Mittwoch, 01 Mai 2024
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Gutes Recht kann kosten: die Rechtsschutzversicherung

Gutes Recht kann kosten: die Rechtsschutzversicherung

Gutes Recht kann kosten: die Rechtsschutzversicherung Bild von succo auf Pixabay
Gutes Recht kann kosten: die Rechtsschutzversicherung


Rechtsstreitigkeiten gehen ins Geld, oft sogar erheblich. Die Gebühren in der deutschen Rechtsprechung sind inzwischen unsozial hoch, und mit der Rechtsvertretung müssen langwierig ausgebildete, akademisch besonders qualifizierte Spezialisten beauftragt werden, was seinen Preis hat.


Die Grundlage der Kostenberechnung beruht dabei auf dem sogenannten Streitwert. Das kann beispielsweise bei Mietstreitigkeiten eine Jahresmiete sein, bei einer Arbeitsauseinandersetzung ein Jahresgehalt, bei Schadenersatz der Verkehrswert eines Automobils oder einer Immobilie, je nachdem, worum es in einem Streitfall geht – also keine kleinen Beträge.

Darüber hinaus sind die deutschen Richterinnen und Richter in der Praxis schlechter als ihr öffentlicher Ruf. Wer objektiv gutes Recht hat, muss es keineswegs bekommen, jedenfalls nicht gleich. Häufig besteht die Notwendigkeit, höhere Instanzen anzurufen, um wenigstens die gröbsten richterlichen Fehler beseitigt zu bekommen. Das erhöht die Gesamtkosten jedoch nochmals beträchtlich.

Und in der Regel kann man mit dem Zahlen auch nicht abwarten, sondern hat finanziell möglicherweise schmerzhafte Vorschüsse zu leisten. Dieses Geld muss man dann haben – oder aufbringen. Ob man es zudem zurückbekommt, ist keineswegs sicher.

An ebendieser Stelle springt eine Rechtsschutzversicherung ein.

Rahmenbedingungen

Zu beachten ist: Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Rundumversorgung und kein Sorglospaket in rechtlichen Dingen. Alles hat seine Grenzen.

Zunächst einmal leistet die Rechtsschutzversicherung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dieser wird vereinbart und vertraglich festgeschrieben, höhere Deckungssummen verursachen erwartungsgemäß höhere Versicherungsbeiträge. Es besteht wiederum die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung, was die Beitragskosten senkt.

Eine Rechtsschutzversicherung behält sich vor, bestimmte Arten von Streitigkeiten von vornherein auszuschließen, beispielsweise Scheidungsangelegenheiten, Erbstreitigkeiten oder Finanzanlage-/Spekulationssachen.

Und auch sonst wird die Versicherung nicht eintreten, wenn ihre Fachleute die Erfolgsaussichten eines beabsichtigten oder anstehenden Rechtsstreits für nicht ausreichend halten. Der Versicherungsnehmer bekommt hier also keine Vorabgarantien, sondern muss sich gegebenenfalls zusätzlich erst mit der eigenen Versicherung auseinandersetzen, wenn er dennoch rechtliche Vertretung will.

Umfassender Rechtsschutz ist in vielen Lebenssituationen allerdings nicht nötig. Viele Versicherer bieten günstige Einzelpakete an, die gezielt einen bestimmten Rechtsbereich abdecken. Bekannte Beispiele hierfür sind der Verkehrsrechtsschutz und der Reiserechtsschutz.

Steckt man bereits in einer rechtlichen Auseinandersetzung, kommt eine Rechtsschutzversicherung üblicherweise zu spät.


Zielgruppen

Nicht jeder braucht unbedingt eine Rechtsschutzversicherung. Nichtsdestoweniger nimmt der Abschluss einer solchen etliche Sorgen des Alltagslebens weg. Dies gilt vor allem in folgenden Bereichen:

* abhängig beschäftigt
* selbstständig
* häufig im Verkehr unterwegs
* angewiesen auf Versorgungsleistungen
* als Mieter und als Vermieter
* regelmäßig auf Reisen


Hier sollte man sich wirklich fragen, ob eine Rechtsschutzversicherung nicht gut angelegt wäre. Mit Bedarfspaketen wie „Privat“, „Verkehr“, „Beruf“, „Wohnen“ und weiteren lässt sich der individuelle Versicherungsschutz an die tatsächlichen Bedürfnisse anpassen, wodurch die Beitragskosten überschaubar und verhältnismäßig bleiben.

Sich in diesem Zusammenhang im Internet zu informieren und einige Beispielsangebote berechnen zu lassen, geht unkompliziert und kann nicht falsch sein.


Zum besonderen Vorteil beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei Admiral Direkt  zählt die ausführliche und kompetente Kundenberatung, die zahlreiche Rechtsfragen bereits im Vorfeld klärt sowie Wege aufzeigt, dass Auseinandersetzungen gar nicht erst bis vor Gericht gelangen und dadurch besonders kostenträchtig werden.

Jede sinnvolle Einigung vermeidet nicht zuletzt Prozessrisiken, die ja immer und für alle gegeben sind. Wichtig ist für Verbraucher im Übrigen, dass die Versicherung bereits in vorgerichtlichen Verfahren die Kosten übernimmt.

Wer sich nicht sicher ist, sollte außerdem über alternativen Rechtsschutz nachdenken. Solchen gibt es beispielsweise über die Mitgliedschaft in Berufs- und Sozialverbänden, Verkehrsclubs, Mieter- und Vermietervereinen.

Eine Rechtsschutzversicherung macht manchen Rechtsstreit finanziell erst tragbar. Sie sollte bereits vor Gerichtshängigkeit einspringen. Anschließend werden übernommen: die Gebühren des Gerichts und der Rechtsanwälte, die Zeugenentschädigungen, die Kosten von Sachverständigen und Gerichtsvollziehern sowie anfallende Reisekosten – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Jedoch wird nicht bei jedem Rechtsstreit auch geleistet. Einige Rechtsrisiken werden überhaupt nicht versichert.

Egal, ob Vollrechtsschutz oder spezielles Rechtsschutzpaket – vor Ablauf der Wartezeit darf ein Rechtsstreit weder vorliegen noch bereits absehbar sein. Der Abschluss einer Rechtsschutzpolice will daher rechtzeitig vorab bedacht werden.

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