Vertragshilfe24 rät zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen, weil sie die Inflationsfolgen nicht annähernd ausgleichen können.
Bereits vor dem Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen gegen Russland lag die Inflationsrate in Deutschland auf einem höheren Niveau als in den Vorjahren. Doch seit Februar 2022 stieg sie in bis dahin selten erlebte Höhen. Auch aktuell leiden Verbraucher unter steigenden Kosten für Energie, Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs. Im April 2023 lag die Inflationsrate noch immer bei über 7%.
Für viele Haushalte eine Belastung, die nur schwer zu stemmen ist. Da helfen auch höhere Zinsen kaum, um größeren finanziellen Spielraum zu gewinnen. Doch nicht nur die monatlichen Ausgaben besorgen Privatpersonen, auch die langfristige Geldanlage droht zu einem finanziellen Desaster zu werden. Insbesondere dann, wenn man auf Investitionen mit geringer Rendite gesetzt hat.
Lebensversicherungen können die Inflation nicht ansatzweise ausgleichen.
Eigentlich ist die Rechnung einfach: Wer seine Kaufkraft sichern möchte, muss Anlageformen finden, die mit der Inflationsrate mithalten können. Bei über 7% Inflation ist das nur schwer umzusetzen, doch wer gar nicht handelt, verbrennt wissentlich sein Geld. Beispiel Lebensversicherung: Die Höhe der Verzinsung hängt vom sogenannten Höchstrechnungszins ab, der seit Anfang 2023 bei lediglich 0,25% liegt. Bei dieser Diskrepanz ist es klar, dass Kaufkraft verloren geht. Auch wer in eine fondsgebundene Lebensversicherung investiert hat, sollte prüfen, ob die Anlage noch die gewünschten Ergebnisse liefert. In unsicheren Zeiten muss schließlich einkalkuliert werden, dass die Börsenkurse ebenfalls einbrechen.
Lebensversicherungen haben für Kunden zu viele Nachteile.
Hinzu kommt, dass Lebensversicherungen grundsätzlich Nachteile für die Anleger bereithalten. Eines der größten Probleme ist, dass nicht der gesamte Beitrag für den Kunden angelegt wird. Vorab zieht die Versicherung die eigenen Kosten ab, sodass nur mit einem Teil der gezahlten Beiträge eine Rendite erwirtschaftet werden kann. Das ist grundsätzlich ungünstig für den Versicherungsnehmer, in Zeiten einer hohen Inflation jedoch zusätzlich schädlich für die finanzielle Planungssicherheit.
Wer mehr auf die Auswirkungen der Inflation für Inhaber einer Lebensversicherung erfahren möchte, erhält in diesem Artikel des Verbraucherportals Vertragshilfe24 weitere Informationen: https://vertragshilfe24.de/risiko-lebensversicherung-inflation/
Vertragshilfe24 empfiehlt die Rückabwicklung der Lebensversicherung.
Es ist also eindeutig: Wer seine Lebensversicherung behält, muss damit rechnen, dass seine Kaufkraft schwindet. Immer mehr Anleger kündigen deshalb ihren Vertrag, doch das kann ein Fehler sein. Denn bei einer Kündigung verlieren die Kunden ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung und erhalten nur den aktuellen Rückkaufswert erstattet. In der Regel steht den Betroffenen jedoch wesentlich mehr Geld zu, das sie nur erhalten können, wenn sie noch Inhaber ihres Vertrages sind. Deshalb rät Vertragshilfe24 zu einer Rückabwicklung der Lebensversicherung, um alle Ansprüche durchzusetzen. Worauf man bei der Rückabwicklung der Lebensversicherung insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Inflation achten sollte, wird in diesem Beitrag erklärt: https://vertragshilfe24.de/lebensversicherung-inflation-kosten
Und wer direkt prüfen möchte, ob eine Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich ist, findet dies im kostenlosen Vertragsrechner der Vertragshilfe24 heraus:
https://vertragshilfe24.de/rechner/
Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.
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