Die ARAG Experten รผber die wesentlichen Unterschiede zwischen Kur und Reha
Egal, ob Kur oder Reha: Bei beiden Maรnahmen steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Doch obwohl die Begriffe Kur und Reha (Kurzform fรผr Rehabilitation) oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen diesen Modellen. Der wohl grรถรte Unterschied ist die Finanzierung der jeweiligen Maรnahme. Welche Besonderheiten es noch gibt und welches Modell fรผr wen geeignet ist, erklรคren die ARAG Experten.
Kur vs. Reha
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Begriff „Kur“ seit der Gesundheitsreform 2000 eigentlich etwas รผberholt ist. Im Gesetz heiรt es seither „Vorsorgeleistung“. Und damit wird schon klar, welches Ziel eine Kur hat: Sie soll vorsorgen und die Gesundheit erhalten. Gleichzeitig dient eine Kur aber auch der Heilung und Pflege, wenn ambulante Maรnahmen nicht ausreichend waren oder Beschwerden sich verschlimmern und drohen, chronisch zu werden.
Eine Rehabilitation, kurz Reha, dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Sie ist fรผr Patienten gedacht, die unter starken gesundheitlichen Einschrรคnkungen leiden und soll ihnen helfen, ihren Alltag zu meistern.
Unterschiedliche Behandlungsansรคtze
Obwohl bei beiden Maรnahmen die Gesundheit im Fokus steht, weisen die ARAG Experten auf verschiedene Behandlungsansรคtze hin. Bei einer prรคventiven Kur ist der Entspannungs- und Wellnesscharakter deutlich ausgeprรคgter. Hierbei stehen beispielsweise Massagen, Sport, Spaziergรคnge, aber auch der Austausch mit anderen Kurpatienten auf dem Programm, um das kรถrperliche und seelische Gleichgewicht wieder herzustellen. Dient die Kur eher der Nachsorge, hรคngt es von der Art der Erkrankung ab, welche Kurform die richtige ist.
Reha-Maรnahmen haben zum Ziel, vorhandene Beschwerden zu verbessern, die Arbeitsfรคhigkeit wieder herzustellen und eine Behinderung oder gar Pflegebedรผrftigkeit zu vermeiden. Hier geht es meist um medizinische Maรnahmen wie etwa Physio-, Ergo- oder Sporttherapie, aber auch um psychosoziale Therapien, beispielsweise bei Depressionen oder Burnout.
Wer zahlt?
Sind alle ambulanten Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit ausgeschรถpft, werden Vorsorgeleistungen in der Regel von der Krankenversicherung รผbernommen. Auch die Anreise zum Kurort wird von der Krankenkasse bezuschusst. Hier liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent der Anreisekosten, mindestens bei fรผnf und maximal bei zehn Euro. Natรผrlich kann man eine Kur auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
In der Regel werden die Kosten fรผr Reha-Maรnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) รผbernommen. Fรผr die meisten Reha-Maรnahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten fรผr alle volljรคhrigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Anders als bei der GKV, wo Reha-Maรnahmen zu den Pflichtleistungen gehรถren, hรคngt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher Hรถhe Reha-Kosten รผbernommen werden. Auch hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass immer das Prinzip „Ambulant vor stationรคr“ gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemรถglichkeiten vor Ort ausgeschรถpft sind, ist eine Reha begrรผndbar.
Mit Kind zur Kur
Generell dรผrfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit zur Kur genommen werden. Erhรคlt das Kind keine Anwendungen, kann es den Erwachsenen laut ARAG Experten nur bis zum 12. Lebensjahr begleiten. In manchen Kurkliniken wird Schulunterricht fรผr Kinder angeboten, die ihre Eltern zur Kur begleiten.
Was sagt der Arbeitgeber?
Kuren und Reha-Maรnahmen dauern in der Regel drei Wochen und werden nach Auskunft der ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Ebenso wie bei Mรผttern ist auch bei Vรคtern der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz (Paragraf 9) dazu verpflichtet, Mitarbeiter unabhรคngig vom Jahresurlaub unter Fortzahlung des Entgelts fรผr eine รคrztlich verordnete Kur oder Rehamaรnahme freizustellen. Voraussetzung dafรผr ist, dass die medizinische Maรnahme von einem Arzt bewilligt ist und in anerkannten Einrichtungen durchgefรผhrt wird.
Wer informiert?
Eine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Kur kann – auch fรผr Vรคter – das Mรผttergenesungswerk sein. Die Deutsche Rentenversicherung berรคt kostenlos bei allen Fragen der Rehabilitation.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/
Die ARAG ist das grรถรte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitรคtsversicherer. Sie ist der weltweit grรถรte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Lรคndern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG รผber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Mรคrkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine fรผhrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschรคft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.
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