Montag, 06 Mai 2024
StartNewsDas Generationenkapital

Das Generationenkapital

[[{„value“:“

Das Generationenkapital ist eine neue, zusätzliche Komponente zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen. Das Generationenkapital ist auf Dauer angelegt, das heißt, der aufgebaute Kapitalstock soll dauerhaft bestehen bleiben. Daher sollen auch nur die Erträge aus der Kapitalanlage als Finanzierungsbeitrag für die Rentenversicherung verwendet werden.

Woher kommt das Geld für das Generationenkapital?

Das Generationenkapital hat verschiedene Finanzierungsquellen. Zum einen soll sie für die Anlagen am Kapitalmarkt Darlehen des Bundes erhalten, deren Betrag jährlich ansteigt. Zum anderen kann der Bund Eigenmittel in Form von Barmitteln und Vermögenswerte an das Generationenkapital übertragen. Bei der darlehensfinanzierten Zuführung zum Stiftungsvermögen handelt es sich um finanzielle Transaktionen im Sinne von § 3 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes (Artikel-115-Gesetz – G 115), die das Finanzvermögen des Bundes nicht verändern und nicht auf die Einhaltung der Kreditgrenzen des Artikel 115 des Grundgesetzes angerechnet werden.

Woher kommen die Erträge aus dem Generationenkapital?

Die Stiftung Generationenkapital soll die zur Verfügung gestellten Mittel (Darlehen und Eigenmittel) renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt anlegen. Im Hinblick auf die gewährten Darlehen des Bundes wird die Renditedifferenz zwischen höher rentierlichen Investments am Kapitalmarkt und niedriger verzinsten Bundeswertpapieren ausgenutzt. Die so generierten Erträge bleiben zunächst investiert und erst ab dem Jahr 2036 sollen daraus Ausschüttungen an die gesetzliche Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden.

Zahlen die Beitragszahler oder die Steuerzahler in das Generationenkapital ein?

Das Generationenkapital stellt eine Kapitalanlage des Bundes zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeitragssätze dar. Mit Investitionen am Kapitalmarkt sollen Erträge entstehen, die die Beitragssatzentwicklung dämpfen. Die Beitragszahlenden profitieren ebenso von diesen Erträgen wie die Steuerzahler, da Bundesleistungen zur Rentenversicherung der Beitragssatzentwicklung folgen.

Steigen meine Rentenbeiträge durch das Generationenkapital?

Im Gegenteil: Das Generationenkapital trägt dazu bei, dass die Rentenbeiträge in Zukunft weniger stark steigen, als dies ohne die Erträge des Generationenkapitals der Fall wäre.

Wird das Geld der Rentenversicherten am Aktienmarkt angelegt?

Nein, es fließt kein Geld der Rentenversicherten in das Generationenkapital. Der Kapitalstock wird durch Zuführungen aus dem Bundeshaushalt in Form von Darlehen und Eigenmitteln aufgebaut.

Warum erhält das Generationenkapital Darlehen? Wäre es nicht seriöser, das Generationenkapital nur mit Eigenmitteln auszustatten?

Um mit dem Generationenkapital eine spürbare Entlastung für die gesetzliche Rentenversicherung zu erreichen, muss ein großer Kapitalstock in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrags aufgebaut werden. Hierfür sind Darlehen sowie Eigenmittel vorgesehen. Bis zum Jahr 2028 sollen Eigenmittel in Höhe von 15 Mrd. Euro an die Stiftung Generationenkapital übertragen werden. Die Darlehen, die das Generationenkapital aus dem Bundeshaushalt erhält, werden vom Bund kreditfinanziert. Das wäre angesichts der aktuellen Haushaltslage auch bei Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt der Fall. Mit der Darlehenslösung wird die Stiftung Generationenkapital verpflichtet, die dem Bund für die Refinanzierung der Darlehen entstehenden Zinskosten in voller Höhe zu erstatten. Das Generationenkapital profitiert dabei von den guten Konditionen des Bundes.

Die Zinsen auf Bundesanleihen sind gestiegen. Verliert das Konzept mit dem Eintreten der Zinswende seinen Reiz?

Nein, das Konzept des Generationenkapitals ist trotz der Zinswende attraktiv, denn es basiert auf der theoretisch begründeten und historisch beobachteten positiven Renditedifferenz zwischen risikobehafteten Wertpapieren und sicheren Staatsanleihen. Die Gründe: Anleger wollen für das relativ höhere Risiko von Aktienanlagen im Vergleich zu sichereren Anlagen (beispielsweise Staatsanleihen) kompensiert werden und verlangen hierfür eine sogenannte Risikoprämie. Aufgrund der hohen Bonität Deutschlands und der hervorragenden Liquidität von Bundeswertpapieren erzielt der Bund auch die niedrigsten Finanzierungskosten im Euroraum. Ein Hauptziel der Finanzierungsstrategie des Bundes ist der Erhalt dieser sogenannten Benchmark-Stellung. Dieser Vorteil ermöglicht es dem Bund einen Kapitalstock kreditfinanziert günstiger aufzubauen als dies Privatpersonen möglich wäre. Bei einer ungünstigen Entwicklung kann die Stiftung zudem entscheiden, auf die Neuaufnahme von Darlehen beim Bund oder deren Verlängerung zu verzichten.

Wer haftet für mögliche Verluste aus der Anlage des Generationenkapitals? Der Steuerzahler oder der Beitragszahler?

Von den Chancen des Generationenkapitals profitieren die Rentenversicherten, das Risiko trägt der Bund. Es wird innerhalb des Generationenkapitals ein Sicherheitspuffer bei Ausschüttungen eingerichtet, mit dem die Substanz des Stiftungsvermögens – also insbesondere die der Stiftung gewährte Darlehenssumme und damit die Rückzahlbarkeit der Darlehen – geschützt wird. Zudem soll im Jahr 2029 eine Überprüfung stattfinden, ob die Stiftung ihre Ertragsziele vor dem Hintergrund der eingetretenen Kapitalmarktentwicklung voraussichtlich erreichen wird. Falls nicht, müssen Gegenmaßnahmen vorgeschlagen werden. Grundsätzlich gilt: Kursschwankungen gehören zum Aktienmarkt dazu. Das Risiko eines temporär negativen Eigenkapitals bedeutet nicht, dass das Generationenkapital zahlungsunfähig wird oder es zu einem „Totalverlust“ kommt. Es handelt sich dabei nicht um realisierte Verluste, sondern lediglich um eine temporär ungünstige Bewertung des Kapitalstocks zu Marktkursen. Die diversifizierte Kapitalanlage, bei der nicht „alle Eier in einen Korb“ gelegt werden, schützt vor dem Totalverlust des Kapitalstocks. Geplant ist zudem eine sehr langfristige Kapitalanlage, bei der kurzfristige Kursschwankungen der Buchwerte nicht ins Gewicht fallen.

Wäre es nicht besser, die Mittel für das Generationenkapital als Zuschuss direkt an die Rentenversicherung zu geben, anstatt sie über das Generationenkapital zunächst zu investieren?

Derzeit ist die Rentenversicherung rein umlagefinanziert. Das heißt, die laufenden Rentenbeiträge und die Steuermittel werden über die Rentenversicherung an die derzeitigen Rentenbeziehenden ausgezahlt. Die Idee hinter dem Generationenkapital ist hingegen, Geld langfristig und global am Kapitalmarkt anzulegen und aus der resultierenden Rendite Erträge für die Rentenversicherung zu generieren. Damit wird die Finanzierungsbasis um einen kapitalgedeckten Baustein erweitert, der weniger stark von der demografischen Entwicklung in Deutschland abhängt. Mit dem Generationenkapital soll eine langfristige Wirkung erzielt werden, während ein Zuschuss die Auszahlungen der Rentenversicherung nur kurzfristig stützt.

Wann sollen die Darlehen des Generationenkapitals getilgt werden?

Den Verbindlichkeiten der Stiftung aus den Darlehen des Bundes stehen die getätigten Investitionen in Kapitalanlagen gegenüber. Anders als Privatpersonen ist es der öffentlichen Hand möglich, Kredite am Markt langfristig aufzunehmen und bei Fälligkeit durch neue Kredite abzulösen. Eine Rückführung der Darlehen durch laufende jährliche Tilgung ist nicht notwendig. Bei einer ungünstigen Entwicklung von Anlage- und Kreditzins kann entschieden werden, auf die Neuaufnahme von Darlehen oder deren Verlängerung zu verzichten.

Welche Erträge werden wann aus dem Generationenkapital erwartet?

Das Konzept sieht eine langfristige Ansparphase vor, weil Kapitalanlagen am Aktienmarkt insbesondere bei einer kurzen Haltedauer stärker von Kursschwankungen betroffen sein können. Ab dem Jahr 2036 sollen Erträge des Generationenkapitals in Höhe von durchschnittlich 10 Mrd. Euro jährlich an die gesetzliche Rentenversicherung ausgeschüttet werden. Über die konkrete Höhe der Ausschüttungen wird aber erst ab Mitte der 2030er Jahre im Lichte der tatsächlichen Entwicklung des Generationenkapitals entschieden.

Werden alle Erträge ausgeschüttet? Was passiert mit den Überschüssen?

Das Generationenkapital ist als dauerhafter Kapitalstock angelegt. Bisher vorgesehen ist ein Ausschüttungsbetrag von durchschnittlich 10 Mrd. Euro jährlich ab dem Jahr 2036. Eine Ausschüttung setzt voraus, dass die Wertentwicklung der Kapitalanlagen so positiv verläuft, dass die Substanz des Kapitalstocks erhalten bleibt. Dazu dient ein Sicherheitspuffer. Über die Ausschüttung hinausgehende Überschüsse bleiben investiert, sodass der Ausschüttungsbetrag perspektivisch je nach Anlageerfolg auch weiter steigen könnte.

Auf wie viele Jahre ist das Generationenkapital angelegt?

Eine Laufzeitbegrenzung des Generationenkapitals gibt es nicht. Eine regelmäßige Ausschüttung an die gesetzliche Rentenversicherung soll ab dem Jahr 2036 erfolgen. In den Jahren zuvor soll das Generationenkapital die Chancen des Kapitalmarktes nutzen, um einen substanziellen Kapitalstock aufzubauen. Auch nach 2036 soll das Generationenkapital weiter aufgebaut werden, sodass das Generationenkapital langfristig von den Chancen des Kapitalmarktes profitieren kann. Das Generationenkapital kann langfristig zu einer Stabilisierung der Rentenbeitragssätze beitragen.

Erfolgt die Entscheidung für den Aufbau des Generationenkapitals zu spät?

Ein Generationenkapital mit Erträgen für die gesetzliche Rentenversicherung einzurichten, beruht auf dem Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode. Eine frühere Einführung eines Kapitalstocks für die gesetzliche Rentenversicherung hätte früher Entlastungen für die Beitragszahlenden gebracht. Dies ist aber kein Grund, jetzt auf den Aufbau des Generationenkapitals zu verzichten, im Gegenteil. Anderenfalls könnte in zehn Jahren gefragt werden, warum nicht im Jahr 2024 mit dem Aufbau des Generationenkapitals begonnen wurde.

Auch wenn schnelle Entlastungen nicht zu erwarten sind, sollte auf den zusätzlichen Finanzierungsbaustein nicht verzichtet werden.

Sollte angesichts der Risiken der Kapitalanlage auf das Generationenkapital verzichtet und stattdessen die Erwerbstätigkeit gestärkt werden?

Die Stärkung der Erwerbstätigkeit hat sich in den vergangenen Jahren als zentraler Beitrag zur Stabilisierung der Rentenbeiträge erwiesen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Ausscheidens der Babyboomer aus dem Arbeitsmarkt bleibt sie essentiell. Das Generationenkapital liefert unabhängig von der Arbeitsmarktentwicklung einen ergänzenden Stabilisierungseffekt.

Kann der Gewinn aus dem Generationenkapital auch für andere Dinge als die Rente verwendet werden?

Durch eine strikte Zweckbindung der Erträge wird sichergestellt, dass Erträge aus dem Generationenkapital nur für eine Ausschüttung an die gesetzliche Rentenversicherung verwendet werden dürfen. Die Zweckbindung ist möglich, weil die Kapitalanlage separiert vom sonstigen Bundesvermögen unter dem Dach der Stiftung Generationenkapital erfolgt.

Welche Generationen profitieren vom Generationenkapital?

Das Generationenkapital leistet einen Beitrag für die Einhaltung des Generationenvertrags. Seine Erträge sollen ab Mitte der 2030er Jahre insbesondere die jüngere Generation der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlasten. Zudem profitieren von der Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau sowohl die heutigen als auch die künftigen Rentnerinnen und Rentner, weil ihre Renten dadurch höher ausfallen.

Steigt meine Rente durch das Generationenkapital?

Das Generationenkapital hat keine unmittelbare Auswirkung auf die individuelle Rentenhöhe. Es wird dazu beitragen, Rentenbeiträge ab Mitte der 2030er Jahre zu stabilisieren und trägt zur Gegenfinanzierung der Haltelinie beim Rentenniveau bei.

Werden für den Aufbau des Generationenkapitals die staatlichen Zuschüsse an die Rentenversicherung gekürzt?

Nein, die Regelungen für die Bundeszuschüsse sind unabhängig vom Aufbau des Generationenkapitals.

Die gesetzliche Rente wird durch den Generationenvertrag bisher aus Beiträgen und Steuermitteln umlagefinanziert. Das Generationenkapital ergänzt das herkömmliche Verfahren um einen kapitalgedeckten Finanzierungsbaustein aus öffentlichen Mitteln, der mit seinen Kapitalerträgen zur Stabilisierung des Beitragssatzes beiträgt. Die Bundesmittel an die Rentenversicherung sind teilweise an diesen Beitragssatz gekoppelt – perspektivisch könnten dadurch neben Beiträgen auch Zuschüsse geringer ausfallen.

Wer verwaltet das Generationenkapital?

Das Generationenkapital soll als dauerhafter Fonds von einer neuzugründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet und global angelegt werden. Deren Vorstand entscheidet über die Anlage der Mittel im Rahmen einer Anlagerichtlinie des Bundes. Der Vorstand wird von einem Stiftungskuratorium beaufsichtigt. Für den Aufbau der Stiftung sollen die operativen Strukturen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) als bereits etablierten öffentlichen Vermögensverwalter voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2026 genutzt werden.

Warum kann die Verwaltung in einem ersten Schritt über den KENFO erfolgen?

Der Bund verfügt mit dem KENFO über eine Institution, die bereits professionell und global aktive und passive Kapitalanlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien tätigt. Der KENFO bietet dem Bund dadurch die Möglichkeit, in einem ersten Schritt eine zeitnahe Umsetzung und Investition des Generationenkapitals zu erreichen.

Ist das Generationenkapital politisch unabhängig?

Um eine größtmögliche politische Unabhängigkeit sicherzustellen, wird für die Verwaltung des Generationenkapitals eine Stiftung öffentlichen Rechts gegründet. Der Stiftungsvorstand entscheidet unabhängig über die Investitionen des Stiftungsvermögens und wird in seiner Arbeit von einem Stiftungskuratorium beaufsichtigt.

Wird das Generationenkapital nach ethischen und nachhaltigen Grundsätzen angelegt?

Ja, das Konzept steht im Einklang mit den Leitgedanken der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Insbesondere der soziale Aspekt der Nachhaltigkeitsstrategie wird durch den Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung positiv beeinflusst. Ökologische und ökonomische Aspekte der Nachhaltigkeitsstrategie werden berücksichtigt und in die Anlagestrategie integriert.

Wird mit dem Generationenkapital der Standort Deutschland gestärkt?

Ja, durch den perspektivisch dämpfenden Effekt auf die Beitragssatzentwicklung werden Beitragszahler, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland, entlastet. Dies stärkt den Standort Deutschland. Für die Kapitalanlage wird jedoch auf eine globale Anlagestrategie Wert gelegt und auch außerhalb von Deutschland investiert. Das führt zu einer besseren Risikostreuung zwischen verschiedenen Ländern und Unternehmen.

Werden die Investitionen des Generationenkapitals transparent gemacht?

Die Stiftung Generationenkapital wird dem Kuratorium regelmäßig über die aktuelle Geschäfts- und Wertentwicklung des Stiftungsvermögens berichten und Informationen und Daten zu ihren Tätigkeiten veröffentlichen. Als gutes Beispiel kann hier der KENFO dienen, der auch als eine unabhängige öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet wurde. Der KENFO ist transparent in seiner Kapitalanlagestrategie und publiziert seinen Geschäftsbericht. Details über die derzeitigen Investments finden sich unter: https://www.kenfo.de/kapitalanlagen/portfolio.

Können Beitragszahlende ihre Beiträge im Generationenkapital anlegen und einen individuellen Rentenanspruch erwerben?

Nein, das ist nicht möglich. Sie profitieren ganz automatisch vom Generationenkapital, in dem die Beiträge zur Rentenversicherung ab Mitte der 2030er Jahre geringer ausfallen, als dies ohne Erträge des Generationenkapitals der Fall wäre.

Das Generationenkapital ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung, das die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung stärken soll.

Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben den Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes am 5. März 2024 gemeinsam vorgestellt.

Das Ziel dieses Gesetzes ist, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt.

„}]] 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Advertisment -

Neueste Beiträge