Mittwoch, 01 Mai 2024

Im August Geld geschenkt? Energieversorger dürfen wieder hohe Boni zahlen

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Im August Geld geschenkt? Energieversorger dürfen wieder hohe Boni zahlen – Wettbewerb um Neukundschaft eröffnet

Kleine Änderung mit großer Wirkung. Seit dem 02. August 2023 dürfen Versorger, die Preise unter der Strom- oder Gaspreisbremse anbieten, wieder mit attraktiven Bonuszahlungen über 50 Euro werben. Wer seinen Energietarif im August wechselt, kann sich voraussichtlich über eine dicke Geldprämie zum neuen Vertrag freuen. Der Wechselservice WECHSELPILOT erklärt, was für Verbraucher:innen jetzt wichtig ist.

Bereits im Mai 2023 hatte der Bundestag einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze veröffentlicht. Am 23. Juni 2023 wurde dem Entwurf stattgegeben, am 02. August die Anpassung veröffentlicht.

Eine kleine, aber für Versorger – und damit für Verbraucher:innen – wichtige Änderung: Versorger, die Arbeitspreise unter der Strom- und Gaspreisbremse anbieten, dürfen wieder Vergünstigungen oder Zugaben über 50 Euro anbieten. Das heißt: Wer seinen Energievertrag im August wechselt, profitiert zum einen von den aktuell niedrigen Preisen und kassiert zum anderen wahrscheinlich noch einen hohen Bonus ein.

Grund zur Freude: Wer im August wechselt, profitiert nicht nur von aktuell niedrigen Preisen, sondern darf sich voraussichtlich über eine dicke Geldprämie freuen. Versorger dürfen wieder hohe Boni an Neukund:innen zahlen. Mit der Einführung der Energiepreisbremse waren sie hier bislang an eine Grenze von 50 Euro gebunden. Bildrechte: Wechselpilot GmbH
Grund zur Freude: Wer im August wechselt, profitiert nicht nur von aktuell niedrigen Preisen, sondern darf sich voraussichtlich über eine dicke Geldprämie freuen. Versorger dürfen wieder hohe Boni an Neukund:innen zahlen. Mit der Einführung der Energiepreisbremse waren sie hier bislang an eine Grenze von 50 Euro gebunden. Bildrechte: Wechselpilot GmbH

Der Wettbewerb um Neukund:innen ist wieder eröffnet

Die Änderung ist etwa im Paragraph 12 des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse zu finden.

Dabei wird nach dem Wort „schließt“ der folgende Absatz um „und der zumindest zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis nach § 16 Absatz 3 vorsieht“ ergänzt: „Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen darf im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Belieferung eines Letztverbrauchers mit Strom, den er im Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des zeitlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes nach § 3 schließt, weder unmittelbare noch mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben gewähren, die insgesamt einen Wert von 50 Euro oder, sofern eine Zugabe der Energieeinsparung oder der Erhöhung der Energieeffizienz dient, 100 Euro pro Netzentnahmestelle des Letztverbrauchers, die das Elektrizitätsversorgungsunternehmen beliefert, überschreiten.“

Ähnliches gilt für das Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz.

Da seit Anfang des Jahres immer mehr Versorger Preise unter 40ct/kWh für Strom bzw. 12ct/kWh für Gas anbieten können, ist der Wettbewerb um Neukund:innen nun sozusagen wieder eröffnet.

Bei Bonuszahlungen unbedingt auf Grund- und Arbeitspreise achten!

Maximilian Both, Gründer und Geschäftsführer von WECHSELPILOT, beurteilt die Situation wie folgt: „Aus Sicht der Verbraucher und Verbraucherinnen war der Markt durch die Bonusbremse transparent. Jetzt sind wieder hohe Vergütungen möglich – dadurch können aber auch hohe Abschlagszahlungen und Arbeitspreise kaschiert werden. Es kann also wieder undurchsichtiger beim Tarifvergleich werden. Wir raten, bei attraktiven Bonuszahlungen genau auf den Grund- und Arbeitspreis zu achten.“

Nichtsdestotrotz lohnt sich das Wechseln dadurch umso mehr. Wer genau hinschaut, kann sich einen Tarif mit günstigen Preisen und hoher Bonuszahlung sichern – und so richtig sparen. „Wir erwarten hohe Bonuszahlungen von einem Großteil der Versorger und vermuten, dass die Konditionen mit der Zeit eher besser als schlechter werden „, sagt Both.

Ab wann die neuen Tarife auf den Markt kommen, bleibt noch abzuwarten – die Marktexperten von WECHSELPILOT rechnen damit jedoch bereits im August. Ein Grund mehr für Haushalte, hohen Stromkosten mit einem Wechsel in einen neuen, günstigeren Tarif ein Ende zu bereiten. Haushalte im Grundversorgungstarif können auf die kommenden Änderungen mit am besten reagieren, da die Kündigungsfrist dort nur zwei Wochen beträgt.

Wer wechselt, macht alles richtig

Haben Haushalte, die vor kurzem ihren Tarif gewechselt haben, nun einen schlechten Deal gemacht? „Nein“, beruhigt Both. „Es war weder für uns noch für Privatpersonen abzusehen, dass und wann diese Gesetzesänderung kommt. Aktuell sind die Angebote auf dem Energiemarkt auch ohne hohe Bonuszahlungen attraktiv für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer schon gewechselt hat, hat alles richtig gemacht.“

Wichtig für Verbraucher:innen zu wissen:

  • Deutschlands Versorger werden sehr wahrscheinlich die Gesetzesanpassung im August nutzen und um neue Kundschaft mit hohen Bonuszahlungen werben – die Tarife werden attraktiver
  • Die Tarif-Angebote können durch hohe Bonuszahlungen jedoch undurchsichtiger werden
  • WECHSELPILOT empfiehlt, nicht nur auf die Bonuszahlung zu achten, sondern auch Arbeits- und Grundpreise zu vergleichen
  • Wechseln lohnt sich immer – wer regelmäßig Preise vergleicht, spart dauerhaft Energiekosten

Wer von dem Auf und Ab auf dem Energiemarkt verunsichert ist, aber endlich wieder Strom- und Gaskosten sparen möchte, ist bei WECHSELPILOT an der richtigen Adresse. Der Wechselservice wechselt Kund:innen jährlich in einen besseren Tarif, durch den sie sparen, und kümmert sich um ihren Vertrag.

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