Fรผhrungskrรคfte sollten jetzt handeln
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) befindet sich gerade im Vermittlungsausschuss und wird voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2023 in Kraft treten. Fรผr Fรผhrungskrรคfte in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bedeutet das, dass sie sich jetzt um ein internes Hinweisgebersystem kรผmmern mรผssen.
Fรผhrungskrรคfte setzen sich aktiv fรผr mehr Hinweisgeberschutz ein
Der Deutsche Fรผhrungskrรคfteverband ULA e.V. („Union der Leitenden Angestellten“) hat das Gesetzgebungsverfahren zur Whistleblower-Richtlinie in Deutschland begleitet und sich aktiv fรผr den Hinweisgeberschutz eingesetzt. Denn Fรผhrungskrรคften kommt beim Schutz von Mitarbeitern sowie der Vermeidung und Aufdeckung von Missstรคnden und Gesetzesverstรถรen eine besonders wichtige Rolle zu.
„Das Ziel, den Schutz so genannter Whistleblower auch auf nationaler Ebene zu verbessern, wird von der ULA als politische Interessenvertretung der deutschen Fรผhrungskrรคfteverbรคnde ausdrรผcklich begrรผรt“, heiรt es in einer Stellungnahme der ULA. Hinter der EU-Whistleblower-Richtlinie, die die Grundlage fรผr das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz darstellt, stecken die aktiven Bemรผhungen von Fรผhrungskrรคften im Dachverband CEC European Managers. Ihre Forderung nach einem besseren Schutz von Hinweisgebern hat zum Inkrafttreten der europรคischen Whistleblower-Richtlinie gefรผhrt. Schon im Dezember 2021 hรคtte die Whistleblower-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden mรผssen.
Kritik aus dem Bundesrat
Die ULA sieht im Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutz „ein geeignetes Mittel, die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und den Hinweisgeberschutz hierzulande nachhaltig zu verbessern.“ Der Bundesrat sieht das zu Teilen jedoch anders: Der Gesetzesentwurf fรผr den Hinweisgeberschutz hat bei einer Abstimmung im Februar nicht die nรถtige Zustimmung erhalten. Nun geht es in den Vermittlungsausschuss. Doch egal, welche Kompromisslรถsungen zustande kommen: Das Hinweisgeberschutzgesetz wird in Kraft treten und ist damit fรผr jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitern aktuell ein dringliches Thema.
Wer braucht ein Hinweisgebersystem?
Die Whistleblower-Richtlinie in Deutschland sieht vor, dass Unternehmen und Institutionen ab 50 Mitarbeitern ein internes Hinweisgebersystem einrichten mรผssen. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern mรผssen ab Inkrafttreten des HinSchG ein Hinweisgebersystem vorweisen kรถnnen, kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben dafรผr bis 17. Dezember 2023 Zeit.
Fรผhrungskrรคfte mรผssen sich um ein Hinweisgebersystem kรผmmern
Kritik am Hinweisgeberschutzgesetz kommt zwar aus der Politik. Doch der Einsatz der ULA zeigt: Die Unterstรผtzung fรผr einen besseren Schutz von Whistleblowern kommt aus der Mitte des Unternehmertums. Fรผr alle Fรผhrungskrรคfte ist es essenziell, das Hinweisgeberschutzgesetz als Chance auf eine transparente Unternehmenskultur zu begreifen. Um fรผr das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes vorbereitet zu sein, sollten Fรผhrungskrรคfte in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sich schon jetzt um die Einrichtung einer internen Meldestelle kรผmmern.
Einfache Umsetzung dank digitalem Hinweisgebersystem
Die Kritik aus dem Bundesrat am Hinweisgeberschutzgesetz bezieht sich vor allem auf einen nach Ansicht von Politikern hohen, auch finanziellen Aufwand. Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie ist jedoch alles andere als problematisch fรผr Fรผhrungskrรคfte.
Grundsรคtzlich haben Whistleblower die Mรถglichkeit, mรผndlich oder schriftlich eine Meldung abzugeben. Der einfachste Weg ist die Einrichtung eines digitalen Hinweisgebersystems. Die ULA fordert ebenfalls eine Verpflichtung zur Einrichtung einer anonymen Meldestelle. Eine solche Verpflichtung ist im aktuellen Gesetzesentwurf noch nicht gegeben. Eine anonyme Meldestelle ermรถglicht jedoch einen besonders vertrauensvollen Umgang mit den Informationen in Zusammenhang mit der Meldung und den personenbezogenen Daten des Whistleblowers. Eine digitale Meldestelle bietet auch die gewรผnschte Anonymitรคt.
Die Kritik aus der Politik ist nicht gerechtfertigt, denn: Ein digitales Hinweisgebersystem ermรถglicht auf einfache Weise und ohne den Einsatz unverhรคltnismรครig hoher finanzieller, zeitlicher und personeller Ressourcen eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Hinweisempfรคnger. Ein neutraler, externer Meldestellenbeauftragter stellt Unternehmen ein bestehendes, digitales Hinweisgebersystem zur Verfรผgung, das sich einfach und intuitiv nutzen lรคsst. รber das IT-gestรผtzte Hinweisgebersystem wickelt der Meldestellenbeauftragte die Bearbeitung von Hinweisen ab. So kรถnnen Fรผhrungskrรคfte mit geringem Aufwand ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und sich weiterhin auf ihr Kerngeschรคft konzentrieren. Unternehmen sollten jetzt handeln und sich ein digitales Hinweisgebersystem sichern.
Ihr Unternehmen hat mehr als 50 Mitarbeiter und Sie sind zum Hinweisgeberschutz verpflichtet. Lassen Sie sich zur Rechtslage nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beraten. Mit der Implementierung eines Hinweisgebersystem geben Sie Hinweisgebenden anonym die Mรถglichkeit Compliance-Verstรถรe zu melden und Ihr Unternehmen profitiert durch eine von Offenheit und Ehrlichkeit geprรคgten Unternehmenskultur.
Mรผssen Sie die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen einhalten und benรถtigen Hilfe bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstรคtigkeiten (VVT). Frank Mรผns hilft Ihnen als TรV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter durch persรถnliche Beratung und einer gesetzeskonformen Datenschutzorganisation. Neben seiner langjรคhrigen Erfahrung in der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sorgt Frank Mรผns als Geschรคftsfรผhrer der Immerce Consulting GmbH fรผr Diskretion, Professionalitรคt und Sorgfalt. Ebenso profitieren Sie durch seine Expertise im Bereich IT Sicherheit nach ISO 27001 sowie BSI Grundschutz. Durch stรคndige Fortbildungen und Zertifizierungen ist Frank Mรผns immer up-to-date was Ihre Beratung betrifft.
Firmenkontakt
Immerce Consulting GmbH
Frank Mรผns
Kemptener Straรe 9
87509 Immenstadt
+49 (0) 8323 โ 209 99 40
f.muens@immerce-consulting.de
https://www.immerce-consulting.de/
Pressekontakt
Immerce GmbH
Frank Mรผns
Kemptener Straรe 9
87509 Immenstadt
+49 (0)8323 โ 209 99 40
info@immerce-consulting.de
https://www.immerce-consulting.de/
Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.