Steuerermäßigung Teil II

am

Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass diejenigen Tätigkeiten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen, die nicht zu den handwerklichen Leistungen gehören, gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die fremde Dritte beschäftigt werden oder eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.

Darunter fallen folgende Tätigkeiten:
-Reinigung der Wohnung (z.B. durch Angestellte einer Dienstleistungsagentur oder einen selbständigen Fensterputzer)
-Gartenpflegearbeiten (z.B. Rasenmähen, Heckenschneiden)
-Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt und Dienstleistungen für privat veranlasste Umzüge.

Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen:
-Personenbezogene Dienstleistungen wie z.B. Hausfrisör, Podologe
-Leistungen von Abrechnungsfirmen für Heizungsenergie bzw. Wasserverbrauch
-Kosten für die Hausverwaltung sowie Müllgebühren
-Wach- und Schließdienst (Objektkontrolle, Bereithalten einer Alarmvorrichtung)
-Entrümpelung einer Wohnung im Zuge einer Haushaltsauflösung.

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr (einheitlicher Höchstbetrag).

Pflege- und Betreuungskosten

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen umfasst auch Aufwendungen, die für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen anfallen. Leistungen der Pflegeversicherung sind anzurechnen. Steuerberater Roland Franz verrät: „Die steuerliche Berücksichtigung dieser Aufwendungen erfolgt ebenfalls mit 20 Prozent der Aufwendungen bis zum einheitlichen Höchstbetrag i.H. von 4.000 Euro. Auch Pflege- und Betreuungsleistungen aufgrund der Unterbringung in einem Altenwohn- oder Pflegeheim sind begünstigt. Auf einen eigenen Haushalt im Wohn- oder Pflegeheim kommt es hierbei nicht an.“

Beispiel: Die Aufwendungen für die häusliche Pflege des V von 3.900 Euro im Jahr sind begünstigt. Anzurechnen sind aber die Leistungen der Pflegeversicherung i.H. von 2.460 Euro. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent von 1.440 Euro = 288 Euro.

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandant von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
cfe4635010aab65cb632dea3257afe1569307032
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
cfe4635010aab65cb632dea3257afe1569307032
http://www.publicity-experte.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Share post:

Popular

More like this
Related

Vladlena Dizik & Oleksandr Mialkovskyy: Ukrainische Top-Designer starten in Deutschland neu

Vladlena Dizik & Oleksandr Mialkovskyy: Ukrainische Top-Designer starten in...

Mineralwasser richtig trinken: 5 Tipps für eine optimale Flüssigkeitsaufnahme

Wasser ist der Schlüssel zur Gesundheit, und das richtige Trinken kann einen großen Unterschied machen. Ein Glas Mineralwasser direkt nach dem Aufstehen hilft, den Flüssigkeitshaushalt wieder auszugleichen und den Kreislauf in Schwung zu bringen. Außerdem ist es wichtig, regelmäßig zu trinken und auf den Mineralstoffgehalt zu achten, um sicherzustellen, dass dein Körper optimal mit Nährstoffen versorgt wird.

Fettabsaugung und das Lymphsystem: Welche Folgen?

Eine Fettabsaugung kann das Lymphsystem langfristig beeinträchtigen, was zu Schwellungen, Narben und einem verlangsamten Regenerationsprozess führen kann. Fachleute warnen vor den potenziellen Folgen, besonders im Alter.

Geld, Selbstwert und Glaubenssätze: Warum Frauen sich noch immer selbst ausbremsen

Geld, Selbstwert und Glaubenssätze: Warum Frauen sich noch immer...