Freitag, 15 November 2024
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Abmahnung wegen Google Fonts: die wichtigsten Tipps

Seit einigen Wochen sind Abmahnschreiben im Zusammenhang mit Google Fonts im Umlauf. Die darin formulierte Behauptung lautet, dass Persรถnlichkeitsrechte aus dem Datenschutz (DSGVO) wegen des Einsatzes von Google Fonts auf der Website verletzt werden.

Was man unternehmen sollte
Es bestehen zwei Mรถglichkeiten bei der Verwendung von Google Fonts: die lokale und die dynamische Einbindung. Bei der lokalen Einbindung werden die verwendeten Schriftarten vorab heruntergeladen. Dies ist datenschutzrechtlich zunรคchst unbedenklich. Problematisch wird es bei der dynamischen Einbindung. Hierbei werden die Schriftarten beim ร–ffnen der Website automatisch von den Google-Servern geladen. Hierbei kommt es zu einer รœbermittlung der IP-Adresse des Verbrauchers zu Google. Hierin sah das LG Mรผnchen eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und bejahte den Anspruch Schadensersatz und Unterlassung.

Ob eine dynamische Einbindung der Fonts genutzt wird, lรคsst sich daran erkennen, wenn im Quellcode eine Verlinkung auf googleapis.com oder fonts.gstatic.com angezeigt wird oder der Begriff „fonts.google“ auffindbar ist.

Die Abmahnungen im Zusammenhang mit Google Fonts sind aus rechtlicher Sicht angreifbar und unter Umstรคnden ist es sinnvoll einfach abzuwarten.

Bislang stรผtzen sich sรคmtliche Abmahnungen auf das Urteil des LG Mรผnchen vom 20.01.2022. Dies ist jedoch in seiner Begrรผndung recht รผberschaubar und ist das einzige seiner Art. Es besteht die berechtigte Vermutung, dass andere Landgerichte in Deutschland zu einer anderen Auffassung gelangen.

In dem vorherrschenden Masseverfahren der Abmahnungen kรถnnte auch ein rechtsmissbrรคuchliches Handeln gesehen werden, was ebenfalls zur Unwirksamkeit der Abmahnungen fรผhren kann.

Sofern das Abwarten zu sehr risikobehaftet oder ungewiss fรผr den Einzelnen ist, kann sich auch aktiv gegen die Abmahnung gewehrt werden. Hierbei ist eine fundierte juristische Beratung hilfreich. Sofern die Abmahnung gรคnzlich haltlos sein sollte, ist neben der Verteidigung gegen diese auch eine negative Feststellungsklage mรถglich.

Es sind vor allem zwei Kanzleien, die hier ein etwas fragwรผrdiges Geschรคftsmodell entwickelt haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber dieses Vorgehen schon bald unter die Lupe nehmen und auf RechtmรครŸigkeit der Forderung prรผfen wird. Die Entscheidung hierzu wird von vielen Verbrauchern dringend erwartet, um die aktuelle Verunsicherung zu beenden.

Legal Tech wichtig bei sogenannten Bagatellfรคllen
Die Rechtsanwaltskanzlei Schumacher und Partner kann bei Rechtsfragen rund um Persรถnlichkeitsrechte eine optimale Beratung anbieten. Hier setzt die Kanzlei auf Legal Tech, um diese Fรคlle zรผgig zu behandeln. In allen wiederkehrenden Arbeitsschritten (wie Standard-Widerspruchsschreiben) unterstรผtzen Digitalisierung und zahlreiche Automatisierungen die Anwรคlte bei der Arbeit. Dies sorgt dafรผr, dass sie mehr Zeit fรผr die Beratung der Mandanten haben. AuรŸerdem wird mit dem Einsatz neuer Technologien eine deutlich hรถhere und vor allem stets gleichbleibende Beratungsqualitรคt erreicht.

Schumacher & Partner ist eine national und international operierende Rechtsanwaltskanzlei mit sieben Standorten im gesamten Bundesgebiet und Kooperationspartnern im In- und Ausland. Hauptsitz der Sozietรคt ist Dรผsseldorf. Aktuell arbeiten 120 Personen bei Schumacher & Partner. Neben der juristischen Beratung steht immer die wirtschaftlich sinnvolle Lรถsung im Vordergrund. Schumacher & Partner berรคt Personen und Unternehmen in allen relevanten Rechtsgebieten deutschlandweit.

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