Unter Sรคule 1 entwickeln die Staaten ein neuartiges System der Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte fรผr die grรถรten und profitabelsten Konzerne der Welt. Durch die Schaffung neuer Anknรผpfungspunkte sollen Besteuerungsrechte vom Ansรคssigkeitsstaat in Marktstaaten umverteilt werden, in denen Unternehmen Gewinne erwirtschaften, ohne physisch prรคsent zu sein.
Neben der Umverteilung der Besteuerungsrechte ist Sรคule 1 auch von dem รผbergeordneten Ziel getragen, die globale Steuerrechtsordnung zu stabilisieren. Durch diesen gemeinsamen Ansatz wird ein kollektives System geschaffen, das die Einfรผhrung nationaler Maรnahmen (insbesondere nationaler Digitalsteuern) รผberflรผssig machen soll. Dies beugt internationaler Doppelbesteuerung vor und schafft Rechtssicherheit fรผr alle Beteiligten.
Sรคule 1 soll durch einen multilateralen vรถlkerrechtlichen Vertrag umgesetzt werden, der derzeit verhandelt wird.
Sรคule 2 beinhaltet den Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Diesen Vorschlag haben Frankreich und Deutschland gemeinsam in die Diskussion eingebracht.
Das Grundprinzip einer globalen effektiven Mindestbesteuerung ist vergleichsweise klar: Alle Staaten einigen sich auf ein weltweit gรผltiges Mindestniveau der Besteuerung. Wird dieses in einem konkreten Fall nicht erreicht, kommt es zu einer Nachversteuerung. Die Hรถhe dieser Nachversteuerung richtet sich dabei nach der Differenz zwischen der tatsรคchlichen Besteuerung in einem Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz. Insgesamt fรผhrt dieser Ansatz zu mehr Steuerfairness auf internationaler Ebene. Zudem begegnet die globale effektive Mindestbesteuerung wirksam den steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und der Mรถglichkeit der gezielten Verlagerung immaterieller Werte in Niedrigsteuergebiete ergeben.
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