Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschรคftsfรผhrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Dรผsseldorf, Essen und Velbert, informiert darรผber, dass der „gelbe Schein“ als Ausfertigung fรผr die Krankenkasse zum 31. Dezember 2022 weggefallen ist. Daran, dass Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten unverzรผglich รผber eine Krankheit informieren mรผssen, รคndert sich auch mit dem neuen Verfahren nichts.
(Zahn-)Arztpraxen und Krankenhรคuser รผbermitteln elektronische Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen digital. Arbeitgeber und Steuerberater sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten der Beschรคftigten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen.
„Auch bei geringfรผgig Beschรคftigten ist eine eAU-Anfrage an die Krankenkasse mรถglich. Die Minijob-Zentrale ist dafรผr nicht zustรคndig. Der Arbeitgeber muss jedoch wissen, bei welcher Krankenkasse der Minijobber versichert ist. Er sollte diese daher erfragen und im Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegen“, erklรคrt Steuerberater Roland Franz die Sachlage.
Ausnahmen von der elektronischen Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung
Das neue verpflichtende Verfahren der elektronischen Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung gilt nicht fรผr
-Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaรnahmen, sofern die Leistung nicht von der Krankenkasse bezahlt wird und noch kein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur erfolgt ist.
-Privat krankenversicherte Arbeitnehmer.
-Minijobs in Privathaushalten.
-Fรคlle, in denen die Feststellung der Arbeitsunfรคhigkeit durch eine (Zahn-)Arztpraxis im In- oder Ausland erfolgt, die nicht an der vertragsรคrztlichen Versorgung teilnimmt.
Versicherte erhalten auf Wunsch als Nachweis weiterhin einen Papierausdruck mit allen Angaben zur eigenen Arbeitsunfรคhigkeit inklusive der Diagnosen fรผr die eigenen Unterlagen.
Steuerberater Roland Franz weist Arbeitslosengeld- und Bรผrgergeld-Beziehende darauf hin, dass sie auch im Jahr 2023 die Papierausfertigung fรผr „den Arbeitgeber“ brauchen, um diesen als Nachweis der Arbeitsunfรคhigkeit bei der Agentur fรผr Arbeit einzureichen.
Was im Grรผndungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachรผbergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Dรผsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse fรผr kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lรถsungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachรผbergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprรผfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfรคltige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die fรผr die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaรen nutzbar machen.
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