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Organspende: Widerspruchsregelung – 20 Antworten auf Ihre Fragen

Alles Wissenswerte zur Organspende: Die Widerspruchsregelung erklรคrt

Nachdem die bisherigen Reformen der Transplantationsgesetzgebung nicht dazu gefรผhrt haben, dass sich dieย Situation bei der Organtransplantationย verbessert hat, gibt es sowohl seitens des Bundesrats als auch einer Gruppe von Bundestags-Abgeordneten neue Bestrebungen, auch in Deutschland dieย Widerspruchsregelungย einzufรผhren. Das Bรผndnis ProTransplant, ein breiter Zusammenschluss von mehr als 30 Patientenverbรคnden, Selbsthilfegruppen und namhaften Unterstรผtzer*innen, begrรผรŸt diese Initiativen ausdrรผcklich.

Die Mitglieder des Bรผndnisses nehmen jedoch auch wahr, dass die aktuelle politische und gesellschaftliche Diskussion um die mรถgliche Einfรผhrung der WSR bei manchen Menschen von Sorgen und ร„ngsten geprรคgt ist. Das Bรผndnis ProTransplant nimmt diese Bedenken und Befรผrchtungen ernst und mรถchte gleichzeitig sachlich aufklรคren. In diesem Informationsbeitrag finden Interessierte daher 20 Antworten auf hรคufige Fragen zur WSR und zur Transplantationsgesetzgebung.

In Lรคndern mit einer Widerspruchsregelung ist die Zahl der Organspenden hรถher als in Deutschland. Bildrechte: BรผndnisProTransplant
In Lรคndern mit einer Widerspruchsregelung ist die Zahl der Organspenden hรถher als in Deutschland. Bildrechte: BรผndnisProTransplant

1. Was bedeutet die Widerspruchsregelung (WSR) eigentlich genau?

Unter einer WSR wird angenommen, dass eine Zustimmung zur Organspende besteht, wenn kein Widerspruch vorliegt. Sollte eine Person als Organspender*in infrage kommen, wird รผberprรผft, ob ein Widerspruch in Dokumenten oder im Organspenderegister vorliegt. Darรผber hinaus werden die Angehรถrigen befragt, ob ihnen der Wunsch der Person bekannt ist. Bei der WSR steht die Selbstbestimmung an oberster Stelle. Hat die hirntote Person zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen, kรถnnen die Angehรถrigen keine andere Entscheidung herbeifรผhren. Das Ganze gilt auch umgekehrt.

2. Fรผhrt die WSR zu Zwangs-Organspenden?

Nein. Wenn Sie nach einem Hirntod keine Organe spenden mรถchten, kรถnnen Sie jederzeit ohne Begrรผndung widersprechen. Ein Widerspruch lรคsst sich in wenigen Minuten und auf mehreren Wegen erklรคren:

Informieren Sie ihre Angehรถrigen, fรผllen Sie einen Organspendeausweis mit der Option „Nein“ aus, schreiben Sie es in die Patientenverfรผgung oder tragen Sie sich in das Organspenderegister ein. Auch ein einfacher Zettel im Portemonnaie genรผgt.

3. Was ist, wenn ich mich mit dem Thema Organspende nicht beschรคftigen mรถchte?

Jeder kann vorsorglich, also ohne Beschรคftigung mit dem Thema, widersprechen. Oder eben nicht, wenn Sie es fรผr eine gute Sache halten.

4. Ich will kein Organ geben, ich will kein Organ erhalten. Wie kann ich das sicherstellen?

Indem Sie widersprechen, stellen Sie sicher, dass Sie im Falle Ihres Hirntods kein*e Organspender*in werden. Die Frage, was Sie mรถchten, wenn Sie, Ihr*e Ehepartner*in oder Ihr Kind ein Organ benรถtigen sollten, kรถnnen Sie in der konkreten Situation entscheiden. Eine der Schwierigkeiten bei diesem Thema besteht darin, dass man es erst begreift, wenn man selbst betroffen ist.

5. Ist eine Organentnahme ohne explizite vorherige Zustimmung eine Kรถrperverletzung?

Nein. Eine Kรถrperverletzung kann nur bei lebenden Menschen begangen werden. Organspender*innen sind tot. Eine Kรถrperverletzung ist rechtlich gesehen nicht mรถglich.

6. Werden durch die WSR alle Menschen automatisch zu Organspendern?

Nein. Die Voraussetzung, um Organspender*in zu werden, ist der komplette Ausfall der Hirnfunktion und der dadurch eintretende Tod (siehe Frage 10). Das kommt sehr selten vor. Die Ursache ist meist ein Schlaganfall, eine Hirnblutung oder ein Unfall mit schwerer Hirnschรคdigung, sprich ein plรถtzlicher, tรถdlicher Unglรผcksfall. Der Hirntod kann nur auf einer Intensivstation festgestellt werden. So werden zum Beispiel an Unfallorten grundsรคtzlich keine Entscheidungen zwischen Notfallrettung und Organspende getroffen. Dazu die Fakten: Jรคhrlich sterben in Deutschland ca. 1 Mio. Menschen. Etwas weniger als 1.000 werden zurzeit Organspender*innen, weil sie einen Hirntod erlitten und einer Organspende zugestimmt haben. Dies sind ca. 0,1% der Verstorbenen. Somit sind 99,9% der Bevรถlkerung von der Regelung nicht betroffen. Natรผrlich kann es fรผr den Einzelnen ein Problem sein, nicht zu wissen, ob man irgendwann zu den ca. 0,1% der jรคhrlich Versterbenden zรคhlen wird.

7. Gehรถren die Organe nach dem Tod dem Staat?

Nein. Sie gehรถren dem Menschen, der auch darรผber bestimmen kann, was mit seinen Organen passiert. Daran รคndert die WSR nichts. Gegen den Willen eines Bรผrgers bzw. einer Bรผrgerin wird niemand zum Organspender bzw. zur Organspenderin. Das Einzige, was Sie tun mรผssen, wenn Sie keine Organe spenden wollen, ist widersprechen. รœbrigens gehรถren die Organe auch bei einer Spende nicht dem Staat, sondern sie gehen auf eine andere Person รผber, nรคmlich den Empfรคnger bzw. die Empfรคngerin. Jedes gespendete Organ ermรถglicht einem schwerstkranken Menschen ein weitgehend normales Weiterleben.

8. In welchen Lรคndern in Europa wird die WSR schon angewendet?

Die WSR gilt aktuell in 28 Lรคndern, teilweise seit Jahrzehnten. In all diesen Lรคndern ist die Zahl der Organspenden deutlich hรถher als in Deutschland. Und nicht zu vergessen: Jeden Tag werden in Deutschland Organe transplantiert, die รผber Eurotransplant kommen und aus Lรคndern stammen, in denen die WSR gilt.

9. Ist die WSR ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen?

Nein. Wer nach einem mรถglichen Hirntod keine Organe spenden will, muss vorher widersprechen. Das Selbstbestimmungsrecht ist weder absolut noch einzig, denn auch Wartepatient*innen haben starke Rechte, z. B. das Grundrecht auf Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Diese Rechte mรผssen gegeneinander abgewogen werden. Das aus dem Allgemeinen Persรถnlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) folgende Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen im Hinblick auf seine (postmortale) kรถrperliche Integritรคt bleibt durch das Widerspruchsrecht gewahrt. Gegen seinen Willen wird niemand zum Organspender bzw. zur Organspenderin. Jeder kann sich fรผr oder gegen die Organspende entscheiden. Niemand wird zum Objekt degradiert, instrumentalisiert, verzweckt oder verdinglicht. Jeder Mensch gehรถrt weiterhin sich selbst. GemรครŸ dem Entwurf der Bundestagsabgeordneten dรผrfen bei Personen, die offenkundig nicht einwilligungsfรคhig sind, keine Organe entnommen werden. Minderjรคhrige ab 14 Jahren dรผrfen eigenstรคndig (ohne Zustimmung der Eltern widersprechen), Minderjรคhrige ab 16 Jahren dรผrfen eigenstรคndig einer Organspende zustimmen.

10. Werden Menschen fรผr hirntot erklรคrt?

Nein. Niemand wird fรผr hirntot erklรคrt, der Hirntod wird anhand sehr umfangreicher Spezialuntersuchungen auf Basis des sogenannten Hirntodprotokolls festgestellt, und zwar zwei Mal innerhalb von 24 Stunden von zwei รคrztlichen Expert*innen (Neurolog*innen), die nicht in die Organtransplantation involviert sind. Hirntod bedeutet, dass Klein-, GroรŸ- und Stammhirn ausfallen. Jegliche Persรถnlichkeit, jede Erinnerung, jedes Empfinden, jede Fรคhigkeit, auch, und vor allem die Fรคhigkeit, selbststรคndig zu atmen, sind unwiederbringlich verloren. Dieser Prozess ist unumkehrbar, der Patient bzw. die Patientin ist tot. Wichtig: Notfallrettung und Organspende sind vรถllig getrennte Dinge. Lebensrettende MaรŸnahmen werden selbstverstรคndlich immer durchgefรผhrt.

11. Werden die Bรผrger*innen bei der Einfรผhrung der WSR im Dunkeln gelassen?

Nein. Der Gesetzentwurf sieht eine รœbergangsfrist von zwei Jahren vor. In den letzten sechs Monaten vor Einfรผhrung der WSR wird jeder Bรผrger bzw. jede Bรผrgerin ab 14 Jahren drei Mal angeschrieben und umfassend รผber die WSR und die individuellen Optionen informiert.

Reprรคsentativbefragungen der Bundeszentrale fรผr gesundheitliche Aufklรคrung haben gezeigt, dass 84% der Bevรถlkerung die Organspende positiv sehen und dass 73% im Falle ihres Hirntodes ihre Organe spenden wรผrden. Fรผr diese Menschen, also eine Mehrheit, ist die WSR eine Erleichterung, weil sie nichts weiter tun mรผssen. Bei der WSR geht es nicht darum, mehr Organspenden zu ermรถglichen, indem รผber Menschen hinweg entschieden wird. Es geht darum, dass jeder aufgefordert ist, eine individuelle Entscheidung zu treffen.

12. Kann Schweigen in unserem Rechtssystem รผberhaupt Zustimmung bedeuten?

Ja. Zwei Beispiele:

a) Sie mรผssen innerhalb von sechs Wochen gegenรผber dem Amtsgericht widersprechen, wenn Sie รผber eine Erbschaft informiert wurden und diese nicht annehmen wollen. Wenn Sie nicht widersprechen, erben Sie, ggf. auch Schulden.

b) Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge nicht fรผr eine gute Regelung halten, mรผssen Sie widersprechen, indem Sie ein Testament erstellen.

13. Stellt die WSR eine รœbergriffigkeit des Staates dar?

Mit dem Wissen aus all den oben genannten Lรคndern, dass die WSR die Wartezeit auf ein Organ verkรผrzt, sehen wir in allererster Linie die Notwendigkeit, dass eine Regelung etabliert wird, die fรผr alle Bรผrger*innen vorteilhaft ist, auch fรผr den Fall, dass sie selbst ein Spenderorgan benรถtigen.

Das persรถnliche Risiko, ein Organ zu benรถtigen, รผbersteigt um ein Vielfaches das, potenziell ein*e Spender*in zu werden. Jรคhrlich werden ca. 5000 Patient*innen neu auf die Warteliste aufgenommen. Dem stehen derzeit knapp 1.000 Organspender*innen gegenรผber. Eine รœbergriffigkeit kรถnnen wir somit nicht erkennen.

14. VerstรถรŸt die WSR gegen das Grundgesetz?

Wir sehen dafรผr keinen Anhaltspunkt und verweisen auf die Stellungnahmen renommierter Verfassungsrechtler. So hat z. B. der frรผhere Prรคsident des Bundesverfassungsgerichts keine Bedenken in diese Richtung, solange jeder jederzeit ohne Begrรผndung und aufwandsarm widersprechen kann. Professor Dr. Josef Franz Lindner, Inhaber des Lehrstuhls fรผr ร–ffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie der Universitรคt Augsburg stellt fest: „Eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts/Allgemeinen Persรถnlichkeitsrechts liegt nicht vor, da weder eine „Entscheidungs- noch eine Befassungspflicht vorliegt“, lediglich eine „Widerspruchslast“, die ein „gerechtfertigter Grundrechtseingriff“ ist.

15. Wir haben in Deutschland die Entscheidungslรถsung. Ist das nicht ausreichend?

Wir haben keine Lรถsung, wir haben eine Regelung, denn gelรถst ist das Problem des Sterbens und des Leids auch in anderen Lรคndern nicht, aber am wenigsten in Deutschland. Wir haben auch keine Entscheidungsregelung. Es gibt keine Pflicht zur Entscheidung! Zurzeit gilt eine Zustimmungsregelung, denn vor einer Organspende muss immer die Zustimmung des potenziellen Organspenders oder der Organspenderin und/oder der Angehรถrigen vorliegen. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere betrรคgt in Deutschland ca. 10 Jahre, in Spanien nur ca. ein Jahr. Daran wird deutlich, dass die aktuelle Regelung nicht ausreicht, um die betroffenen Patient*innen medizinisch angemessen zu versorgen

16. Sterben die Wartepatient*innen, weil sie kein Organ erhalten oder weil sie einfach nur krank sind?

Diese Frage bzw. Aussage ist ethisch unzulรคssig. Die zivilisierte Welt hat sich darauf verstรคndigt, kranken Menschen die bestmรถgliche Behandlung zukommen zu lassen. Je nach Erkrankung kann ein Antibiotikum, eine Chemotherapie, ein Stent oder die Entfernung des Blinddarms die beste Therapie sein, fรผr andere Krankheiten ist es eine Organtransplantation. Wir fragen: Was wรผrden Sie Ihrer 12-jรคhrigen Tochter sagen, wenn die ร„rzt*innen bei ihr eine Krankheit feststellen, bei der nur eine Transplantation das Leben retten kann? Wรผrden Sie sagen: „Kind, Du bist krank, da kann man nicht viel machen, tut mir leid“? Oder wรผrden Sie sich fรผr Ihre Tochter die bestmรถgliche Therapie wรผnschen, damit sie mรถglichst lange und gut weiterleben kann?

17. Sind Organspenden ein Riesengeschรคft fรผr die ร„rzte und Krankenhรคuser?

Wรคren Transplantationen ein Riesengeschรคft fรผr irgendjemanden, gรคbe es nicht diesen eklatanten Mangel, jรคhrlich รผber 1.000 Tote und das unendliche Leid der Wartepatient*innen. ร„rzt*innen bekommen ein fixes Gehalt und kein Extra-Geld fรผr eine Organspende. Allerdings ist zu beachten: Je lรคnger zum Beispiel eine Dialysebehandlung dauert, desto krรคnker (und teurer fรผr die Gesellschaft) werden die Dialysepatient*innen. Grob gerechnet ist ein Jahr Dialysebehandlung in etwa so teuer wie eine Nierentransplantation. Hier noch einmal der Hinweis, dass die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere in Deutschland ca. 10 Jahre betrรคgt und in Spanien ca. 1 Jahr.

18. Welche Auswirkungen hat(te) die Corona-Pandemie auf die aktuelle Diskussion?

Wir verstehen die ร„ngste von Menschen, die sich wรคhrend der Corona-Pandemie vom Staat bevormundet fรผhlten. Es gab rรผckblickend wรคhrend der Corona-Krise falsche und รผberzogene Entscheidungen, die bisher nicht ausreichend politisch aufgearbeitet wurden. Die Situation bei der WSR ist eine ganz andere, denn hier kann jede*r immer selbst entscheiden, ob er oder sie im Falle des Hirntods Organspender*in werden mรถchte oder nicht. Die Entscheidung wird respektiert und zieht keinerlei Nachteile nach sich. Auch wer widersprochen hat, bekommt im Falle des Falles eine Organspende, wenn er sie braucht und wรผnscht.

19. Ist die WSR die Lรถsung fรผr den Organmangel in Deutschland?

Nein. Da geben wir denjenigen Recht, die an der Wirkung der WSR Zweifel รคuรŸern (s. Frage 20). Deshalb bevorzugen wir es auch, von einer Widerspruchsregelung zu sprechen, denn es wรผrde etwas besser geregelt als bisher. Die WSR wรคre ein echter Paradigmenwechsel, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Kultur der Organspende. In Schweden hat sich die Zahl der Organspenden nach Einfรผhrung der WSR nach ca. 10 Jahren verdoppelt. Wenn man den Effekt fรผr Deutschland genau ermitteln mรถchte, wรคre es sinnvoll, begleitend eine wissenschaftliche Studie zu initiieren.

20. Welche weiteren MaรŸnahmen kรถnnten die Situation verbessern?

Es ist schon lange bekannt, dass es in Deutschland Defizite bei der Erkennung mรถglicher Organspender*innen in den Krankenhรคusern gibt. So wurde 2023 in รผber 1.500 Fรคllen, in denen eine Organspende mรถglich gewesen wรคre, die Frage danach nicht gestellt. Zum Vergleich: Wir haben derzeit knapp 1.000 Organspender*innen. Eine wissenschaftliche Studie von 2018 kommt zu dem Schluss, dass ca. 3.000 Organspender jรคhrlich mรถglich wรคren. Die WSR stellt einen deutlichen Auftrag an das Gesundheitssystem dar, in jedem Einzelfall zu prรผfen, ob eine Organspende mรถglich und gewรผnscht ist. Deshalb sollten begleitend zur WSR die Strukturen und Prozesse in den Krankenhรคusern analog zu Spanien optimiert werden: Dort sind z. B. die Transplantationsbeauftragten Angestellte der staatlichen Transplantationsbehรถrde und nicht des Krankenhauses. Zusรคtzlich sollte auch in Deutschland – wie in vielen Lรคndern Europas – die Organspende nach Herz-Kreislauftod erlaubt sein. Auch dies bedeutet nicht, dass jede*r zum Organspender bzw. zur Organspenderin wird, der oder die zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, sondern nur Patient*innen, die definitiv sterben werden und teil-hirntot sind. Diese Konstellation ist รคhnlich selten wie der eigentliche Hirntod und betrifft voraussichtlich noch weniger als ca. 0,1% der Verstorbenen.

รœber das Bรผndnis ProTransplant

Das Bรผndnis ProTransplant ist ein Zusammenschluss von รผber 30 Patientenverbรคnden und Selbsthilfegruppen. Sein Ziel ist es, die Gesetzgebung zur Organspende und Organtransplantation so zu verbessern, dass jeder Mensch, der ein Organ benรถtigt, es innerhalb einer vertretbaren und mit unseren europรคischen Nachbarlรคndern vergleichbaren Wartezeit bekommt. Wir setzen uns fรผr die Lebenschancen organkranker Patient*innen ein.

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