Donnerstag, 19 Dezember 2024
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Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache

ARAG Experten informieren รผber gesunde Arbeitsplรคtze

Fachkrรคftemangel, demografischer Wandel, hoher Krankenstand, enorme Ausfallkosten, fehlende Motivation, mieses Betriebsklima – wer seinen Arbeitnehmern auf Dauer zu viel abverlangt und sich nicht aktiv um die Gesundheit am Arbeitsplatz kรผmmert, riskiert das Wohl der Mitarbeiter des Unternehmens. Es lohnt sich also fรผr Arbeitgeber, in eine gesunde Arbeitsumgebung zu investieren. Einige MaรŸnahmen fรผr einen gesunden Arbeitsplatz sind in Deutschland sogar vorgeschrieben. Die ARAG Experten geben einen รœberblick, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Mรถglichkeiten sie nutzen kรถnnen, um eine gesundheitsfรถrdernde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Stress lass nach!
Die heutige Arbeitswelt ist von Dienstleistungen geprรคgt. Die Folge sind kรถrperlich unterforderte Arbeitnehmer, die beispielsweise mit Rรผckenschmerzen, Gelenkproblemen oder Stoffwechselstรถrungen kรคmpfen. Gleichzeitig findet oft eine รœberforderung auf psychischer Ebene statt, denn Zeitdruck und Arbeitstempo steigen, die Kommunikationsgeschwindigkeit nimmt zu, Privat- und Arbeitsleben kรถnnen oft nicht mehr klar voneinander getrennt werden. So sind laut Bundesgesundheitsministerium in der Europรคischen Union rund 50 Millionen Menschen von Depressionen, Erschรถpfung und Suchterkrankungen betroffen. Der Hauptgrund fรผr teilweise lange Fehlzeiten sind psychische Erkrankungen: Rund 15 Prozent aller Fehltage gehen auf eine kranke Psyche zurรผck. Dabei liegt die Krankheitsdauer nach Information der ARAG Experten mit 36 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen, die im Schnitt zwรถlf Tage andauern.

Das Arbeitsschutzgesetz
Wer arbeitet, muss dabei sicher sein. Daher steht an erster Stelle eines gesunden Arbeitsplatzes ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung. Die gesetzliche Grundlage fรผr den betrieblichen Arbeitsschutz ist laut ARAG Experten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefรคhrdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, notwendige SchutzmaรŸnahmen zu ergreifen und diese regelmรครŸig zu รผberprรผfen.

Nach lรคngerer Krankheit: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Darรผber hinaus sind Arbeitgeber – unabhรคngig von der BetriebsgrรถรŸe – verpflichtet, lรคnger erkrankten Mitarbeitern, die in einem Jahr mehr als 42 Tage arbeitsunfรคhig waren, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Dieses so genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt sowohl fรผr eine lรคnger andauernde Arbeitsunfรคhigkeit, als auch fรผr mehrere aufeinander folgende Kurzzeiterkrankungen. Die Art der Erkrankung spielt dabei keine Rolle. Laut ARAG Experten sind Betroffene auch nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die รคrztliche Diagnose mitzuteilen. Unterlรคsst ein Arbeitgeber, lรคnger erkrankten Beschรคftigten ein BEM-Verfahren anzubieten und kรผndigt er ihm krankheitsbedingt, kann dies vor Gericht zur Unwirksamkeit der Kรผndigung fรผhren. Vielmehr muss der Arbeitgeber dann nachweisen, dass er alles unternommen hat, um eine Weiterbeschรคftigung zu ermรถglichen.

Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist freiwillig. Vorschriften zum Ablauf der Eingliederung gibt es nicht. Auch die MaรŸnahmen sind nicht vorgegeben und kรถnnen sehr vielfรคltig sein. Ob medizinische Reha, Anpassung bzw. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, Versetzung in einen anderen Bereich, Reduzierung der Arbeitszeit, Weiterbildung oder Umschulung – je nach Einzelfall legen die Beteiligten gemeinsam die konkreten Schritte fest.
Eine Liste mit vielfรคltigen BEM-MaรŸnahmen und Akteuren, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterstรผtzend zur Seiten stehen, bietet die Internetseite Talent Plus. Talentplus ist Teil des REHADAT-Informationsangebots. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Kรถln e. V. und wird vom Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales (BMAS) gefรถrdert.

Wege zum gesunden Arbeitsplatz: Betriebliche Gesundheitsfรถrderung
Die betriebliche Gesundheitsfรถrderung (BGF) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. ARAG Experten weisen darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind, BGF-Leistungen zu unterstรผtzen. Ob z. B. gesunder Lebensstil, Unterstรผtzung bei Ernรคhrungsfragen, Sport-Angebote, Hilfe bei der Suchtprรคvention oder Stressmanagement – es gibt zahlreiche Mรถglichkeiten, fรผr mehr Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Unterstรผtzung bieten Krankenkassen und Unfallversicherungstrรคger oder auch private Unternehmen und Dienstleister – beispielsweise Gesundheitszentren, Ernรคhrungsberater oder Fitnessanbieter. Auch die „Initiative Neue Qualitรคt der Arbeit“ (INQA) informiert รผber Mรถglichkeiten und Ideen fรผr einen gesunden Arbeitsplatz.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die BGF fรผr Arbeitgeber sogar steuerliche Vorteile hat: MaรŸnahmen bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sind steuerfrei, wenn sie die Mitarbeitergesundheit fรถrdern.

Betriebliche Krankenversicherung
Viel fรผr die Gesundheit der Mitarbeiter und das eigene Image kรถnnen Arbeitgeber tun, wenn sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung vorsorgen. Die Mitarbeiter fรผhlen sich gewertschรคtzt. Attraktiv sind beispielsweise Budgettarife. Dabei kรถnnen sich die Mitarbeiter Jahr fรผr Jahr รผber ein frei verfรผgbares Gesundheitsbudget freuen, das sie individuell einsetzen kรถnnen: fรผr eine neue Brille, Heilpraktikerleistungen, eine professionelle Zahnreinigung – und einiges mehr, wofรผr die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise aufkommt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das grรถรŸte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitรคtsversicherer. Sie ist der weltweit grรถรŸte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Lรคndern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG รผber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Mรคrkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine fรผhrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschรคft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Dรผsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto FaรŸbender
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