andere Ehegatte den Kranken automatisch vertreten. Dieses Vertretungsrecht gilt ausdrücklich nur für die Gesundheitssorge und ist auf 6 Monate beschränkt.

Umfassender und dauerhaft hilft eine Vorsorgevollmacht, die man in gesunden Tagen erstellen sollte. Mit dieser kann man festlegen, wer einen bei eigener Handlungsunfähigkeit vertreten und wie diese Vertretung inhaltlich gestaltet werden soll.

Dazu lädt das Kommunale Bildungswerk e.V. (KBW e.V.) als Träger des Betreuungsvereins “Betreuungswerk Berlin” (www.btwerk.de) zu einer kostenfreien Online-Informationsveranstaltung ein. Sie findet am 17. April 2023 von 18 bis 19 Uhr statt. 

Anmeldung unter https://www.surveymonkey.de/r/9GB6JM7.

Referentin: Petra Graff, Betreuungsverein Betreuungswerk Berlin – www.btwerk.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Dr. Andreas UrbichVorstandsvorsitzender Kommunales Bildungswerk e.V.Berliner Allee 12513088 BerlinTel. (030) 293350-0Fax (030) 293350-22- www.kbw.de

Das Kommunale Bildungswerk e.V. (www.kbw.de) ist ein überregional tätiger Träger der berufsbegleitenden Fortbildung mit Sitz in Berlin. Er ist Träger des Betreuungsvereins „Betreuungswerk Berlin“ sowie des Kultur- und Bildungszentrums „Peter Edel“ in Berlin-Weißensee (www.peteredel.de)

News-ID: 1242396 • Views: 62

BerlinHilfeKrankenBetreuerVorsorgevollmacht

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