Essen – Die Betriebsprรผfungen werden zurzeit wieder hรคufiger. Die Finanzverwaltung versucht, Steuernachzahlungen nach dem Motto „egal wie“ zu generieren. „Neuester Spielplatz der Betriebsprรผfer ist die Thematik Privatentnahmen und Privateinlagen, insbesondere bei Unternehmen mit groรem Bargeldverkehr,“ berichtet Steuerberater Roland Franz, Geschรคftsfรผhrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Dรผsseldorf, Essen und Velbert.
Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, wenn ein Unternehmer Bargeld aus der Kasse entnimmt oder einlegt, dass er sogenannte Eigenbelege erstellen muss, aus denen dann ersichtlich ist, was sowieso aus dem Kassenbericht hervorgeht, nรคmlich: Betrag der Entnahme/Einlage, Datum der Einlage, Unterschrift.
Wenn also diese sogenannten Eigenbelege fehlen, vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass die Kassenfรผhrung nicht ordnungsgemรคร ist und eine nicht ordnungsgemรครe Kassenfรผhrung fรผhrt zu einer Zuschรคtzungsmรถglichkeit.
Steuerberater Roland Franz betont deshalb: „Auch wenn es lรคcherlich erscheinen mag, sollten Sie davon betroffen sein, schreiben Sie bitte solche Eigenbelege und heften sie zu dem jeweiligen Kassenbeleg, auf dem diese Eintragung vorgenommen wurde. Und auch, wenn es zusรคtzliche Arbeit bereitet, denken Sie daran, dass die Finanzverwaltung nur Ihr Bestes will – Ihr Geld.“
Um derartige Probleme von vornherein zu vermeiden und sich Arbeit zu ersparen, ist es auf jeden Fall sinnvoll, Bargeld aus der Kasse ausschlieรlich auf das betriebliche Bankkonto einzuzahlen und anschlieรend vom betrieblichen Bankkonto eventuell einen Dauerauftrag einzurichten auf das private Konto. Wenn รผber das private Konto keinerlei Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben flieรen, ist dieses Privatkonto nicht Bestandteil der Finanzbuchhaltung. Werden von diesem Konto Barentnahmen entnommen, ist dies steuerlich nicht relevant.
Auf diesem Weg vermeidet man die Aufzeichnungspflichten der Privatentnahmen und Privateinlagen.
Was im Grรผndungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachรผbergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Dรผsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse fรผr kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lรถsungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachรผbergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprรผfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfรคltige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die fรผr die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaรen nutzbar machen.
Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwรคlte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Groรe
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de
Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.