Montag, 20 Mai 2024
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Mutterschutz richtig nutzen – das sollten Frauen wissen!

Mutterschutz richtig nutzen – das sollten Frauen wissen!

Mutterschutz richtig nutzen – das sollten Frauen wissen!
Bürokratie ist nicht das erste, an das Paare denken, wenn gerade der Nachwuchs auf dem Weg ist. Und doch gehört sie zur Familienplanung dazu. Besonders wichtig sind rechtliche Regelungen dort, wo sie mit Mutterschutz und den Auswirkungen der Schwangerschaft auf Arbeitsverhältnisse verbunden sind.
Das müssen werdende Eltern über den Mutterschutz wissen.

Mutterschutz - Was Frauen wissen sollten
Mutterschutz – Was Frauen wissen sollten Copyright: Janes Magazin

Was regelt der Mutterschutz?

Der Mutterschutz regelt Rechte und Pflichten von Schwangeren und jungen Müttern im Arbeitsverhältnis. Notwendig ist ein solcher Schutz zum einen zum Wohl des Kindes: Während einer Schwangerschaft dürfen keine Arbeiten verrichtet werden, die das Kind gefährden. Der Gesetzgeber hat deshalb Regelungen zur Rücksichtnahme und Freistellung geschaffen. Dabei ist der Mutterschutz kein freiwilliger Schutz. Juristisch gesehen ist er mit einem harten Beschäftigungsverbot verbunden. Während dieses gilt, greifen feste Regelungen zur Sicherung des Einkommens. Der Mutterschutz wirkt sich also auch zum Wohle der Mutter aus.

Schutz und Verpflichtung

Wer seine Rechte kennt, kann den Mutterschutz voll ausnutzen, sich ein aussagekräftiges
Arbeitszeugnis ausstellen lassen und seine Karriere anschließend wie geplant fortsetzen. Leider trauen sich viele junge Mütter nicht, zu dem Zeitpunkt ein Arbeitszeugnis einzufordern. Sie befürchten, dass Schwangerschaft und Freistellung beim Arbeitgeber schlecht ankommen könnten und dieser sie im Arbeitszeugnis erwähnt. Dabei darf der Arbeitgeber Fehlzeiten wegen Mutterschutz weder erwähnen, noch ins Arbeitszeugnis einfließen lassen.

Mutterschutzfristen einfach und richtig berechnen

Da sich aus dem Mutterschutz ein Recht auf ein solches Arbeitszeugnis ergibt, sollte es nach Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt eingefordert werden. Eine der wichtigsten Fragen an der Stelle ist die nach geltenden Fristen. Schließlich regeln sie, wann für die Mutter das Beschäftigungsverbot gilt und welche Rechte sie in welchem Zeitraum genießt. Natürlich halten sich Säuglinge bei ihrer Geburt nicht an den Monatsbeginn. Entsprechend flexibel gestaltet sich die Gestaltung von Fristen. Ein nützliches Tool an der Stelle ist der Haufe Rechner zu Mutterschutz und Elternzeit. Grundsätzlich greift der Mutterschutz sechs Wochen vor dem offiziellen Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Zudem gibt es Sonderregelungen für Frühgeburten und Geburten mit Komplikationen.

Bei der Geburt von Zwillingen oder Kindern mit Behinderung verlängert sich der Mutterschutz auf zwölf Wochen nach der Geburt. Unabhängig vom Mutterschutz gibt es noch die Regelungen zur Elternzeit. Über sie können Eltern klären, wer zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert.

Das sollten Arbeitgeber noch wissen

Während einer Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen notwendig. Nicht immer ist ein Termin außerhalb der Arbeitszeiten möglich. Falls dies nicht anders möglich ist, muss der Arbeitgeber die Schwangere freistellen. Auf Wunsch können Mütter im kompletten ersten Lebensjahr ihres Kindes eine zeitweise Freistellung für das Stillen verlangen. Sie darf zweimal 30 Minuten pro Tag oder einmal eine Stunde lang sein. Bei einer Totgeburt oder Fehlgeburt im Verlauf der Schwangerschaft greifen ebenfalls rechtliche Mutterschutzregelungen. Arbeitgeber sind gehalten, dabei auf die psychische
Belastung zu achten, die aus einem solchen Ereignis resultiert. Mutterschutz greift nicht erst in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, sondern beispielsweise auch in der Ausbildung und im Studium.

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