Freitag, 18 April 2025
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#WeRemember: Die Würde des Menschen ist unantastbar

#WeRemember: Die Würde des Menschen ist unantastbar

Ein Beitrag von Dr. Peter Siemsen, FDP-Chef und Gemeinderat in Haar, zum Holocaust-Gedenktag

Am 27. Januar 2025 jährte sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 80. Mal. Dieser Tag erinnert an die Opfer des Nationalsozialismus – ein Gedenken, das auch Jahrzehnte nach den Verbrechen von zentraler Bedeutung bleibt.

Der erste Satz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz wurde unter dem Eindruck der beispiellosen Grausamkeiten der NS-Diktatur verankert, die die Würde und das Leben von Millionen Menschen auslöschte. Auschwitz-Birkenau, das bekannteste Konzentrations- und Vernichtungslager, steht bis heute als Symbol für die systematische Entmenschlichung und Vernichtung. Zwischen 1940 und 1945 wurden dort rund 1,1 Millionen Menschen ermordet – vor allem Jüdinnen und Juden, aber auch Sinti und Roma, politische Gefangene, Menschen mit Behinderung und andere Verfolgte.

FOTO_2025_Bibiothek_der_Namen_Haar.png: Mit der „Bibliothek der Namen“ auf dem Gelände des Bezirksklinikums Haar wird an die Patientenmorde während der NS-Zeit erinnert. Die Namensschilder der Ermordeten werden wöchentlich ausgetauscht nach dem Zeitpunkt ihres Geburtstages. (Foto: Privat)
Mit der „Bibliothek der Namen“ auf dem Gelände des Bezirksklinikums Haar wird an die Patientenmorde während der NS-Zeit erinnert. Die Namensschilder der Ermordeten werden wöchentlich ausgetauscht nach dem Zeitpunkt ihres Geburtstages. (Foto: Privat)

Gedenken an die Opfer der „T4-Aktion“ in Haar
Auch auf regionaler Ebene ist die Erinnerung an die Opfer des NS-Terrors allgegenwärtig. Am 18. Januar 2025 wurde in Haar die „Bibliothek der Namen“ eingeweiht, eine stählerne Gedenkwand auf dem Gelände des Bezirksklinikums. Sie erinnert an die rund 4000 Psychiatriepatienten, die im Rahmen der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programme ermordet wurden.

Exakt 85 Jahre zuvor, am 18. Januar 1940, begann der erste Transport von 25 männlichen Patienten aus Haar in die Tötungsanstalt Grafeneck. Dort wurden sie noch am selben Tag in einer Gaskammer getötet. Diese Morde markierten den Auftakt der sogenannten „T4-Aktion“, bei der insgesamt hunderttausende Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen als „lebensunwert“ deklariert und ermordet wurden – zunächst durch Gas, später durch systematisches Verhungernlassen, Vernachlässigung oder Medikamentenüberdosierungen.

Verantwortung für die Zukunft
„Wer die Opfer vergisst, tötet sie ein zweites Mal“, mahnte der Auschwitz-Überlebende Elie Wiesel. Diesem Gedanken möchte ich hinzufügen: „Wer die Täter und ihre Verbrechen vergisst, riskiert eine Wiederholung des Grauens.“

Auch heute sind Rassismus, Antisemitismus und Menschenverachtung noch in unserer Gesellschaft präsent. Diese Phänomene dürfen wir nicht ignorieren. Der Holocaust-Gedenktag ist eine Mahnung, unsere Geschichte nicht zu vergessen und aus ihr zu lernen. Es liegt in unserer Verantwortung, jeglicher Form von Diskriminierung entschieden entgegenzutreten – gestern, heute und in Zukunft.

Nie wieder ist kein leeres Versprechen, sondern ein Auftrag, der uns alle betrifft. Denn die Würde des Menschen ist und bleibt unantastbar.

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